Informationen zur deutschen Postautomation im Bereich Freimachung,
Briefannahme, Schalterbetrieb und Briefbearbeitung
Der obige Beleg mit EDV – Freimachung dokumentiert eine hohe Einzelfrankatur aus der DM – Zeit. Der ÖTV – Hauptvorstand in Frankfurt hatte wohl eine höchst eilige Sendung innerhalb des Gewerkschaftsverbandes und in diesem Fall an die Kreisverwaltung in Saarbrücken. Die selbstgebuchte Paketsendung mit Datum vom 28.11.1992 hatte ein Gewicht von 15,62kg und lag damit in der 8. Gewichtsklasse im Posttarif vom 1.7.1992 mit einem Entgeldbetrag von DM 12,10 in der 2. Entfernungszone (15,62kg 2/). Der Restbetrag über DM 13,00 zum ausgewiesenen Gesamtentgeld von DM 25,10 erklärt sich zunächst aus der Eilbotengebühr über DM 7,00, um die Zustellung zwischen 6 und 22Uhr am Empfängerort zu gewährleisten. Somit bleibt ein weiterer Differenzbetrag von DM 6,00 offen, der nur erklärlich ist durch ein zusätzliches Entgeld genau in dieser Höhe für die angeforderte Postleistung einer Schnellsendung. Die Versendungsform SCHNELLSENDUNG betraf nicht die Zustellung am Empfängerort, sondern forderte die Post auf gemäß Postordnung §35 aus dem Jahr 1963 die schnellste Erdwegverbindung auf dem Transport vom Absender zum Empfänger zu gewährleisten. Durch die mögliche Kombination der Zusatzleistungen Schnellsendung und Eilboten war damit der Transport und die Zustellung für besonders eilige Sendungen möglich und wurde am obigen Beispiel somit mit portogerechten DM 25,10 dokumentiert. Es liegt damit auch für mich bis dato eine der höchsten EDV – Freimachungen der DM – Zeit vor.
Vorstehend eine Sendung der AEG Gesellschaft für Lichttechnik in Springe an einen Elektrogroßhandel in Wehr/Baden und somit für die selbstgebuchte Paketsendung war die 3. Entfernungszone zutreffend und ferner lag die 8. Gewichtsklasse vor (=14,70kg =3). Auch bei vorliegendem Datum vom 9.11.1988 ist mir eine Posttarifzuordnung trotz dieser Daten dennoch nicht möglich, da bei einem Entgeldbetrag von DM 23,40 sicherlich weitere Postzusatzleistungen nur die hohe EDV – Frankatur rechtfertigen, aber trotz großzügigem Paketausschnitt sind Hinweise auf Schnellsendung, sperriges Gut o.ä. nicht vorhanden und somit bleibt die Portoberechnung offen.
Vorgestellt wird oben ein Paketadressträger der Deutschen Bank vorbereitet für den versicherten Versand und damit Paketkennung mit Zudruck im roten Farbton und großem V – Buchstaben und dem Aufgabepostamt 6236 ESCHBORN 1. Es findet sich unter der Postamtsbezeichnung noch der Hinweis auf die Deutsche Bank und oberhalb im EDV – Druck noch die Gewichtsangabe und in diesem Fall mit 7kg 440g. Die Sendung wurde am 29.7.1992 auf den Weg im Innerbankenverkehr an die Filiale in München 2 gebracht (Reiseabteilung). Die EDV – Freimachung erfolgte durch eine PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD012 und das Postengeld betrug DM 23,30. Diese letztgenannten Angaben finden sich direkt unterhalb des Paketrechtecks. Das Porto errechnet sich aus der Versicherungsgebühr bis DM 1000,00 mit DM 9,00 und 5x DM 1,50 je 500,00 DM Zusatzversicherung und damit DM 7,50. Die Gesamtversicherung über DM 3500,00 DM kostete somit DM 16,50. Die selbstgebuchte Paketaufgabe in der 4. Gewichtsklasse und der 2. Entfernungszone wurde mit DM 6,80 berechnet und addierte sich damit portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 23,30.
Dazu noch eine Detailansicht
Vorstehend eine selbstgebuchte Paketsendung mit Datum vom 11.5.1988 von Weil im Schönbuch nach Schwarzenfeld. Trotz Selbstbuchung, Gewichtsangabe und Entfernungszone bleibt die Postentgeldberechnung in diesem Fall über DM 22,80 unklar. Vielleicht hilft ein Tipp aus dem Kreis der Homepagebesucher aber einmal weiter.
Vorgestellt wird oben noch ein weiterer Paketadressträger der Deutschen Bank vorbereitet für den versicherten Versand und damit Paketkennung mit Zudruck im roten Farbton und großem V – Buchstaben und dem Aufgabepostamt 6236 ESCHBORN 1. Es findet sich unter der Postamtsbezeichnung noch der Hinweis auf die Deutsche Bank und oberhalb im EDV – Druck noch die Gewichtsangabe und in diesem Fall mit 6kg 420g. Die Sendung wurde am 21.7.1992 ebenfalls auf den Weg im Innerbankenverkehr an die Filiale in München 2 gebracht (Reiseabteilung). Die EDV – Freimachung erfolgte durch eine PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD012 und das Postengeld betrug DM 22,50. Diese letztgenannten Angaben finden sich direkt unterhalb des Paketrechtecks. Das Porto errechnet sich aus der Versicherungsgebühr bis DM 1000,00 mit DM 9,00 und 5x DM 1,50 je 500,00 DM Zusatzversicherung und damit DM 7,50. Die Gesamtversicherung über DM 3500,00 DM kostete auch in diesem Fall somit DM 16,50. Die selbstgebuchte Paketaufgabe in der 3. Gewichtsklasse und der 2. Entfernungszone wurde mit DM 6,00 berechnet und addierte sich damit portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 22,50.
Detailabbildung
Vorgestellt wird oben ein Paketadressträger der Deutschen Bank vorbereitet für den versicherten Versand und damit Paketkennung mit Zudruck im roten Farbton und großem V – Buchstaben und dem Aufgabepostamt 6236 ESCHBORN 1. Es findet sich unter der Postamtsbezeichnung noch der Hinweis auf die Deutsche Bank und oberhalb im EDV – Druck noch die Gewichtsangabe und in diesem Fall mit 3kg 346g. Die Sendung wurde am 27.7.1992 auf den Weg im Innerbankenverkehr an die Filiale in München 2 gebracht (Reiseabteilung). Die EDV – Freimachung erfolgte durch eine PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD012 und das Postengeld betrug DM 21,10. Diese letztgenannten Angaben finden sich direkt unterhalb des Paketrechtecks. Das Porto errechnet sich aus der Versicherungsgebühr bis DM 1000,00 mit DM 9,00 und 5x DM 1,20 je 500,00 DM Zusatzversicherung und damit DM 6,00. Die Gesamtversicherung über DM 3500,00 DM kostete somit DM 15,00. Die selbstgebuchte Paketaufgabe in der ersten Gewichtsklasse und der 2. Entfernungszone wurde mit DM 6,10 berechnet und addierte sich damit portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 21,10.
Dazu oben noch eine Detailansicht
Vorgestellt wird oben ein weiterer Paketadressträger der Deutschen Bank für den versicherten Versand und großem V – Buchstaben und erneut mit dem Aufgabepostamt 6236 ESCHBORN 1. Es findet sich unter der Postamtsbezeichnung noch der Hinweis auf die Deutsche Bank und oberhalb im EDV – Druck noch die Gewichtsangabe und in diesem Fall mit 1kg 491g. Die Sendung wurde am 1.6.1992 auf den Weg im Innerbankenverkehr an die Filiale in Bremen gebracht. Die EDV – Freimachung erfolgte durch eine PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD012 und das Postengeld betrug DM 18,30. Diese letztgenannten Angaben finden sich direkt unterhalb des Paketrechtecks. Das Porto errechnet sich im soeben noch gültigem Tarif vom 1.4.1988 aus der Versicherungsgebühr bis DM 1000,00 mit DM 9,00. Die selbstgebuchte Paketaufgabe in der ersten Gewichtsklasse und der 3. Entfernungszone wurde mit DM 4,30 berechnet und addierte sich noch mit dem Schnellsendungszuschlag für Pakete in der 3.Zone und damit über DM 5,00 portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 18,30.
Dazu noch eine Detailansicht
Vorstehend eine Paketsendung als unversicherte selbstgebuchte Postgutsendung aus dem März 1986 vom Verlegerdienst München an eine Fa. In Recklinghausen (Zoobedarfsfabrikation) und somit lag die 3. Entfernungszone vor. Mit 18,660kg war die 11. Gewichtsklasse zutreffend und der Beleg dokumentiert eine portogerechte Freimachung über DM 16,90 im EDV – Ausdruck des 3geteilten Rechtecks.
Oben ein Luftpostbrief der Siemens AG in München an die Niederlassung in Kuwait mit Datum vom 30.11.1993 (301193). Entsprechend der Auslandssendung findet sich im 3geteilten Rechteck im Wertzeilenfeld der Ausdruck PORT PAYE. Das Postentgeld ist mit DM 16,00 (1600*) vermerkt und beide Hinweise finden sich außerhalb des EDV – Rechtecks links positioniert.
Ebenso außerhalb ist in der Detailabbildung noch die Maschinenkennung der Bizerbaanlage unter BI/40406 festgehalten und die Versendungsform WELTBRIEF LUFT. Im Adressaufkleber ist der Gummistempel DRUCKSACHE / IMPRIMÈ zu finden.
