Deutsche Postautomation

Informationen zur deutschen Postautomation im Bereich Freimachung,
Briefannahme, Schalterbetrieb und Briefbearbeitung



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EPOS II

Einsatz der flächendeckenden Datenverarbeitung  an den deutschen Postschaltern ab Dezember  1987.

Zunächst dazu der Firmenprospekt der ausführenden Computerfirma  anlässlich  der Presseinformation  zur  Inbetriebnahme  am Postschalter Augsburg.

                                                      

Neben Postschalter, Bildschirm, Tastatur und Drucker zeigt die links unten positionierte Abbildung  den Jurypreis des 2. Int. Symposiums in Montreux für Ergonomie, Industrie-  Design und Fabrikation, den Siemens- Nixdorf für die Entwicklung des Postschalter- Terminals im Rahmen EPOS II erhalten hat. Die Detailabbildung rechts oben zeigt daraus den  Postschalter der Zukunft.

                           

Nach Beendigung des EPOS I Betriebsversuches 1984 gewann im gleichen Jahr die Firma  Nixdorf die europaweite Ausschreibung  für die beginnende bundesweite Ausstattung der deutschen Postschalter mit zunächst 4000 Terminals zum damaligen Stückpreis von 18.000 DM. Der Gesamtkostenaufwand für die Einführung von EPOS II einschließlich Fortbildung der betroffenen 36.000 Mitarbeiter belief sich auf 500 Millionen DM, wie aus einer damaligen Pressemitteilung der Deutschen Post zu entnehmen ist.


Mit der Amtsblattverfügung 132 vom 16.1.1987 wurde der Pilotbetrieb im EPOS II System an den Postämtern Hannover 1 und Hildesheim 1 zum 2.12.1987  von der Deutschen Post angekündigt. Grundsätzlich wurde ferner auf die Trennung von Schalterterminal und Schalterwertzeichendrucker verwiesen mit Installation bzw. Umsetzung an getrennten Postschaltern. Auch passende Werbestempel zum EPOS- Start wurden eingesetzt und dazugehörige Werbekarten der DBP – leider in geringer Auflage – auf der entsprechenden Pressekonferenz ausgegeben jeweils für die beiden Versuchsstandorte. 
                
                                     
Während die zweite Seite der Werbekarten  mit einem erläuternden Text ausgefüllt war, wurde sinnigerweise der Sonderstempel jeweils auf der dritten Seite auf Automatenmarken abgeschlagen, die eigentlich nicht systemintegriert waren.
                                                          
                       Der folgende  Ausschnitt  zeigt die freundliche Empfehlung auf der Rückseite der Werbekarte
                                                          
                                   
                          Pressemitteilung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen vom 2.12.1987

               

                                   Aus dieser Pressemitteilung möchte ich einen wichtigen Teilabschnitt direkt  vorstellen  
               
Die Zahl der 283 systemintegrierten Postschaltervorgänge ist erstaunlich. Die folgende Abhandlung kann sicherlich nur einen Teil dieser Postautomation im Schalterbetrieb dokumentieren. An den Inbetriebnahmetagen  in Hannover und Hildesheim herrschte an diesem denkwürdigen Tag großer Andrang. Viele der oben angedeuteten Postschaltervorgänge konnten sicherlich trotz Bestrebung am Ersttag nicht dokumentiert werden. Erst in der nachfolgenden Zeit wurden auch hier Postautomationssammler zu speziellen Vorgängen fündig. Eine Komplettdarstellung ist sicherlich nicht möglich, da ferner nicht alle Abläufe mit Kundenquittungen belegbar sind, sondern auch postinterne Buchungsvorgänge betreffen, die nicht zugänglich waren und auch heute nicht sind.

Ich werde angleichend zur Vorstellung im EPOS I Betriebsversuch eine  Einteilung  nach Briefverkehr, Postsparkassendienst, Bankgeschäft mit Geld- und Devisen  und nach Besonderheiten vornehmen.


EPOS II und Briefaufgabe 

                                  
Ein 80 Pfennig Standardbrief von der Terminaleröffnung in Hildesheim mit Ersttagsquittung über Postwertzeichen und entsprechendem Sonderstempel. An dieser Stelle schon einmal der Hinweis, dass nur ca. 10 Monate die Quittungen dieses „Klein“format aufwiesen. Wegen schlechter geschäftsmäßiger  Abheftmöglichkeit wurde das Format  entsprechend vergrößert und nur die EPOS II Anfangsphase weist dieses MINIformat aus.

Ersttagsdokumentation  Postamt Hannover 1 am 2.12.1987 mit Luftpostbrief nach Australien. An den neuen Terminalschaltern waren keine Automatenbriefmarken erhältlich. Einzige Ausnahme war  am Postamt 11 in Münster in der Ausnahmesituation vom 1.12.1988 bis zum 7.3.1989 s. spätere Belegvorstellung.
  
                                        

Hier also Mehrfachfrankatur  der 2,00 DM- Freimarke aus der Serie Industrie und Technik. Das Portoentgeld errechnete sich für den 10g Luftpostbrief aus der Briefgebühr 1,20, der Einschreibgebühr zu DM 2,00 und 2x 0,40 DM für  den Luftpostzuschlag.

                                          
                           Aufgabe am Postschalter  22 und Tagesstempelbuchstabe eb mit R-Zettel- Kennung uu.
                                                              Rückseite mit Ankunftsstempel Australien
                                                  

Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Wertbriefaufgabe ebenfalls vom Ersttag EPOS II in Hannover am 2.12.1987 
                                    
Das Entgeld für den Standardwertbrief errechnete sich  mit DM 4,80 und die Freimachung erfolgte mit Marken aus der Serie Burgen und Schlösser DM 4,80  ( 300, 120, 60) . Noch während des Buchungsvorgangs wurde der Bitte nach zusätzlicher Eilversendung entsprochen und führte zur Nachfrankierung mit DM 3,50 ( 300, 50) ebenfalls aus der genannten Freimarkenserie. Die rasche Nachquittierung im laufenden Buchungsvorgang führte mit Vorgang 213 und 214 zur Doppelquittung s. folgende Abbildung. Die Aufgabe erfolgte ebenfalls in Hannover  am Postschalter 22 aber der Tagesstempel mit Buchstabe ea dokumentiert sich aus der Verwendung am Vormittag und in dieser Zeit war der V- Zettel- Kennbuchstabe d.
                                            
Angelehnt an die Abhandlung der Briefaufgabe im EPOS I System  folgt die Vorstellung der Aufgabe von Massendrucksachen ( günstigste Variante Auflage 100 Stück ) und auch hier die Quittierung unter Vorbehalt der endgültigen Gebührenabrechnung.

                                    

Die Einlieferung von  Postwurfsendungen war ebenso möglich, wie das folgende Quittungsbeispiel  zeigt. Der abgebildete Umschlag dient der Illustration und ist nicht zugehörig. Vermutlich waren 1988 die Strompreise auch noch kein relevantes Thema in der Öffentlichkeit.
                             

Die im EPOS I Kapitel vorgestellte Postfreistempelung vor Ort ist mir aus den Postämtern im EPOS II System nicht mehr bekannt. Selbstverständlich war der Wertkartenkauf für eine Absenderfreistempelmaschine  möglich und wird im nachfolgenden Beispiel mit einer D O P P E L –Quittierung  vorgestellt. Auch ist hier das Quittungsformat erkennbar vergrößert gegenüber den bisherigen Beispielen ( bessere Abheftmöglichkeit in der Geschäftspost).

                              
  
Die  Wertkartenabbildung für Absenderfreistempler wurde schon einmal vorgestellt s. a. Einführungskapitel in die Freimachung mit Freistempelmaschinen.           
                        

Natürlich waren auch schon einmal Nachgebühren im Briefdienst fällig, wie das folgende Beispiel zeigt. Durch die zunehmende Aufstellung der EPOS II Postschalter im Bundesgebiet kann sowohl der Kauf der Postwertzeichen  in Hannover 1 als auch die fällige Nachgebühr in München Postamt 26 quittungsmäßig an einem Beispiel vorgestellt werden.
         
                                    

                          Postwertzeichenkauf Hannover 1                                       Nachgebührerhebung München 26
                                    

Auch der Mitte 1980 eingeführte Telebriefversand  war  im  EPOS II System integriert. Die Abbildungen stammen aus der Werbebroschüre der deutschen Post zum eingeführten Telebriefverfahren.   