Vorstehend eine großformatige Eilbotensendung im Innerbankenverkehr der Commerzbank als Wertbrief auf entsprechendem EDV – Adressträger mit eingedrucktem V – Zettel zur Selbstbuchung mit dem Kennbuchstaben ac und der Buchungsnummer 764. Darüber ist das Gewicht mit 371g aus der Ermittlung mittels PitneyBowes EDV – Freimachung vermerkt und es findet sich unterhalb des 3geteilten Rechtecks die entsprechende Maschinenkennung mit PBD008. Im mittleren Feld des EDV – Rechtecks steht das Datum vom 24.11.1991 und der Postentgeldbetrag zu DM 15,00. Der portogerechte Endbetrag über DM 15,00 summiert sich entsprechend dem Gewicht in der 5. Gewichtsklasse für Briefe mit DM 4,00, dem Eilbotenzuschlag zu DM 5,00 und der Versicherungsgebühr bis zum Betrag von DM 500,00 und damit mit DM 6,00. Der obige Brief im Innerbankenbetrieb der Commerzbank ist mit Datum vom 24.4.1991 gleichzeitig ein Stück deutscher Geschichte aus der Wiedervereinigungsphase. Der Absender in Frankfurt trägt entsprechend ein W vor der Postleitzahl und für die Filiale in Gera ist entsprechend ein O der PLZ vorangestellt auf dem EDV – Adressvordruck.
Das obige EDV – Label für den Paketversand mit Datum vom 22.9.1989 offenbart neben der Paketkennung ferner das Gewicht mit 14,12kg (9.Gewichtsklasse) und den Vermerk der zutreffenden 3.Entfernungszone (14,12kg 3/). Damit war die Sendung der Elektrizitätsgesellschaft PHOENIX CONTACT aus Blomberg portogerecht mit DM 14,60 freigemacht worden für die Sendung nach Wehr in Baden.
Die vorstehende Postgutsendung der Fa. AEG vom Standort Nürnberg datiert vom 4.8.1987 und war an die HORTEN Filiale in Hildesheim und damit in der 3. Entfernungszone gerichtet. Mit 13,9kg war die 8. Gewichtsklasse zutreffend und die Selbstbuchung war mit DM 12,10 zu berechnen. Die vorausbezahlte Zustellgebühr von DM 2,20 wurde im Postendbetrag berücksichtigt und summierte sich somit portogerecht zum ausgewiesenen Gesamtbetrag von DM 14,30.
Der obige Brief im Innerbankenbetrieb der Commerzbank ist mit Datum vom 12.4.1991 gleichzeitig ein Stück deutscher Geschichte aus der Wiedervereinigungsphase. Der Absender in Frankfurt trägt entsprechend ein W vor der Postleitzahl und für die Filiale in Gera ist entsprechend ein O der PLZ vorangestellt. Der Adressträger war für den versicherten Versand im Selbstbucherverfahren mit einem eingedruckten V – Zettel vorbereitet und in diesem Fall unter 325 registriert. Die EDV – Gewichtsangabe wurde mit 182g oberhalb des V – Zettels ausgedruckt und damit lag die 4. Gewichtsstufe vor von 100 bis 250g und erforderte DM 3,20 Postengeld. Die Wertbriefversicherung bis 500 DM war mit DM 6,00 belastet und addierte sich mit dem Eilzustellungsbetrag über DM 5,00 und der Briefgebühr zum Gesamtentgeld von DM 14.20. PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD 008.
Der rückseitige Ankunftsstempel Gera mit Datum vom 15.4.1991 bezeugt anscheinend für eine Eilzustellung nach 3 Tagen noch keine eingespielte Ost – West – Beziehung auf postalischer Ebene.
Der vorstehende EDV – Adressträger im Innerbankenverkehr der Genossenschaftsbanken war für den Wertpaketversand vorbereitet mit der eingedruckten V – Paketkennung im Selbstbucherverfahren (99) und hier mit der Buchungsnummer 422 angemeldet beim Postamt Neuwied. Die Postleitzahlen der Sendung vom 14.9.94 weisen im Absender und Empfänger die 5stelligen Kennungen aus, die seit 1.7.1993 obligat waren. Die Versicherungsgebühr bis zum Wert von DM 1000,00 war mit DM 9,00 festgelegt und der Restbetrag zur Endsumme DM 14,10 und damit mit DM 5,10 entsprach portogerecht der 1. Gewichtsklasse bis 5kg bei ausgedruckten 1kg 084g und der 2. Entfernungszone. Bizerbamaschinenkennung BI/40388.
Auch die SGZ Zentralbank in Karlsruhe für Südwestdeutschland nutzte die neu eingeführten EDV – Adressträger für den versicherten Paketversand und hier mit einer Bizerba – Anlage und dies mit der Maschinenkennung BI/40381. Auch in diesem Fall eine Innerbankensendung im Sektor der Genossenschaftsbanken und hier mit der Volksbankfiliale in Schiffweiler. Das Gewicht der Sendung betrug 1kg 487g (1kg 487g) und mit Datum vom 17.6.1994 war der Posttarif vom 1.4.1993 noch soeben zuständig. Trotz der bekannten Daten ist der Restbetrag von DM 4,90 nicht sicher einzuordnen und evtl. hilft hier ein Tipp aus der Reihe der Homepagebesucher.
Die Fa. Hein Gericke - jedem Fan für Motorradbekleidung und Motorradzubehör bekannt - brachte am 29.2.1984 eine Nachnahmepostgutsendung für den Empfänger in Pommelbrunn auf den Weg. Nur der zugesetzte Posttagesstempel verrät damit das Absendedatum auf der Karte im EDV – Ausdruck. Die Nachnahmegebühr betrug DM 1,70 und summierte sich mit der selbstgebuchten Postgutgebühr in der 8. Gewichtsklasse und 3. Entfernungszone mit DM 12,10 portogerecht zum Endbetrag von DM 13,80.
Die Fordwerke in Köln hatten am 7.2.1986 im Selbstbuchungsverfahren eine Postgutsendung für einen Kfz – Betrieb in Schopfheim. Mit 15,46 traf die 9. Gewichtsklasse zu und mit der 3. Entfernungszone findet sich eine portogerechte EDV – Frankatur über DM 13,70 im Wertzeilenfeld des 3geteilten EDV - Rechtecks.
Vorgestellt wird oben ein Paketadressträger der Deutschen Bank vorbereitet für den versicherten Versand und damit Paketkennung mit Zudruck im roten Farbton und großem V – Buchstaben und dem Aufgabepostamt 6236 ESCHBORN 1. Es findet sich unter der Postamtsbezeichnung noch der Hinweis auf die Deutsche Bank und oberhalb im EDV – Druck noch die Gewichtsangabe und in diesem Fall mit 2,490kg (2kg490g). Die Sendung wurde am 30.7.1992 auf den Weg im Innerbankenverkehr an die Filiale in München 40 gebracht. Die EDV – Freimachung erfolgte durch eine PitneyBowes Anlage mit der Kennung PBD012 und das Postengeld betrug DM 13,60. Diese letztgenannten Angaben finden sich direkt unterhalb des Paketrechtecks. Das Porto errechnet sich aus der Versicherungsgebühr bis DM 1000,00 mit DM 9,00 und DM 4,60 für die selbstgebuchte Paketaufgabe in der ersten Gewichtsklasse und der 2. Entfernungszone.
Auch mit dieser Paketsendung wurde das Postentgeld zu DM 13.60 fällig, jedoch unter gänzlich anderen Tarifbedingungen als das obige Wertpaket der Dt. Bank. Die Fa. WMF aus Geislingen hatte ein 15kg schweres Paket im Selbstbucherverfahren und Leitzonenvermerk im November 1989 auf den Weg nach Erlangen gebracht und damit definierte sich die 9. Gewichtsklasse. Die vorausbezahlte Zustellgebühr wurde mit DM 2,50 wohl mit dem Postentgeld zu DM 11,10 in der Gesamtsumme zu DM 13,60 portogerecht verrechnet.
Auch die SGZ Zentralbank in Frankfurt nutze die neu eingeführten EDV – Adressträger für den versicherten Paketversand und hier mit einer Bizerba – Anlage und dies mit der Maschinenkennung BI/40178. Auch in diesem Fall eine Innerbankensendung im Sektor der Genossenschaftsbanken und hier mit der Volksbankfiliale in Schiffweiler. Das Gewicht der Sendung betrug 803g (0kg 803g) und mit Datum vom 28.4.1993 war der Posttarif vom 1.4.1993 zuständig. Das selbstgebuchte Paket in der 1. Gewichtsklasse und 1. Entfernungszone erforderte den Grundbetrag zu DM 4,50, der sich mit der Versicherungsgebühr zu DM 9,00 portogerecht zum Gesamtbetrag von DM 13,50 addierte.
Die Porst AG in Schwabach hatte am 13.10.1988 ein selbstgebuchtes Paket für das Radiogeschäft in Schopfheim. Mit 16,620kg traf die10. Gewichtsklasse zu und auch die 3. Entfernungszone ist zutreffend, dennoch fehlen mir in der Postentgeldberechnung DM 0,20 zur Tarifeinordnung. Vielleicht lag hier noch ein zu berücksichtigender Mehrversand vor oder es liegt ein individueller Haustarif vor. Ein Tipp aus dem Kreis der Homepagebesucher wäre wünschenswert zur Postentgeldberechnung.
Das obige EDV – Label für den selbstgebuchten Paketversand offenbart neben der Paketkennung ferner das Gewicht mit 12,86kg und den Vermerk der zutreffenden 3.Entfernungszone (12,86kg 3/). Damit war die Sendung der Elektrizitätsgesellschaft PHOENIX CONTACT aus Blomberg portogerecht mit DM 13,10 freigemacht worden.
Die vorstehende selbstgebuchte Paketsendung der Fa. Wieland aus Bamberg (Elektronikindustrie) wurde im Februar 1991 auf den Weg an die Saarstahl AG in Völklingen abgeschickt und weist im EDV – Labelausdruck noch das Gewicht mit 13,84kg aus und ferner die 2. Entferetnungszone (13,84kg 2/). Im Tarif vom 1.4.1988 war damit ein Porto zu DM 10,50 fällig und wurde wohl mit der Zustellgebühr von DM 2,50 zusammen in der Endsumme von DM 13,00 berücksichtigt und tarifgerecht ausgedruckt.