            
Der Telebriefdienst  wurde nur knapp 20 Jahre von der  deutschen Post angeboten. Durch  die zunehmende Privatverbreitung der Faxgeräte lohnte sich die Übermittlung von Postamt zu Postamt oder sogar die zusätzlich mögliche private Zustellung des Telebriefes vom Empfangspostamt nicht mehr. Es war eine interessante Form der „schnellen Post“ und könnte in einem speziellen Thema einmal ausführlich vorgestellt werden. Der abgebildete Telebrief vom Postamt Hannover 114  vom 28.12.1987 überbringt  nicht nur Neujahrsgrüße sondern auch zusätzliche eine praktische Wegbeschreibung für das mögliche Neujahrstreffen. Der Quittungsbeleg mit DM 6,50 Telebriefgebühr entsprach dem Entgeld zur Übermittlung zwischen zwei Telebriefstellen.

                         
      


EPOS II  und Kombination mit Schalterwertzeichendrucker am Postamt Münster 11

Die Kombination von eingeführter Datenverarbeitung im EPOS II System und den altbekannten Schalterwertzeichendruckern für Automatenpostwertzeichen war stets ein Wunschdenken der ATM- und Postautomationssammler im Postschalterdienst. 
            
                   

Mit Schreiben vom 23.11.1988 der Oberpostdirektion Münster an den damaligen Leiter der Sammlergemeinschaft Automatenmarken Deutschland e.V. Prof. Dr. P. R Huber  bestätigt sich dieser Verbundeinsatz  mit Beginn zum 1.12. 1988. Ausdrücklich  muss dabei festgehalten werden, dass kein online Verbund zur Datenverarbeitung im Postschalter bestand, obwohl die Klüssendorf Schalterwertzeichendrucker dafür ausgerichtet waren. Die Beträge zur Automatenmarke   wurden also offline in das EPOS II System eingegeben und  quittierten den Bezug über Postwertzeichen. 
                                                                           
Die abgebildete Ersttagsquittung vom 1.12.1988 zum Verbundeinsatz  gehört zur nachfolgenden Privatganzsache  zum EPOS II  System. 
                              
Die 60 Pfennig Freimarke der Privatganzsache aus der Serie „Sehenswürdigkeiten“ wurde mit der ATM zu 220 Pfennigen zum portogerechten Einschreibentgeld  des Standardbriefes  ergänzt.

Schon an dieser Stelle der Hinweis, dass der erste Verbundbetrieb in Münster zwischen EPOS II System und  Schalterwertzeichendrucker am 7.3.1989 nach gut 4 Monaten beendet wurde und auch keine Neuauflage an den regulären Postschaltern der Deutschen Post mehr erlebte. Allerdings gab es noch eine weitere Ausnahme an den Versandstellenschaltern der Post und ich verweise diesbezüglich zu den Ausführungen im Menüpunkt Versandstelle und ATM  im Kapitel Freimachung mit Automatenmarken.

Die interessierte Sammlerschaft  begleitete diesen Ausnahmeversuch  über den gesamten Zeitraum recht aufmerksam und dokumentierte dies mit abwechslungsreichen  Belegvarianten. Die folgende Briefserie  zeigt einen kleinen Ausschnitt. Die Reihenfolge der vorgestellten  Belege hat keinen chronologischen Bezug sondern bietet ein buntes Bild in aufsteigender Portogebühr.

So starten wir gleich mit einem Letzttagsbeleg vom 7.3.1989 aber in der seltenen Zusatzfrankatur des Luftpostzuschlags mit 5 Pfennigen zu einer entgeldfreien Postsache in Form der Mitteilung eines Telenfonanschlusses. 
                                                                                
Die Briefdrucksache mit Portoentgeld über 70 Pfennige datiert vom 28.2.1989. Folgende Abbildung.
                   
                                             

Das nachfolgende  Belegbeispiel zeigt einen Ersttagsbeleg vom 1.12.1988 in der Versendungsform eines  Luftpostleichtbriefes ( Aerogramm )  in der Gebühr von DM 1,40.            
                                       

Ebenfalls vom Ersttag  noch ein Aerogrammbeleg  in zusätzlicher Einschreibversendung (Gebühr DM 2,00 ) nach Canada.     
                                   

Zuletzt noch die Vorstellung eines Wertbriefes vom Ersttag  der SWZD im EPOS-Schalter im Standardbriefformat und Portoentgeld 4,80 DM.     
                                    

Bei den Belegbeispielen habe ich nicht mehr die Kennbuchstaben in den Tagesstempeln, R- und V- Zetteln  vorgestellt und verweise in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Tabellenauflistung im Kapitel ATM  Menüpunkt Listen/Tabellen und dort SWZD Klüssendorf Typ 651 und 829.


EPOS II und Postsparkassendienst

Der Postsparkassendienst wurde im EPOS II System beamtenfreundlich in der Datenverarbeitung abgeleitet vom EPOS I System fortentwickelt. Die folgende Abbildung zeigt einen Postsparbuchauszug. Der Auszahlungsvorgang  vom 2.12.1987  dokumentiert hier sogar den Ersttag im EPOS II System am Inbetriebnahmetag  Postamt 1 in Hildesheim. Auffällig sind die Unterschiede zur bis dato üblichen und wohl recht mühsamen handschriftlichen  und auch recht zeitaufwendigen  Handhabung  erkennbar in der darüber liegenden Zeile im Buchungsvorgang vom 26.11.1987 im Postsparbuch Nr.72.920.097.
Mit der  EPOS- II Buchung entfiel nun auch der Tagesstempel  im Postsparbuch. Der Computerausdruck wiederholte die Postsparbuchnummer, druckte eine Prüfziffer neben das stilisierte Posthorn, fügte darunter Kassenkennzahl- und Journalnummer an  und endete in der dritten Zeile mit der Bezeichnung der Amtsstelle. Eine Unterschrift war noch erforderlich, dies ist allerdings in der aktuellen  Weiterentwicklung der Postschaltersoftware auch nicht mehr notwendig.
                     

Nachfolgend die zugehörige Ausweiskarte und  für die am 12.3.1988 verbuchte Gutschriftanweisung ist der zugehörige Lastschriftzettel des Überweisungsauftrages angefügt.
                                                                     

Das  folgende Beispiel zeigt verschiedene Buchungsvorgänge. Zunächst eine Gutschrift – und hier nicht nach Überweisung- sondern durch Bareinzahlung  per Zahlkarte mit entsprechendem Einzahlungsabschnitt vom Postamt Hannover 1 vom 11.1.1988 ebenfalls  durch  EPOS- Buchung. 
                
Neben der EPOS-Quittung zur Bareinzahlung findet sich ein Belegausdruck als Einlegblatt zum Postsparbuch zur Guthabenberichtigung  mit Eintrag vom 12.1.1989 in Köln 18.
                                         

Die Post war recht erfinderisch im Werbeaufwand für den Postsparkassendienst und  entwickelte zum Beispiel Geschenkgutschriften für das Postsparbuch.

                                   

Im entsprechenden Werbeflyer  war die  Zahlkarte zur Bareinzahlung auf dem Postsparbuch gleich angeheftet. Dazu gab es ferner eine heraustrennbare  Benachrichtigungskarte für den Beschenkten, die natürlich auch mit einem Postwertzeichen aus dem EPOS- Schalter bedient werden konnte.  
                                                            

Gutschriftanweisung, Zahlkartenabschnitt, Benachrichtigungspostkarte und Postwertzeichenquittung  dokumentieren  den Geschenkvorgang vollständig mit den entsprechenden Buchungen im EPOS II System, wie die folgende Darstellung zeigt. 
             
Der Vollständigkeit halber muss an dieser Stelle vermerkt werden, dass der Postsparbuchversand  weiterhin postseitig in entsprechenden Wertbriefumschlägen möglich war, aber eine automatische Beschriftung der Versandumschläge durch den EPOS- Drucker nicht mehr programmiert und vorgesehen war. Siehe vorherigen gleichnamigen Abschnitt im EPOS I System und Postsparkassendienst.