Dazu noch eine Detailvorstellung zur besseren Ansicht
Der vorstehende EDV – Adressträger im Innerbankenverkehr der Raiffeisen – Genossenschaft war für den Wertbriefversand vorbereitet mit dem eingedruckten V – Zettel und hier mit der Buchungsnummer 205 für das Selbstbuchungsverfahren angemeldet beim Postamt Neuwied. Die Postleitzahlen der Sendung vom 2.9.97 weisen im Absender und Empfänger die 5stelligen Kennungen aus, die seit 4 Jahren schon obligat waren. Die Entgeldberechnung für das Porto von DM 13,00 ist im Tarif vom 1.9.1997 etwas sonderbar. Die Versicherungsgebühr bis zum Wert von DM 1000,00 war mit DM 10,00 festgelegt und der Restbetrag zur Endsumme DM 13,00 und damit mit DM 3,00 entsprach der GROßBRIEF – Gebühr bei entsprechendem Gewicht von 0,111kg. Bizerbamaschinenkennung BI/40042.
Die Firma LEVI STRAUSS aus Heusenstamm offenbart auf ihrem EDV – Adressträger im Endlossystem zumindest für ihr selbstgebuchtes Paket ein Gewicht von 15,20kg und die 2. Entfernungszone (15,20kg 2/) und dies mit einem Portoendbetrag zu DM 12,90. Auch der Versendungsmonat MAI ist noch vermerkt, aber sämtlich mir vorliegende Portotabellen offenbaren trotz Kenntnis von Gewicht und Entfernung keinen zutreffenden Posttarif für die DM 12,90 im Wertzeilendruck des 3geteilten EDV – Rechtecks. Evtl. liegt ein Haustarif vor, vielleicht kann aber auch ein Besucher der Homepageseite einen entsprechenden Tipp geben.
EDV – Label im Detail zur besseren Ansicht.
Für die vorstehende Postgutsendung aus dem November 1991 fehlt zutreffend ein Paket – „Rechteck“ und die Fa. Stiebel Eltron aus Holzminden hat entsprechend den Adressträger ausgewählt allein mit dem 3geteiltem EDV – Rechteck. Die eilige Ersatzteillieferung erforderte hier die Aufgabe als Schnellsendung und entsprechend waren im Tarif vom 1.7.1991 für die Postgutsendung zusätzlich DM 4,00 zu leisten. Im gleichen Tarif und 5.Gewichtsklasse betrug die Grundgebühr für die Postgutversendung DM 8,80 und addierte sich somit portogerecht zum Gesamtbetrag von DM 12,80. Zumindest im Absender die W – Kennung zur Postleitzahl im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands.
Oben ein Adressträger im Innerbankenverkehr der Commerzbank und vorbereitet für den versicherten Versand mit eingedrucktem V – Zettel. Die Sendung datiert vom 23.1.1991 und in diesem Fall findet sich sowohl im Absender als auch beim Empfänger eine zusätzliche „innerdeutsche PLZ – Kennung“ und hier mit W-6000 und O-5900 für Frankfurt und Eisenach. Das Postengeld errechnet sich aus der Versicherungsgebühr bis DM 500,00 mit DM 6,00, summierte sich mit dem Eilbotenzuschlag über DM 5,00 und der Briefgebühr in der 2. Gewichtsklasse (27g) mit DM 1,70 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von insgesamt DM 12,70. EDV – Maschinenkennung Pitney Bowes Deutschland mit PBD008.
Der vorstehende Adressträger dokumentiert den innerbetrieblichen Versand der BARMER Ersatzkasse und ihrer Hauptverwaltung in Wuppertal und der Geschäftsstelle in Schopfheim als selbstgebuchte Paketsendung mit Leitzonensortierung (Z-Paket, 99 – 604). Die Sendung datiert vom 15.6.1988 und lag mit 10,72kg in der 7. Gewichtsklasse und dies in der 3. Entfernungszone. Trotz dieser Angaben - auch unter evtl. Berücksichtigung der vorausbezahlten Zustellgebühr in Höhe von DM 2,50 – besteht Unklarheit in der Entgeldberechnung. Im zuständigen Posttarif vom 1.4.1988 wäre die Grundgebühr mit DM 9,70 anzusetzen und dieser Betrag würde sich evtl. um DM 2,50 erhöhen und dennoch bleibt ein Betrag von DM 0,30 unklar.
Der Buch- und Musikverlag Zweitausendeins aus Frankfurt brachte obige Nachnahmesendung von Frankfurt nach Bremen am 26.11.1987 auf den Weg und entsprechend findet sich die Paketkennung im vorgedruckten Braunton. In diesem Fall erledigt der EDV – Druck auch in der oberen Zeile des 3geteilten Rechtecks die Kennzeichnung des zuständigen Postamts zusammen mit Datum und demWertdruck im mittleren Feld. Trotz Paketnummerierung erfolgte selbstgebucht die Aufgabe im Postguttarif portogerecht in der 7. Gewichtsklasse und der 3.Entfernungszone mit DM 10,50 und dieser Betrag summierte sich mit der Nachnahmegebühr zum Gesamtbetrag von DM 12,20.
Das Maschinenbauunternehmen Oetlinghaus aus Wermelskirchen hatte eine selbstgebuchte Paketsendung (SGB – Paket) über 13,210kg für die Fa. Rotzler (weltbekannter Hersteller von Windensystemen) am 29.8.1988 aufgegeben und auch in diesem Fall bleibe ich die Einordnung der Postgebühr zu DM 12,10 schuldig. Zwar wäre dies selbstgebucht in der 2. Entfernungszone und 9. Gewichtsklasse mit DM 12,10 in den Postgebühren auffindbar, aber nicht für die vorhandene 3. Entfernungszone und 8. Gewichtsstufe. Ein Programmierfehler in der EDV – Anlage ist höchst unwahrscheinlich und es liegt evtl. ein individueller Haustarif vor.
Der Adressträger der Fa. Eduscho in Bremen für die selbstgebuchte Postgutsendung mit Datum vom 8.7.1982 weist zwar das Rechteck der Paketkennung auf, aber das übliche 3geteilte EDV – Rechteck ist reduziert auf ein kleines schraffiertes Feld mit Gebührenhinweis und in diesem Fall über DM 12,10 und vorangestelltes Posthörnchen als Posthoheitszeichen. Die EDV – Freimachung bietet immer wieder kleine Überraschungen wie in diesem Fall. Das Postengeld war portogerecht für die 8. Gewichtsklasse mit ausgedruckten 12,4kg und 3. Entfernungszone nach Steinen im Kreis Lörrach.
Der obige EDV – Adressträger war wieder vorbereitet für den versicherten Versand und mit entsprechendem V- Zettel – Eindruck versehen. Der Innerbankenverkehr - hier am Beispiel der genossenschaftlichen Banken – datiert vom 21.4.1994 und unterlag damit seit 20 Tagen dem gültigen Posttarif vom 1.9.1994 und hier gibt es einige Besonderheiten zu registrieren. Die erste Versicherungsstufe war hier mit DM 9,00 tarifgerecht und die Gewichtsangabe zu 0,479kg definierte den GROßBRIEF zu DM 3,00 und damit erklärt sich die Endsumme über DM 12,00 im mittleren Feld des 3geteilten EDV – Freimachungsrechtecks. Bizerba – Maschinenkennung BI/40381.
Vorstehend ein SB – Paket der Fa. Porst aus Schwabach an eine Firma in Schopfheim und mit Datum vom 7.11.1988. Die 3. Entfernungszone war somit definiert und das Paketgewicht lag bei ausgewiesenen 14,080kg und dennoch ist die Gebührenrechnung unklar und vielleicht hilft hier ein Hinweis der Homepagebesucher zur Erklärung des Postengeldes zu DM 11,90 weiter.
Der obige Adressträger der Deutschen Bank in Eschborn datiert vom 30.7.1992 und belegt den Standort München mit Nutzung im Innerbankenverkehr. Der Brief war mit 0739g recht gewichtig und gehörte somit in die 6. Gewichtsklasse von 500g bis 1kg und dafür betrug das Postentgeld DM 4,80. Dieser Betrag summierte sich mit der Versicherungsgebühr bis 500,00DM und damit DM 7,00 zum Endbetrag von DM 11,80. In diesem Fall eine EDV – Frankatur mittels der Maschinenkennung PBD012 also aus dem Haus Pitney Bowes.
Die vorstehende selbstgebuchte Paketsendung der Fa. GANTER, Furtwangen (mechanische Werkstätte seit dem Jahr 1894) lief an die Fa. Weeke in Herzebrock – Clarholz und unterlag dementsprechend der 3. Entfernungszone. Da ferner die 8. Gewichtsstufe vorlag, liegt mit dem Postentgeld zu DM 11,40 eine portogerechte freigemachte Paketsendung im Posttarif vom 1.4.1988 vor.
Die obige Sendung des Textilherstellers OLYMP aus Bietigheim-Bissingen sollte hier wohl rasch vor den Weihnachtstagen noch den Herrenausstatter in Oelde erreichen und wurde als Schnellpaket auf den Weg gebracht. Dafür war schon ein Postentgeld im Tarif vom 1.7.1992 in Höhe von DM 6,00 zu leisten. Dieser Betrag addierte sich mit DM 5,30 zum ausgedruckten Endbetrag von DM 11,30 im genannten Posttarif und der 2. Entfernungszone und ebenso der zutreffenden 2. Gewichtsklasse mit 5,3kg. Zu diesem Zeitpunkt lagen nur noch 2 unterschiedliche Entfernungszonen vor.
Die Fa. WMF aus Geislingen brachte die obige Paketsendung im März 1989 auf den Weg nach Erlangen als Selbstbucher mit Leitzonenvermerk (Z-SB-Paket) und mit Hinweis auf die bezahlte Zustellgebühr im gelb hinterlegten Feld. Unter Berücksichtigung der 8. Gewichtsklasse bei 13,540kg und der 1. Entfernungszone liegt mit DM 11,10 eine portogerechte Frankatur vor, die allerdings die Zustellgebühr nicht berücksichtigt. Die Zustellgebühr wird wohl gesondert im Rechnungsbetrag berücksichtigt worden sein.
Die Sendung der EUROVAL – Gesellschaft für Schmuck im Quelleversand erforderte die Wertbriefvariante zur Versicherung. Die entsprechende Gebühr war mit DM 7,00 gültig im Tarif vom 1.4.1993. Die restliche Briefgebühr mit DM 4,00 zum Endbetrag von DM 11,00 erklärt sich nicht aus der Gewichtsangabe sondern wohl aus dem Format als „MAXIBRIEF“.