EPOS II und Zahlungsverkehr


Im EPOS II System der Postschaltercomputerisierung konnten schon ab 1987 im Zahlungsverkehr Belege eingelesen werden, die in OCR-A-Schrift vorlagen. Dabei waren nur Zeilen lesefähig auf entsprechenden Zahlungsverkehrsvordrucken, die unten oder oben platziert waren.

Zur Erläuterung dient kurz folgender Hinweis. Die OCR-A-Schrift wurde 1968 in den USA von Adrian Frutiger entwickelt als erste maschinenlesbare Schrift nach Entwicklungsvorgaben der amerikanischen Regierung.

Auf Gutschriften und Zinsanweisungen konnte EPOS II die obere Codierleiste   und auf Zahlungsverkehrsvordrucken (Eurocheques, Postschecks, Zahlungsanweisungen zur Verrechnung und  Zahlscheinen)  die untere Codierleiste lesen.

Zunächst einmal die Vorstellung einer Bareinzahlung auf ein Postscheckkonto mittels damals noch üblicher Zahlkarte. Die Dokumentation stammt vom Inbetriebnahmetag der Datenverarbeitung vom 2.12.1987  vom Standort Hannover.

                                            

Den mittleren Abschnitt der Zahlkarte  behielt die Post zur Dokumentation. Das nächste Beispiel illustriert eine Postanweisung ebenfalls vom Ersttag im EPOS II System in Hannover. Eine besondere Quittierung  beinhalteten diese Zahlungsvorgänge nicht, da sowohl Einzahler und Empfänger Belegabschnitte aus den entsprechenden Vordrucken  erhielten.                         
                                             
Wurde bei Postfachadresse einfach auf den Einlösungsvorgang verzichtet (s. postalische Dokumentation mit DM 1,00), konnte  man die die Benachrichtigung mit Empfängerabschnitt erhalten  und mit dem Einlieferungsabschnitt zur kompletten Postanweisung  dokumentarisch ergänzen (auch hier FDC).
                      

Ein weiterer Zahlungsmodus ermöglicht die Postgirogutschrift mittels Zahlschein (gebührenpflichtiges Entgeld in Abhängigkeit der Betragssumme). Zum Nachweis wurde bei der Buchung automatisch ohne Extraanforderung eine Quittung ausgedruckt und passend die parallele Journalliste im Schalter- PC geführt. Neben Kassennummer, Journalnummer, Postamtsbezeichnung  und Datum (hier Ersttag Hildesheim) weist die Quittung den Zahlscheinbetrag und die entsprechende Gebühr aus unter Anführung des Postgirokontos des Empfängers.

                       

Die Zusammenführung aller drei Belegabschnitte ist die Ausnahme, wie das obige Beispiel ebenfalls vom Ersttag in Hildesheim zeigt. Das nächste Beispiel zeigt  die Nutzung eines vorgedruckten Lotteriezahlschein vom Ersttag im EPOS II System und diesmal aus Hannover. Die Quittung bestätigt den Zahlungsvorgang und druckt unter Sonst. Hinweis die entsprechende 8stellige Losnummer und in diesem Fall von der ZDF-Lotterie der Grosse Preis ( 11362855 ) aus.      
                      
Einige besondere Buchungsvorgänge sind noch quittungsmäßig darstellbar. Zunächst die Vorstellung der Buchung  OHNE KONTONUMMERANGABE bei Geschenkgutschrift auf das Postsparbuch. Vorgang am EPOS Postschalter in Köln vom 6.1.1989. 
                         

                                               Ferner die Quittierungsform bei Einzahlung auf eigenes Konto

                        

Buchungsvorgang ebenfalls vom EPOS Schalter Postamt Köln 18 und hier mit Datum vom 24.11.1988.
Bei Vorlage eines Euroschecks zur Auszahlung war nur die Buchung im Rahmen der Postgiroämter kostenlos. Handelte es sich um einen Scheck eines anderen Kreditinstitutes wurde eine Auszahlungsgebühr in Höhe von DM 2,50 erhoben und entsprechend quittiert. 
                    