Das Breitlabel mit eingedrucktem V – Zettel noch einmal in einer Detailansicht.
Auch im Fall der Wertbriefsendung der SGZ – Bank im Innerbankenverkehr unterliegt die Portoberechnung der obigen Euroval - Sendung und auch in diesem Fall wohl im Maxibriefformat. Zusätzlich hier aber die Bizerba – Maschinenkennung mit BI/40178.
Auch im vorstehenden Fall ein Brief aus dem Innerbankenverkehr mit Wertbriefstatus aber noch im Posttarif vom 1.4.1989 für die Sendung vom 17.2.1992. Die Versicherungsgebühr für DM 500,00 erforderte in diesem Fall DM 6,00 und summierte sich hier mit der Briefgebühr in der 6. Gewichtsklasse bei 0799g und damit DM 4,80 zum Endbetrag von DM 10,80. In diesem Fall eine Pitney Bowes EDV – Freimachung mit der Kennung PBD012.
Oben ein EDV – Adressträger der Fa. CONRAD ELECTRONIC aus Hirschau aus dem Oktober 1991. In diesem seltenen Fall findet sich im oberen Feld des 3geteilten EDV –Rechtecks in der Postamtskennung das W aus der Phase der Wiedervereinigung Deutschlands und der Postleitzahl vorangestellt (W-8452 HIRSCHAU 1). Vorschriftsmäßig findet sich die Paketkennung als Nachnahme im Braunton und in diesem Fall liegt ein selbstgebuchtes Standardpaket vor. Die Nachnahmegebühr war mit DM 2,00 zu berücksichtigen und summierte sich portogerecht mit DM 8,80 (Selbstbuchung Paket, 3. Entfernungszone und 6. Gewichtsklasse) zum Gesamtbetrag von 10,80. Barcodekennung. Auch im Absender findet sich die PLZ mit W – Angabe nicht jedoch beim Empfängerort.
Die obige Paketsendung der AEG - Hausgeräte AG aus der Servicezentrale in Winnenden datiert vom 23.4.1992 und ging nach Wehr in Baden. Das Portoentgeld in der EDV – Freimachung resultiert aus der Gebühr für das selbstgebuchte Standardpaket in der 6. Gewichtsklasse (9,8kg) und der 2. Entfernungszone mit DM 8,10 und addierte sich mit der vorausbezahlten Zustellgebühr mit DM 2,50 portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 10,60.
Der vorstehende EDV – Adressträger der PORST AG aus Schwabach mit Datum vom 8.11.1989 war an ein Radio – Fachgeschäft in Schopfheim gerichtet. Mit 13,620kg lag die 8. Gewichtsklasse im Posttarif vom 1.4.1988 vor und portogerecht wären meiner Kenntnis nach DM 10,50 für die 2. Entfernungszone gewesen, die in diesem Fall aber eigentlich eher der 3. Zone entsprechen hätte?! Vielleicht dazu ein Tipp aus dem Kreis der Homepagebesucher.
Oben ein Paketadressträger des Neckermann – Versandes in Frankfurt aus dem Oktober 1985. Hier schon eine relativ frühe interne Barcodekennung und im Wertzeilenfeld des 3geteilten EDV – Rechtecks das auffällig liegende Posthörnchen als Posthoheitszeichen. In dieser Form eigentlich nur später bei Neckermann vorkommend. Der Empfängerort STEINEN weist sich durch die Postleitzahl 7853 dem Kreis Lörrach zugehörig aus. Damit liegt eine portogerechte Freimachung für die 3. Entfernungszone vor und dies in der 7. Gewichtsklasse.
Oben eine SCHNELL – POSTGUTSENDUNG des Großversandhauses Schöpflin aus dem Juli 1990. Entsprechend der Posgutversendung ist auf dem EDV – Adressträger die Paketkennung mit X – Zeichen gelöscht. Die Schnellsendungsgebühr für Postgüter bedurfte der Freimachung mit DM 4,00 im Posttarif vom 1.4.1988. Der Differenzbetrag in Höhe von DM 6,20 zum ausgedruckten Gesamtentgeld von DM 10,20 entsprach portogerecht der 3. Gewichtsklasse bis 6kg. Entfernungszonen wurden hier nicht mehr unterschieden.
Vorstehend ein EDV – Adressträger der Raiffeisendruckerei Neuwied und vorbereitet für den versicherten Versand mit eingedrucktem V – Zettel. Die Sendung vom 27.1.1993 unterlag noch dem Posttarif vom 1.4.1988 und bei angegebenem Gewicht mit 0,132kg war in der 4. Gewichtsklasse die Briefgebühr mit DM 3,20 festgelegt. Die Versicherungsgebühr für den Wertbrief bis DM 500,00 betrug DM 7,00 und addierte sich somit portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag mit DM 10,20. Bizerbamaschinenkennung BI 40042.
Die obige Postgutsendung der Fa. Metabo aus Nürtingen aus dem April 1991 hat noch neben der Sendungsform einen Leitzonenvermerk. Portogerecht für die 6. Gewichtsklasse waren DM 10,10 zu entrichten. Auch hier als Postgut die Löschung der Paketkennung.
Die vorstehende selbstgebuchte Paketsendung im Neckermann – Versand Frankfurt ging am 30.6.1975 nach Dreisbach. Nur die Postleitzahl 6641 lässt Dreisbach im Saarland und nicht im Westerwald oder bei Wetzlar erkennen und somit war auch die 2. Entfernungszone zutreffend. Die Nachnahmegebühr war mit DM 1,40 anzusetzen und der Restbetrag zum Entgeld von DM 10,10 ergibt sich portogerecht mit DM 8,70 für die 7. Gewichtsklasse ab 10kg. Zu dieser Zeit hatte Neckermann noch das übliche hochgestellte Posthörnchen im Wertzeilenfeld des EDV – Rechtecks.
Die vorstehenden beiden EDV – Adressträger der Raiffeisendruckerei Neuwied sehen auf den ersten Blick recht identisch aus. Beide Briefbelege sind mit eingedrucktem V – Zettel für den Wertbriefversand vorgesehen und auch das Postentgeld zu DM 10,00 ist in beiden Fällen gleich, errechnet sich aber jeweils portogerecht in unterschiedlichen Posttarifen! Der Briefbeleg vom 4.12.1990 unterlag dem Tarif vom 1.4.1989 und die Briefgebühr betrug für 0,262kg in der5. Gewichtsklasse DM 4,00 und addierte sich mit Wertbriefgebühr und damit DM 6,00 zum Endbetrag von DM 10,00. Der untere Brief mit Datum vom 16.8.1994 war aber im Posttarif vom 1.4.1993 einzuordnen und hatte damit in der neuen Briefklasse „GROßBRIEF“ bei 0,469kg ein Entgeld zu DM 3,00 und summierte sich in diesem Fall mit der Versicherungsgebühr der Post mit DM 7,00 ebenfalls zum Gesamtbetrag von DM 10,00. Im letzten Fall auch nun die eingeführte Bizerbamaschinenkennung mit BI / 40042.
Die Bronze – Kunstgiesserei STRASSACKER nutzte Adressträger, die zwischen Paketkennung und Vermerk „Zustellgebühr bezahlt“ auf gelbem Grund ein Leerfeld hatte, das für den EDV – Freimachungslabel einen entsprechenden Platz freihielt. Die Sendung war als Postgut ausgewiesen mit Hinweis auf die Leitzonenberücksichtigung Z (Z-Postgut). Das Gewicht wurde im Wertzeilenfeld des 3geteilten EDV – Rechtecks mit 09,84kg ausgewiesen und die Entfernungszone 2 angegeben (09,84 kg 2/). Die Zustellgebühr wurde im Voraus bezahlt und war im Posttarif vom 1.4.1982 mit DM 2,20 zu berücksichtigen. Der Differenzbetrag zu DM 7,70 zum Gesamtentgeld von damit DM 9,90 (09,90) ist portogerecht ebenfalls im besagten Tarif unter Berücksichtigung von Gewichtsklasse und Entfernungszone.
Vorstehend ein Breitlabel der Fa. EUROVAL aus dem Quelle - Haus mit eingedrucktem V – Zettel und dem Selbstbucherbuchstaben qu. Die Sendung stammt vom 27.10.1992 und die Postleitzahl des Empfängers ist noch mit W gekennzeichnet, im Rahmen der Wiedervereinigungsphase Deutschlands. Im zuständigen Posttarif vom 1.7.1992 waren für die Versicherungsgebühr DM 7,00 zu leisten und addierten sich mit der Gebühr für die 3. Gewichtsklasse bei ausgewiesenen 76g und damit DM 2,40 zum Gesamtbetrag von DM 9,40.
Oben ein EDV – Adressträger der SGZ – Bank in Frankfurt mit eingedrucktem V – Zettel für versicherte Briefe und hier im Innerbankenverkehr. Auch wenn mit Datum vom 26.3.1993 nur noch 5 Tage im Posttarif vom 1.7.1992 zutreffend waren, sind Versicherungsgebühr und Gewichtsklasse zum vorstehende EUROVAL – Beleg identisch, aber in diesem Fall findet sich schon die zusätzliche EDV – Maschinennummer von Bizerba mit BI/40178 und dafür fehlt eigentlich die zusätzliche Ost - West Kennzeichnung der Postleitzahl.
In dieser Serie der EDV – Belege nach Portostufen und Versendungsformen ist die Fa. Schmidt, Nürnberg mehrfach vertreten und in diesem Fall mit einer Nachnahmesendung und entsprechender Paketkennung im Braunton. Die „Lebkuchen – Sendung“ war aus dem November 1992 sicherlich für die Adventszeit gedacht. Die Nachnahmegebühr betrug DM 3,00 und addierte sich für das selbstgebuchte Paket mit 7,400kg portogerecht in der 4. Gewichtsklasse und DM 6,40 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 9,40. Hier findet sich bei der Fa. Schmidt wieder der ungewöhnliche Druck im Geldbetrag mit DM 09/40. Es gilt noch der Hinweis, dass im Tarif vom 1.7.1992 nur noch 2 Entfernungszonen beschrieben werden.