                              
Die obige M U S T E R- Abbildung mit Auszahlung der deutschen Post zeigt einen eurocheque mit Buchungsausdruck vom 26.8.87 vom „Postamt  3855 Zeilhausen“. Der Kontrast wurde für die Darstellung verstärkt. Die folgende Quittierung stammt jedoch von einer regulären Euroscheckbuchung  vom Postamt Hannover 1 und zwar vom Inbetriebnahmetag des EPOS II Systems am 2.12.1987.

                                                           

Auch Reisescheckbuchungen wurden mit einer Auszahlungsgebühr über DM 2,50 belastet und quittiert, wie der folgende Buchungsvorgang am Postamt Hannover 114 vom 30.12.1987 zeigt. 

                         
Entsprechend den Buchungsvorgängen im EPOS I System (s. vorheriges Kapitel) waren im Postbankdienst  Devisengeschäfte im EPOS II System ebenfalls möglich und quittungsmäßig darstellbar. Vorgestellt werden zur Demonstration Sortenankauf  von niederländischen Gulden und österreichischen Schillingen und ebenso Sortenverkauf in diesen Währungen an den Postämter Hannover 82 und 114 versehen mit den jeweiligen aktuellen Kursnennungen.

Sortenankauf    
                                 

Sortenverkauf 
                                


Die beiden folgenden Beispiele  beziehen sich auf Auslandsbankgeschäfte.

Zunächst folgt die Vorstellung einer Buchung mittels Auslandszahlkarte in die Schweiz. Der Durchschlag ist leider etwas schwach. Die Eposbuchung im Postamt Hannover 114 vom 23.12.1987 mit Gebühr und Kursangabe jedoch deutlich erkennbar.
                             

Die Auslandpostanweisung  in die USA  kann komplett mit dem Zustellumschlag ( Rückseite) abgebildet werden, ferner Einlieferungsabschnitt und Durchschlagquittung mit EPOS- Buchung  vom Postamt Hannover 1  und  Datum vom 4.12.1987.
Der Kurs lag bei 1,6505. Die Relation von Anweisungsbetrag mit DM 1,00  zur Gebührerhebung mit 5,00 DM verrät die Absicht einer weiteren philatelistischen Dokumentation des Postautomatiosvorgangs im EPOS II System.
                            


Damit möchte ich den Abschnitt EPOS II und Bankgeldverkehr  begrenzen und  angelehnt wieder an das EPOS I Kapitel mit der Vorstellung besonderer Schaltervorgänge anschließen.


EPOS II und Besonderheiten 

Quittungen über den Bezug von Postwertzeichen

Es gab Doppelquittungen bei fortgesetztem Buchungsvorgang, wie eingangs schon einmal und damals vom Ersttag vorgestellt.
                                                                                             

Die Abgabe internationaler Antwortscheine wurde unter Postwertzeichen verbucht. Eine spezielle Ausweisung  erfolgte nicht mehr, wie sie im EPOS I System vorkam (wenn auch selten). Hier vorgestellt vom Ersttag in Hannover Postamt 1 vom 2.12.1987 über DM 2,20.
   
                               

Eine anfängliche Fehlprogrammierung im EPOS II System erlaubte die Postwertzeichenquittung über 1 Pfennig, nur die dazugehörige Briefmarke war nicht  erhältlich! 
                                                                                 

Zur Erinnerung. 1-Pfennigmarken gab es an den Postschaltern der deutschen Bundespost  nur in einem einzigen Motiv einmalig in den Jahren 1958/1960. Auch die Automatenmarken erlauben diese Wertstufe regulär nur in der Eurowährung.                                     
                                                  

Wechselsteuer und Steuerstempler
Schon bei der Abhandlung im  EPOS I System wurde auf die Wechselsteuer eingegangen. Auch an dieser Stelle eine Quittierung über den Kauf einer Wechselsteuermarke  vom EPOS II  Ersttag  2.12.1987 am Postamt Hildesheim 1.

                                         
                                    Zur Illustration an dieser Stelle einmal ein Primawechsel der 1929 zum Protest kam. 
                   

Die Wechselrückseite ist mit der entwerteten Wechselsteuermarke versehen. Der eingeleitete Protest wurde vom Postamt Halle/Saale am 17.4.1929 mit Postamtsstempel und Handsignierung auf der preußischen Steuermarke über 3 Reichsmark bestätigt. Die Wechselsteuermarke zeigt  nach 60 Jahren ein praktisch unverändertes Erscheinungsbild.

                                         

Die Steuermarke gibt das Stichwort  und führt uns wieder zum EPOS II System 1987. Steuermarken sind weit verbreitet im Gerichts- und Verwaltungswesen, aber auch in der Industrie finden sie ihren Einsatz.

Die teils umständliche Handhabung führte zur wenig bekannten Entwicklung von  Steuerstemplern auf der Basis der Freistempelmaschinen.

Die Werksstammkarte der Firma Francotyp von 1959 zeigt eine solche Umrüstung des Freistemplers zur Wechselstempelmaschine. Korrekter wäre der Begriff Wechselsteuermarkenstempelmaschine gewesen. Sicherlich wäre dies ein  Wortungeheuer gewesen, aber ich habe ja auch schon einmal einen Barfreimachungsbriefkasten der Firma Francotyp vorgestellt.

Die Auslieferung der Francotypmaschine Cc 30210 erfolgte an die Firma Zeis-Ikon und bestätigte die Ausführung im vierstelligen  Probedruckklischee.
                       
               
Die EPOS II Quittung vom 27.4.1989 bestätigt weiterhin die Nutzung und den Einsatz  der Steuerstempler und vielleicht führen diese ersten Ausführungen dazu, etwas mehr Licht in dieses Randgebiet zu bringen. Aber das übergeordnete Thema dieser Webseite lautet ja Deutsche Postautomation und immerhin kommt die Freistempelmaschinenindustrie zum Einsatz und die deutsche Post ist ebenfalls involviert. Um ganz kleine Geldsummen scheint es dabei auch nicht zu gehen, wie es die EPOS II Quittung  in der Doppelbescheinigung für den Steuerstempler ausweist. 

                                                            
  

Preiswert konnten auch am Postschalter Druckwerke erworben werden.
Vorgestellt wird zunächst eine Übersichtskarte der Luftpostzuschläge für Briefsendungen.

                                                            

Australien und der pazifische Raum sind in blauer Farbe (40 Pfennige) hinterlegt, kommen aber nur noch begrenzt zur Darstellung.                  
     

Ebenso konnte man eine  Übersichtskarte Deutschland zu den Postleiteinheiten am EPOS II Schalter erwerben  (Kontrast verstärkt).
                                                                        
                              Das ausgeklappte Kartenwerk ist durchaus „flächendeckend zur Wandgestaltung“ geeignet.             
                                
In der heutigen Zeit  von Telefax und E-Mail ist die Nutzung  der Nachrichtenübermittlung über TELeprinter EXchange  = Telex praktisch  auf Spezialanwendungen beschränkt. Das eigene Telex- Netz  hat als Empfänger und Sender Fernschreiber, die bei modernen Geräten im Lochstreifenverfahren  zur  Zeitersparnis arbeiten und im Empfangsbetrieb zweifarbig ausdrucken, um z.B. den gesendeten Text hervorzuheben s. folgende Abbildungen. 
         
Erste Telexnetze wurden seit Ende der 1940er Jahre aufgebaut.  Heute sind die Telexverbindungen teils in die allg. Telefonnetze integriert. Aus Sicherheitsgründen besteht noch eine besondere Bedeutung  im Bereich  des Militärs, der Flugsicherung und Nachrichtendienste. International werden dazu  teils auch  Funknetze eingebunden.  
                         
Die abgebildete Telexnachricht lief  über das Postamt Hannover 1 (ein Reisebüro mit Buchungsproblemen) und die EPOS II Quittung weist separat Verbindungs-, Benutzungs- und Telexgebühr aus. Eine ausführlichere  Darstellung zum Telexdienst ist an dieser Stelle nicht möglich.
                                                                
Gehen wir zu weiteren Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung. Die Postämter hatten früher auch noch in der Regel eigene Telefonkabinen. Man konnte am Postschalter eine Vermittlung anmelden und als Student sogar ein kostenloses  R-Gespräch (R für Rückruf)  zu den „elterlichen Geldquellen“ anmelden, vorausgesetzt diese „Geldquellen“ stimmten der Verbindung zu!
Die EPOS II Quittung vom 11.12.1987 belegt mit der Gebühr von DM 0,30 sicherlich nur ein Ortsgespräch im Netzbereich Hannover.
                                                             

                    Aber 1987/88 war auch die Zeit der Einführung der öffentlichen bargeldlosen  Kartentelefone. 
     