Oben erneut ein EDV – Adressträger mit eingedrucktem V – Zettel und diesmal der Deutschen Bank in Frankfurt und ferner gerichtet an die Konzernfiliale in Bremen mit Datum vom 5.6.1992. Der Posttarif vom 1.4.1989 war in diesem Fall noch bis zum Juli 1992 gültig und die Versicherungsgebühr für DM 500,00 betrug DM 6,00. Mit ausgedruckten 0115g traf die 4. Gewichtsklasse zu und der entsprechende Entgeldbetrag von DM 3,20 addierte sich portogerecht zum Gesamtbetrag von DM 9,20. In diesem Fall schon Maschinenkennung Pitney Bowes Deutschland mit PBD012.
Auch der Paketadressträger der Fa. FESTO aus Esslingen für selbstgebuchte Sendungen (hier 99 – 967) sparte den Platz für die EDV – Label – Verklebung aus und hält etliche Versanddaten fest. Einmal das Sendungsgewicht mit 11,44kg, die 2. Entfernungszone, das Sendedatum mit dem 20.3. 1989 und dennoch ist der Portobetrag zu DM 9,10 im Posttarif vom 1.4.1988 nicht definiert. Vielleicht hilft ein Hinweis aus dem Kreis der Homepagebesucher hier etwas weiter.
Vorstehend ein EDV – Paketaufkleber der Fa. WMF in Geislingen (PLZ 7340 Geislingen an der Steige) gerichtet an die Einkaufszentrale des Frankfurter Flughafens und damit trifft die 2. Entfernungszone zu. Die Selbstbuchung als Paket Nr.282 in der 7. Gewichtsklasse entspricht damit mit der Sendung aus dem April 1987 portogerecht mit dem Betrag von DM 9,10.
Die obige Postgutsendung der Fa. Junghans-Wolle aus Aachen lief nach Hankelsbüttel und somit in der 3. Entfernungszone. Obgleich ebenfalls der Posttarif wie im Fall der obigen WMF – Sendung zutrifft und auch der Entgeldbetrag zu DM 9,10 identisch ist, liegt eine gänzlich andere Entgeldberechnung vor. Neben der unterschiedlichen Entfernungszone liegt ferner die Sendungsform eines selbstgebúchten POSTGUTS vor, mit 7,3kg ferner die 4. Gewichtsklasse und somit der portogerechte Betrag zu DM 6,90, der sich in diesem Fall mit der BEZAHLTEN ZUSTELLGEBÜHR von DM 2,20 aber zum ausgedrucktem Gesamtbetrag von DM 9,10 addiert.
Für die vorstehende Sendung vom 8.7.1992 der Fa. Stiebel Eltron GmbH aus Holzminden war seit 8 Tagen der Posttarif vom 1.7.1992 zuständig und damit gab es nur noch 2 Entfernungszonen. Die Paketkennung wurde mit X – Zeichen gelöscht und die Sendungsform POSTGUT vermerkt. Mit 8,860kg traf die 7. Gewichtsklasse zu und es findet sich nach den Gebührentabellen ein portogerechter Endbetrag mit DM 9,00. Bizerba Maschinenkennung mit BI/40147. Obwohl als Eiliges Ersatzteil deklariert war keine „beschleunigte Zusatzleistung der Post“ gefordert.
Vorstehend eine selbstgebuchte Paketsendung mit einem EDV – Label im Quelleversand. Man könnte auch von einem Großlabel sprechen, das sich ca. 1988 bis 1990 belegen lässt. Es findet sich im EDV – Ausdruck das gewohnte dreigeteilte Rechteck und die Paketkennung. In der Wertzeile sind Datum und Portowert ausgewiesen. Zusätzlich findet sich außerhalb des 3geteilten Rechtecks und der Paketkennung die Bruttogewichtsangabe mit Paketzonenvermerk Es hat also eine Endwiegung stattgefunden ohne Vorgabe des Zentralcomputers. Ferner erfolgte die Deklarierung als Paket in den obigen Beispielen mittels Nutzung der Pakumanlage = P. Ebenfalls vorschriftsmäßig ist der Absender QUELLE im Vordruck festgehalten. Außergewöhnlich ist aber die Empfänger bezogene Postleitzahl in diesem Fall 7888, wie wir sie sonst nur vom Adressträgerdruck her durch den Zentralcomputer kennen und auch dort wie in diesem Fall seit 1987 in gelber Farbe hinterlegt. Ich vermute, das Bizerba hier abermals einer Vorgabe von QUELLE individuell nachgekommen ist, um eine weitere Rationalisierung im Postversand zu erreichen. Man findet dieses Großlabel häufig daher auf handschriftlichen Adressträgern, aber im Gegensatz zum diesbezüglich schon vorgestellten Label im Kleinformat bestand hier die Möglichkeit der Zusatzprogrammierung mit Eingabe und Ausdruck der maschinenlesbaren Postleitzahl, der Gewichtsbestimmung und der Entfernungszone entsprechend der PLZ. Es liegt sozusagen in dieser Form der Freimachung eine individuelle manuelle Nachbearbeitung vor ohne komplette Nutzung der „Freimachungsstraßen“ und mit Verknüpfung von Gewichtsmessung, PC, Portorechner und Drucker unter gleichzeitiger Rechnungserstellung. Das obige Paket aus dem Dezember 1988 sollte noch von Nürnberg in Rheinfelden (7888 = Rheinfelden/Baden) wohl vor dem Weihnachtsfest eintreffen. Das Gewicht ist in diesem Fall mit 9,600kg ausgedruckt und die 3. Entfernungszone vermerkt. Das Postentgeld zu DM 8,90 ist nach den obigen Angaben eigentlich nur im speziellen „Haustarif“ vorstellbar nach Aushandlung der Fa. Quelle und der Deutschen Bundespost.
Die vorstehende Sendung im Schöpflin – Versand Lörrach war wie der obige Quellebeleg auch nach Rheinfelden als Schnell – Postgut unterwegs im Januar 1991. Im Postguttarif waren für die Schnellsendung im Tarif vom 1.4.1988 DM 4,00 zu entrichten und summierten sich in diesem Fall mit der Selbstbuchungsgebühr für die 2. Gewichtsklasse bei 3,5kg und damit DM 4,90 zum Gesamtbetrag von DM 8,90. Die Paketkennung ist gelöscht da eine Postgutsendung vorlag.
Zur Bestimmung der Entfernungszonen bedarf es häufig der Nutzung alter Postleitzahlenbücher. Vielfach laufen unter einem Ortsnamen in Deutschland etliche Gemeinden und es liegen gänzlich unterschiedliche Entfernungen vor. Beispielhaft hier einmal die Firma Pfisterer aus Winterbach und mit der PLZ 7065 definiert sich die Lage bei Schorndorf in Württemberg. Der Empfänger die Fa. Kaiser, Elektrogroßhandel stammt aus der Gemeinde Wehr mit der PLZ 7867 liegt somit in Baden und „nicht in der Eifel“ und damit besteht für den oben vorgestellten Brief die 2. Entfernungszone im Paketversand. Das ausgewiesene Gewicht mit 10,800kg liegt im Posttarif vom 1.4.1988 in der 7. Gewichtsklasse und für die Selbstbuchung liegt somit ein portogerechter Wertausdruck zu DM 8,90 vor.
Die obige selbstgebuchte Paketsendung der Fa. PHOENIX aus Blomberg unterliegt ebenfalls dem Posttarif vom 1.4.1988. Die Gewichtsklasse liegt hier mit 09,98kg in der 6. Klasse und die Entfernungszone ist in diesem Fall die 3. Zone (09,98kg 3/). Regulär wäre das Entgeld mit DM 8,80 zu erwarten. Der Differenzbetrag mit DM 0,10 bis zum Wertdruck von DM 8,90 ist nur vorstellbar für die gleichzeitige Aufgabe eines Standardpaketes gleichen Gewichts s. Amtsblatt Verfügung 752/88.
Auch diese Postgutsendung ging nach Wehr in Baden und zwar aus dem Quelleversand Nürnberg – Fürth. Es findet sich der bekannte und langjährig genutzte EDV – Adressträger und die selbstgebuchte Postgutsendung liegt portogerecht mit DM 8,80 vor im Postguttarif vom 1.4.1988 und 5. Gewichtsklasse bei 8,8kg.
Auch im vorliegenden Belegbeispiel der Fa. AEG traf der Posttarif vom 1.4.1988 zu. Im Detail dazu das Breitlabel für die Paketversendung mit Zusatzangaben neben dem 3geteilten Rechteck.
Mit 9,36kg lag die 6.Gewichtsklasse vor und ferner die 3. Entfernungszone (=09,36 kg=3) und DM 8,80 sind entsprechend portogerecht ausgedruckt im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks neben dem Datum vom 24.02.90 und der Paketnummer 593 im Selbstbucher 99.
Der Adressträger der Fa. WMF verrät mit Z-SB-Paket im EDV – Ausdruck die Leitzonennutzung im Selbstbucherverfahren. Die als bezahlt vermerkte Zustellgebühr (DM 2,50) im gelb hinterlegten Feld war übrigens hier im Portoendbetrag nicht verrechnet, der sich aus 6. Gewichtsklasse und 1. Entfernungszone ergab.
Die SGZ – Bank in Frankfurt nutzte vorbereitete EDV – Adressträger mit eingedrucktem V – Zettel z.B. für den „Innerbankenverkehr“ und im obigen Fall an die Volksbank in Schiffweiler mit Datum vom 25.1.1993. Damit war im Posttarif vom 1.7.1992 schon für DM 500,00 eine Versicherungsgebühr in Höhe von DM 7,00 zu leisten und in der 2. Gewichtsklasse von 20 bis 50g bei ausgewiesenen 0,033kg = 33g war das Briefporto mit DM 1,70 festgelegt und addierte sich mit der Versicherungsgebühr zum Gesamtbetrag über DM 8,70. EDV Maschinenkennung der Bizerba – Anlage BI/40178.
Das obige Etikettenensemble auf Folie ist recht nett anzusehen auch wenn der Adressdruck nicht beteiligt ist. Die Unterlagen der DATEV in Nürnberg sollten mit einem Gewicht von 2,156KG und 1.Entfernungszone vermutlich ein Steuerbüro erreichen.
DATEV - Firmenangabe: Die DATEV eG ist das Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten.
Die rasch angeforderte Sendung wurde mittels Schnellsendung auf den Weg gebracht mit Datum vom 16.9.1988. Der Schnellpostzuschlag für Paketsendungen in der 1. Entfernungszone war im Posttarif vom 1.4.1988 mit DM 4,00 veranschlagt und für den Restbetrag von DM 4,70 zum ausgedruckten Gesamtentgeld von DM 8,70 findet sich leider kein Tarifeintrag. Evtl. kommt aus dem Kreis der Homepagebesucher ein entsprechender und hilfreicher Tipp.
Vorgestellt wird eine selbstgebuchte Postgutsendung der Firma Hach aus Gross-Bieberau als Schnellsendung an die Fa. Rietschle in Schopfheim. Vermutlich sollten Werbeartikel noch schnell termingerecht zugestellt werden. Der EDV – Adressträger wurde in diesem Fall nicht zur Freimachung genutzt. Eine Paketkennung war in dieser Sendungsform seitens der Post auch nicht vorgesehen und wurde ebenso auch auf dem Ersatzlabel unkenntlich gemacht. Dies erfolgte einmal im EDV – Druck und einmal handschriftlich. Die Postgutsendung wurde mit 2,54kg gewogen und im Tarif vom 1.4. 1988 betrug damit das Postentgeld DM 3,60. Die Schnellsendungsgebühr für die 3. Entfernungszone betrug DM 5,00 und ergänzt sich somit portogerecht zum aufgedruckten Gesamtbetrag von DM 8,60.
Detailausschnitt zur Schnellsendung
Die vorstehende selbstgebuchte Postgutsendung im Quelleversand aus dem Juli 1981 von Nürnberg nach Schoenau (Schwarzwald) wurde mit DM 8,60 in der 6.Gewichtsklasse und der 3. Entfernungszone portogerecht im Tarif vom 1.1.1979 berücksichtigt und ausgedruckt. Im Adressträger noch „altehrwürdiges“ Posthorn und im Absenderfeld des 3geteilten Rechtecks mit EDV – Ausdruck das Postamt 2 in Nürnberg. Erstaunlich der Rabattbetrag in Höhe von DM 2,15 in der Gruppe A* im ausgehandelten Haustarif.
Oben eine selbstgebuchte Paketsendung der Fa. Erwin Müller aus Buttenwiesen mit ihrer Abteilung Baby Butt an eine klinische Institution für suchtkranke Jugendliche in Steinen. Eine glaubhafte Erklärung dafür wären Säuglingsartikel für z.B. minderjährige Mütter. Der Nachnahmebetrag für die Sendung aus dem Januar 1989 ist mit DM 1,70 zu berücksichtigen und der Restbetrag von DM 6,90 ist für die 3. Entfernungszone und 6. Gewichtsklasse in diesem Fall nicht einzuordnen, wird aber sicherlich einem individuellen Haustarif zu Grunde liegen.
Vorstehend ein Wertbrief im Bankenverkehr und dies schon erkennbar an der belassenen 3 – Seiten – Öffnung des Briefes. Der EDV – Adressträger ist mit einem eingedruckten V- Zettel ausgestattet und im Selbstbucherverfahren mit der Kennung ac und in diesem Fall mit der Briefregistrierung Nummer 508. Der Brief der Commerzbank stammt aus der Zentrale in Frankfurt mit Datum vom 23.9.1991 und hat in der Absenderangabe des Umschlages vor der Postleitzahl 6000 noch das W vorangestellt in dieser Phase der Wiedervereinigung Deutschlands. Die Versicherungsgebühr liegt mit DM 500,00 vor und erforderte ein Postengeld von DM 6,00. Der Restbetrag von DM 2,40 erklärt sich zu dem Gesamtbetrag von DM 8,40 durch die 3. Briefgewichtsklasse von 50 bis 100g und damit erforderlichen DM 2,40. Hier schon EDV – Maschinenkennung als Pitney Bowes EDV – Anlage (PB).
Der EDV – Adressträger der Telekom verweist in diesem Fall mit der Kennung BI auf eine Bizerbaanlage für die EDV – Freimachung hin. Absenderpostamt und Wertzeilendruck sind dejustiert nach oben gerutscht bis in den Bereich der Paketkennung und die Gewichtsangabe zu 10,680kg verschwindet teilweise im Zudruck Deutsche Bundespost im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks. Das Postengeld mit DM 8,40 ist portogerecht für die 7. Gewichtsklasse und 1. Entfernungszone von Kiel nach Neumünster für selbstgebuchte Pakete. Im Tarif vom 1.7.1992 sind nur noch 2 Entfernungszonen ausgewiesen.
Detail EDV – Druck Telekom
Im obigen Fall der Fa. Mode & Preis aus Steinen wurde der gleichzeitig mögliche EDV – Ausdruck für eine Paketkarte und der sonst übliche Adressträger zur Freimachung nicht voneinander getrennt und entsprechend der Nachnahmeversendung wurde der braune Farbton für die Paketkennung gewählt. Da die selbstgebuchte Versendungsform jedoch als Postgut lief, wurden die entsprechenden Felder für die Paketform mittels x-Zeichendruck gelöscht. Das Nachnahmeentgeld belief sich über DM 3,00 und der Differenzbetrag von DM 5,40 zum Gesamtausdruck über DM 8,40 entspricht portogerecht der selbstgebuchten Postgutsendung in der 2. Gewichtsklasse im Tarif vom 1.7.1992.
Nicht besonders deutlich im Druck aber unter der Lupenbetrachtung eindeutig ist für die obige Paketsendung das Leitgebiet mit dem Buchstaben L markiert und die Gewichtsangabe von 07,62kg in Höhe des Wertzeilendrucks ist ebenso noch ausgedruckt wie die 2. Entfernungszone ( L- 07.62kg 2.). Es findet sich auch noch das Posthoheitszeichen vor dem Postbetrag zu DM 8,30. Die Sendung ist ohne Sendungsdatum und dennoch kann eine Postentgeldrechnung portogerecht im Tarif vom 1.7.1982 gewagt werden, der bis zum 1.4.1988 gültig war. Unter Berücksichtigung einer berechneten Zustellgebühr über DM 2,20 wäre der Restbetrag über DM 6,10 zum Gesamtbetrag von DM 8,30 passend für die besagte 4. Gewichtsklasse und der 2. Entfernungszone!
Die Fa. Mode und Preis aus Steinen wurde bereits zuvor mit dem Postentgeld zu DM 8,60 vorgestellt. Der Unterschied in diesem Fall zur obigen Sendung über den Entgeldbetrag zu DM 8,20 aus dem Oktober 1990 erklärt sich einmal aus dem niedrigeren Nachnahmebetrag mit DM 2,00 in diesem Fall und der 3. Gewichtsklasse beides aber im Tarif vom 1.4.1988.
Die vorstehende selbstgebuchte Paketsendung mit elektrotechnischen Spezialartikeln der Fa. Pfisterer aus Winterbach b. Schorndorf ging nach Wehr (Baden) und unterlag somit der 2. Entfernungszone von 150 bis 300km. Mit 9,610kg lag die 6. Gewichtsstufe vor und im Posttarif vom 1.4.1988 findet sich somit mit dem ausgedruckten Wert von DM 8,10 eine portogerechte Freimachung vor für die Sendung vom 15.11.1990.
Oben eine Nachnahme – Postgutsendung im Selbstbucherverfahren des Großversandhauses Neckermann in Frankfurt mit Datum aus dem Dezember 1978. Das Nachnahmeentgeld für die vermutliche Sendung zum Weihnachtsfest betrug DM 1,40. Im Posttarif vom 1.7.1974 war entsprechend der 6. Gewichtsklasse und 2. Entfernungszone der Differenzbetrag zu DM 8,10 für die Postgutsendung portogerecht mit DM 6,70. Die 2. Entfernungszone wurde noch recht „knapp eingehalten“ für den Transport von Frankfurt nach Tiefenbach. Allein 12x findet sich der Ort Tiefenbach im damaligen Postleitzahlenbuch, aber die angeführte PLZ mit 7941 definiert hier die Ortslage in Württemberg.
Der großformatige Brief der Bayer AG in Leverkusen hatte wohl einen eiligen und wichtigen Inhalt. Auch wenn im leeren Brieffenster die Empfängeradresse fehlt, belegt der rückseitige Ankunftsstempel zumindest MÜNCHEN als Zielort. Mit Datum vom 19.12.1986 war der Posttarif vom 1.7.1982 zuständig. Die Zusatzleistung Einschreiben war mit DM 2,00 und die Eilbotengebühr mit DM 3,50 zu bezahlen. Der Restbetrag von DM 2,50 zum Gesamtausdruck von DM 8,00 erklärt sich dann portogerecht für den großformatigen Brief mit der 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g.
Detailausschnitt und roter Wertzeilendruck im EDV - Label
Der obige Adressträger der HYPO – Bank in München war mit eingedrucktem V – Zettel für den Wertbriefversand vorgesehen. Bis zur Versicherungssumme von DM 500,00 waren immerhin im Posttarif vom 1.4.1993 DM 7,00 zu leisten und damit wurde bei 20g Briefgewicht der erforderliche Restbetrag für diese Sendung mit DM 1,00 noch soeben eingehalten. In diesem Fall schon Maschinenkennung der Bizerba – EDV – Anlage mit BI/40375. Durchgehend 5stellige Postleitzahlen im Absender-, Empfänger- und V-Zettel-Bereich.