Der Einführungsflyer zur Nutzung der Telefonkarte zeigt noch eine recht übersichtliche deutsche   Standortkarte! Was heute üblich ist, war damals praktisch im Jahr 1987/88 an zwei Händen abzählbar. 
                 
Damals gab es noch Erklärungsnot für Kauf und Handhabung der Telefonkarte. Sicherlich selten ist der Kauf der Telefonkarte passend zur entsprechenden Abbildung im Werbeprospekt mit Quittungsbeleg im EPOS II System vom Postamt Hannover 42 mit Datum vom 23.4.1988 über 12,00 DM zu dokumentieren s. folgende Darstellungen! 
                 
Während das öffentliche Kartentelefon uns geblieben ist, auch wenn die allgegenwärtige nützliche oder störende Handhabung des Handys uns auf Schritt und Tritt begegnet, so ist ähnlich dem TELEX das Telegramm praktisch aus dem Alltag verschwunden. War früher häufig das Telegramm die rasche „Haustürnachricht“  mittels Postboten zu glücklichen aber auch traurigen Mitteilungen, so fristet es neben Telefon, Handy, e-mail, Fax, SMS und Internettelefon fast als historisches Relikt  heutzutage ein unbeachtetes Dasein. Dennoch ist es auch heute noch möglich ein Telegramm aufzugeben, dies geht mittlerweile sogar über das Internet ohne Aufsuchen einer Postdienststelle.

                                

Die Abbildung belegt eine Telegrammaufgabe am EPOS II Postschalter in Hannover Postamt 114 mit entsprechender Telegrammquittung über DM 11,20 vom 23.12.1987. Die Nachricht kurz vor dem Weihnachtsfest informiert den Empfänger über eine Zugankunft.
                       
Die Telegrammgebühr war recht hoch und wurde stets nach Wortzahl abgerechnet. Das führte zur Entwicklung einer „Telegrammsprache“ praktisch ein Vorläufer der heutigen SMS- Kürzel. Bezogen auf den obigen Telegrammtext mit KOMME HEUTE ABEND AN HBF 22.20 UHR, wäre die gewiefte „schottische“ Telegrammvariante gewesen ANKOMME HBF 22.20 HEUTE!

Der EPOS II Rechner funktionierte auch als einfacher Taschenrechner für den Postschalterbeamten um z.B. Zwischenrechnungen in Buchungsvorgängen zu erledigen. War ein solcher Vorgang im Quittungsausdruck ausgeführt und wurde bei einer weiteren Quittierung – im folgenden Beispiel -  für eine Gebühr über Einschreibzusatzleistung nicht abgetrennt, konnte man die Vorrechnung mit belegen.
                                   
                                                                  Passende EPOS-Quittung mit Rechenbeispiel 
                                                          
Als letztes Beispiel soll noch eine Kassenbuchungskontrolle im EPOS II Postschalter  vorgestellt werden. 
                                                         
Die Bestandsaufnahme als Monatsabschluss  bezieht sich auf die Bargeldkasse, den Postwertzeichen- und  den Wechselsteuermarkenverkauf.

Die recht umfangreich gewordene Vorstellung der Automation im Postschalterbereich im Rahmen der Einführung des EPOS II Systems hat sicherlich nicht alle möglichen Beispiele erfassen können. Dennoch gibt die Darbietung  einen Überblick und könnte gegenüber den heutigen Verhältnissen vergleichsweise betrachtet werden. Hier ist eventuell der Heimatsammler oder auch der  allgemeine Postautomationssammler angesprochen, die  Ausarbeitungen in seinen Sammlungen dementsprechend zu ergänzen. Beispiele dazu sind an späterer Stelle einmal vorgesehen.

Zumindest ist mit dem Betriebsversuch EPOS I und der allg. Einführung im EPOS II  System den Interessierten eine Basisvorstellung zur  Entwicklung der Postautomation im Schalterbetrieb  an die Hand gegeben.





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