Die obige selbstgebuchte Paketsendung mit Datum vom 5.12.1986 der Modefirma Olymp aus Bietigheim – Bissingen sollte „vielleicht noch schnell Hemden und Krawatten zum Herrenausstatter nach Oelde auf dem Weg bringen und dies eventuell für eine weihnachtliche Festkleidung“. Zumindest wurde die Sendungsform SCHNELLPAKET gewählt. Dies erforderte im Posttarif vom 1.4.1982 für die zutreffende 3.Entfernungszone einen Entgeldzuschlag von DM 4,00. Der Restbetrag zu DM 3,90 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 7,90 ergibt sich entsprechend portogerecht aus der 1. Gewichtsklasse bis 5kg bei ausgewiesenen 0,9kg.
Die vorstehende und nachfolgende Paketkarte des Großversandhauses QUELLE in Fürth sind öfters Gegenstand der Vorstellung im Thema der EDV – Freimachungen. Oben nun erneut eine Sendung aus dem Dezember 1978 im Hängeversand zur „knitterfreien Zustellung vielleicht der weihnachtlichen Garderobe“ und dies erkennbar an den 3Sternchen im Wertzeilendruck zwischen Posthörnchen und Entgeldbetrag zu DM 7,90. Ferner außerhalb des 2geteilten Rechtecks die Rabattklasse A*mit DM 7,15 und damit Einsparung von 75 Pfennigen im Individualtarif. Nachfolgend bei Quelle ebenso DM 7,90 aber dies als selbstgebuchte Postgutsendung im Nachnahmeverfahren und Datum vom 18.3.1982.
Für die Nachnahmeversendung waren DM 1,50 zu entrichten und mit der 4.Gewichtsklasse bei 7,3kg und 3. Entfernungszone ist portogerecht der Restbetrag von DM 6,40 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 7,90 zu berücksichtigen. Interessant ist hier jedoch die vermerkte Rabattklasse A** mit DM 6,26 zu konstatieren und somit ein Gebührennachlass von DM 1,64! Zu dieser Zeit noch keine speziellen Paketkennungen für Selbstbucher z.B. 001, 002, 99 und 681(Hängeversand bei Quelle) und daher noch zusätzlich im Paketauflieferungszettel der Hinweis SELBSTBUCHER.
Vorstehend einmal ein komplettes Adressfeld für eine Postgutsendung der Fa. IBM in Böblingen nach Köln. Die Abkürzung der Fa. IBM steht für International Business Machines Corporation (IBM) und die Sendung war an das Rechenzentrum der OFVLR (Fa. im Bereich der Materialerforschung) mit ihrem Institut in Köln 90 gerichtet. Der Adressvordruck stammt aus dem Jahr 1977 und fand zum Sendungsdatum am 8.März 1982 noch Verwendung. Datum links oben eingedruckt mit 03/08/82 in der amerikanischen Zeitfestlegung mit Monat/Tag/Jahr.
Das EDV – Label verrät die Sendung als Postgut mit 08,28kg in der 2. Entfernungszone. Hier sind Zweifel angebracht. Ob der Computerriese IBM sich nicht zu seinen Gunsten verrechnet hat, denn meines Wissens nach wäre die 3. Entfernungszone richtiger gewesen. Richtig gerechnet wurde dann jedoch für die 2. Entfernungszone und der 5. Gewichtsklasse mit dem Postentgeld zu DM 6,10 im Posttarif vom 1.1.1979. Da in diesem Fall die bezahlte Zustellgebühr mit DM 1,70 (s. gelbes Feld) summiert wurde, ergab sich der Endbetrag zu DM 7,80. Noch alter Posthornvordruck.
Bei der weiteren Vorstellung zur Postautomation und Quelle steht als chronologischer Aufhänger die Wiedervereinigung Deutschlands im Mittelpunkt der Konzernentwicklung an.
Im Rahmen der logistischen Neukonzeption ab 1994 wurden neue Adressträger für die EDV – Freimachung bei Quelle entwickelt, die identisch waren für die Anwendung in Nürnberg und Leipzig und ab dem Jahr 1995 zur Anwendung kamen. Im obigen Beispiel ist damit mit Februar 1995 eine frühe Verwendung zu dokumentieren. Die Adressträger waren im Material recht dünn ausgeführt und führen so gelegentlich zur blauen „Durchsicht“ der üblichen Quelle – Kartonstruktur. Auffällig gegenüber allen bisherigen demonstrierten EDV – Freimachungen bei QUELLE ist die zukünftige Ausführung des 3geteilten Rechtecks in schwarzer Farbe. Die unterschiedlichen Postabrechnungsnummern sind in Höhe des Wertzeilendrucks linksseitig neben dem EDV-Rechteck platziert und in diesem Fall mit 053 VA 797295 22. Ansonsten finden sich die bekannten Barcodes für die Frachtpostkennung und die Steuerung im Frachtpostzentrum. Das Posthorn ist im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks stilisiert ausgeführt und ebenfalls ausgefüllt in schwarzer Farbe. Mittlerweile finden sich schon 3 Barcodekennungen und natürlich 5stellige Postleitzahl und Firmierung als Deutsche Post AG nach entsprechender Privatisierung der Deutschen Post. Das Postentgeld im EDV – Ausdruck ist mit DM 7,80 vermerkt und schwierig zu errechnen. Der Posttarif vom 1.7.1994 war noch gültig und das Gewicht zu 8kg ist ebenfalls unterhalb der Postabrechnungsnummer ausgewiesen, dennoch liegt vermutlich ein Individualbetrag vor unter weiterer Verrechnung einer Zustellgebühr. Vielleicht ist ein Hinweis aus dem Kreis der Homepagebesucher hier hilfreich.
Nachfolgend nun noch zum Vergleich ein älterer Quelle – Adressträgerdruck in bekannter Form und entsprechend dem Versand aus dem Juni 1993 noch mit dem vorangestellten W vor der PLZ aus der Phase der Wiedervereinigung Deutschlands. Die 5stellige Postleitzahl ist im 3geteilten Rechteck eingeführt, der Empfänger wurde aber noch mit W-8472 definiert!
Auch im zuständigen Posttarif vom 1.4.1993 bleibe ich auch in diesem Fall bei Quelle im der Postentgeldberechnung die Antwort schuldig und vermute auch in diesem Fall wieder einen ausgehandelten „Haustarif“.
Oben eine Nachnahmesendung als selbstgebuchtes Postgut des Schuhversandes RENO aus Thaleischweller-Fröschen mit zugehörigem Postamt Pirmasens. Die Paketkennung mit der Nummer 627 ist im Selbstbucherrechteck mit der Ziffer 99 ausgewiesen und dies ist außerhalb noch einmal neben dem Absendereindruck festgehalten. Die Sendung stammt aus dem Dezember 1986 und beinhaltete evtl. warme Winterschuhe als Geschenk unter dem Weihnachtsbaum. Der Nachnahmebetrag lässt eher auf mehrere Schuhpaare schließen oder vielleicht auch teure Winterlederstiefel. Das Gewicht ist mit 7,785kg ausgedruckt, der Zielort lag in der 2. Entfernungszone bis 300km und die Nachnahmegebühr betrug damals DM 1,70. Der Restbetrag zum Wert von DM 7,80 war mit DM 6,10 portogerecht unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr und der Gewichts- und Entfernungsklasse.
Vorstehend ein Paket – EDV – Label der Siemens AG in Frankfurt zur Commerzbank nach Fürth. Das Gewicht ist mit 10,02kg angegeben, ferner die 2.Entfernungszone und mit Datum vom 24.8.1987 gilt der Posttarif noch vom 1.7.1982. Gemäß Gewicht und Entfernungszone ist in diesem Tarif die Gebühr mit DM 7,70 festgelegt und im Wertzeilenfeld mit 07,70 portogerecht vermerkt. Der handschriftliche Vermerk 2,20 entsprach portogerecht der Zustellgebühr im Tarif aber in diesem Fall vom 1.4.1982.
Die Paketsendung des Printus – Fachbetriebs für Büroartikel liegt ebenfalls als selbstgebuchte Sendung vor. Mit 10,300kg lag die 7.Gewichtsklasse vor und die 1. Entfernungszone betraf Absender und Zielort. Dennoch ist mit DM 7,70 portogerecht nach diesen Kriterien der Betrag im Tarif bis 31.3.1988. Die Sendung stammt jedoch schon aus dem April 1988 und hier hätte das Postentgeld entsprechend DM 0,40 höher liegen müssen. Hier kann höchstens eine Sendung aus den allerersten Tagen des Monats vermutet werden oder es lag ein Haustarif für den Vielversender mit entsprechender Ermäßigung vor.
Vorstehend ein Adressträger mit Vorbereitung für den Wertbriefversand mit eingedrucktem V-Zettel. Das Gewicht ist mit 0,047kg und damit 47g ausgedruckt und erforderte in der 2. Briefgewichtsklasse ein Postentgeld zu DM 1,70 für die Sendung vom 6.2.1990 und im Posttarif vom 1.4.1989. Die Versicherungssume über DM 500,00 erforderte ein zusätzliches Entgeld in Höhe von DM 6,00 und addierte sich somit portogerecht zum ausgedruckten Endbetrag von DM 7,70 im roten 3 geteilten EDV – Rechteck.
Mit der Auffüllung im Wertzeilendruck mittels 3 Sternchen liegt damit wieder ein Hängeversand im Versandhaus QUELLE aus dem Januar 1978 vor mit Postentgeld zu DM 7,70 in der Rabattgruppe A*7,00. Das selbstgebuchte Kleidungsstück war wohl mit 2,00kg ein Leichtgewicht und vielleicht eine kostbare Bluse, die „ohne Knitter“ ihr Ziel erreichen sollte. Die Gebühren im Hängeversand waren sicherlich in einem Extratarif festgelegt, allerdings ist in diesem Fall auch noch die Nachnahmegebühr mit DM 1,40 zu berücksichtigen.
Oben erneut ein Adressträger des Lebkuchenversandes E.Otto Schmidt aus Nürnberg mit seiner bekannten Sonderform im Entgeldausdruck und in diesem Fall mit DM 7/60 statt üblicherweise DM 7,60. Das Entgeld errechnet sich für selbstgebuchte Paketsendung im Tarif vom 1.7.1992 und der 1.Entfernungszone bei einem Gewicht von 5,6kg mit DM 5,10 und addiert sich mit der Zustellgebühr zu DM 2,50 (hier einmal ausdrücklich im gelb unterlegten Rechteckvordruck ausgewiesen) zum portogerechten Endbetrag von DM 7,60. Zudem verrät der Adressträger explizit dies als Geschenksendung und mit dem Monat Dezember kann man weihnachtliche Lebkuchenspezialitäten vermuten.
Das Rechteck der Paketkennung im vorstehenden Fall weist im Braunton direkt auf die Nachnahmesendung hin. Die Fa.Völkner aus Braunschweig hat dort im Hinweis zum Absenderort auch gleich die Selbstbucherklassifizierung 86 mit erwähnt und somit ergibt sich für die Sendung im Oktober 1992 im Posttarif vom 1.7.1992 für die 1. Gewichtsklasse (2,210kg) bei 2. Entfernungszone der Grundbetrag von DM 4,60. Die Nachnahmegebühr im gleichen Tarif ist mit DM 3,00 anzusetzen und der EDV – Wertausdruck summiert hier ebenfalls portogerecht zu DM 7,60.
Vorstehend eine Selbstbucher Paketkarte im QUELLE – Versand als Postgutsendung mit eingeführtem 2geteilten Rechteck der EDV – Sendung. Die Sendung ging am 11.12.75 auf den Postweg und sollte in der 3. Entfernungszone Tettingen erreichen zugehörig zu Perl im Saarland. Mit 7,8kg und damit 4. Gewichtsklasse betrug die selbstgebuchte Postgut-Grundgebühr DM 6,20 und addierte sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,40 – beides im Posttarif vom 1.7.1974 - zum portogerechten Gesamtbetrag ebenfalls von DM 7,60. Hier erfolgt bei Quelle diesmal kein Hinweis auf einen „Haustarif“ mit entsprechendem Rabatthinweis. Der findet sich aber gleich bei folgendem Quellebeispiel über 97 Pfennige.
Mit dem Hinweis H und der Auffüllung im Wertzeilendruck mittels 3 Sternchen liegt damit wieder ein Hängeversand vor mit Postentgeld zu DM 7,60 in der Rabattgruppe A*6,63.
Nachfolgend ein Adressträger der Fa.WITT aus WEIDEN mit Paketkennung im Braunton und damit direkt als Nachnahmesendung ausgewiesen neben dem zusätzlich üblichem Nachnahmedreieck.
Der EDV-Druck verweist auf die Standardpaketsendung, die aber portogerecht in der 3. Entfernungszone und 3. Gewichtsklasse als Postgutsendung mit DM 5,90 verrechnet wurde und dieser Betrag addierte sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,70 – beides im Posttarif vom 1.7.1982 – für die Sendung aus dem März 1985 zum Endbetrag mit DM 7,60.
Vor- und nachstehend 2 Beispiele aus dem Hause QUELLE als R – Selbstbucher mit der Kennzeichnung qu im eingedrucktem R – Zettel auf dem Breitlabel. Neben dem 3geteilten EDV – Rechteck findet sich einmal das LOGO Q und einmal EUROVAL im Quelle- Schmuckvertrieb als Absenderhinweis. Interessant ist zusätzlich der Übergang im Postleitzahlenbereich von der 4stelligen zur 5stelligen Variante zu registrieren und damit von Nürnberg 8500 zu Nürnberg 90429 bei gleichem Postamt 83. Allerdings hat im Adressfeld schon der Einzug der 5stelligenPLZ stattgefunden während das EDV – Label bei Euroval noch 4stellig firmiert. Die Adressträger zeigen ansonsten schon die Weiterentwicklung mit der Datenverarbeitung von der einfachen Empfängerortangabe hin zur 2fachen Barcodekennung für Frachtpostcodierung und Frachtpostzentrum 93.
Die obigen Quellesendungen mit Datum vom 11.8.1993 und 22.6.1995 unterliegen zwar unterschiedlichen Posttarifen, die aber in der Einschreibversicherung und damit DM 3,50 nicht differieren, ebensowenig im Maxibrieftarif zu DM 4,00, so dass in beiden Fällen portogerecht im mittleren Feld des 3geteilten EDV – Rechtecks der Endbetrag zu DM 7,50 erscheint.
Vorstehend eine Postgutsendung aus dem Thieme – Verlag in Stuttgart an den Flughafen in Frankfurt gerichtet aus dem Dezember 1989. Das Einzelpaket mit einem Gewicht von 6,335kg unterlag der 4. Gewichtsklasse und ist selbstgebucht portogerecht mit DM 7,50 Postentgeld im EDV – Wertzeilenfeld ausgewiesen. Hier noch einmal der Hinweis, dass Postgutsendungen nur im Selbstbucherverfahren möglich waren, es besteht ferner kein Versicherungsschutz und auch eine Auslieferungsbestätigung erfolgt nicht. Entsprechend diesen Vorgaben hat hier die Fa. Thieme die Paketkennung mit X – Zeichen gelöscht.
Vorstehend eine portogerechte Sendung der AEG – Elektrowerkzeug GmbH Schorndorf in der Version SCHNELLPÄCKCHEN. Diese Sendungsform löste die bisherige Päckchensendung mit Eilbotenzuschlag ab 12.6.1978 ab. Anfangs wurde zur Päckchengebühr der Schnellsendungszuschlag hinzugerechnet, aber zum 1.4.1989 führte die Post den Sondertarif Schnellpäckchen mit der Gebühr zu DM 7,50 ein.
dazu oben noch eine Label - Detailabbildung
Das Reisebüro der TUI (Touristik Union International) in Hannover hatte wohl eine eilige Sendung zum Reisebüro in Lörrach zu erledigen. Die Sendung wurde am 24.4.1898 auf den Weg gebracht und der rückseitige Ankunftsstempel (nicht abgebildet) belegt den nachfolgenden Tag mit der Zeitangabe 8Uhr. Das Postengeld summiert sich aus dem Eilbotenzuschlag mit DM 5,00 und der Briefgebühr in der 3. Gewichtsklasse von 50 bis 100g und damit DM 2,40 zum ausgedruckten EDV – Wert von DM 7,40 und beides im Posttarif vom 1.4.1989.
Der obige Druck im mittleren Feld des 3geteilten EDV – Rechtecks ist unterschiedlicher Qualität und wurde noch einmal im Detail vergrößert abgebildet. Hinter der Monatsangabe fehlt wie schon mehrfach erwähnt gelegentlich der Punkt vor der Jahreszahl.
Erstaunlich kann der gleiche Postendbetrag zu DM 7,40 ebenfalls für einen Brief in der Gewichtsklasse von 50 bis 100g in der nachfolgenden Vorstellung aber noch mit portogerechten Zusatzleistungen Einschreiben und Eilboten vorgestellt werden. Die Postgebühren sind damit vergleichsweise zum TUI – Briefbeleg deutlich nach einer Tarifruhephase von 7 Jahren angestiegen! Aktuell Dezember 2015 sind solche Zeiträume nicht mehr vorstellbar und das Standardbriefporto ist mittlerweile seit 1987 von DM 0,80 auf EURO 0,70 angestiegen.
Die Briefgebühr mit DM 1,90 im obigen Beispiel der BAYER AG in Leverkusen addiert sich somit portogerecht mit der Einschreibgebühr von DM 2,00 und dem Eilbotenzuschlag zu DM 3,50 zum Endbetrag von DM 7,40. Auffällig hier noch im EDV – Druck die vergrößerten Zahlen im Bereich der Jahresangabe aber auch in diesem Fall fehlender Punkt hinter der Monatsangabe.
Nachfolgend wieder einmal eine EDV – Besonderheit mit dem Hängeversand bei QUELLE. Bei der Einführung war anfänglich die Selbstbucherkennung 002 vorhanden und das komplette Datum mit TAG, Monat und Jahr vorhanden und ich verweise auf die ausführliche Vorstellung zugehörig der Wertstufe zu DM 6,30.
Erstaunlich ist die links neben der Paketkennung ausgewiesene Rabattgruppe A mit DM 6,49 und damit einem Gebührennachlass von immerhin DM 0,91 zur regulären Hängeversandgebühr mit DM 7,40. S mittleres Feld des 3.geteilten Rechtecks Datumsangabe Juli 1981.
Das obige EDV – Freimachungslabel der Fa. SIEMENS vom Standort München datiert vom 310789 = 31. Juli 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0735 und damit DM 7,35 ausgedruckt. Mit Datum vom 31.7.89 war der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Der Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck definiert eine Auslandssendung. Ein endender Betrag auf 5 Pfennige ist zu dieser Zeit nur mit einer Luftpostsendung zu erklären. Die Postsendung wurde als DRUCKSACHE - IMPRIME aufgegeben mit je DM 0,25 je 20g im gleichen Posttarif für Sendungen im 1.Auslandsbereich (umfassend bis Thailand und einschließlich Mittel- bis Nordamerika). Der Posttarif lässt dann sogar eine Rückrechnung vermutlich auf ein Briefgewicht von 300g zu mit einem Luftpostzuschlag von DM 3,75 (15x0,25) und 4. Gewichtsklasse mit DM 3.60 von 250 bis 500g. Damit wäre der ausgedruckte EDV – Wertbetrag zu DM 7,35 definiert und auch ein Label offenbart sich hier mit seinen versteckten „Geheimnissen“.
Oben ein Adressträger der Uhren und Mikroelektronik GmbH aus Bad Soden mit eingedrucktem R – Zettel für den versicherten Versand und mit dem Postentgeld zu DM 7,30. Die Sendungsform BRIEF ist vermerkt und unter Berücksichtigung der Einschreibgebühr zu DM 2,50 resultiert für die 6. Gewichtsklasse von 500 bis 1000g eine Briefgebühr zu DM 4,80 passend zum ausgedruckten Briefgewicht mit 0,980kg und addiert sich somit portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag mit DM 7,30.
Oben eine Nachnahmepaketkarte der Fa. VORWERK aus Wuppertal mit entsprechend eingeführtem 2geteiltem Rechteck der EDV – Freimachung. Die Sendung vom 9.11.1978 hatte ein ausgewiesenes Gewicht von 8,61kg und in der 2. Entfernungszone betrug somit das Postentgeld DM 5,90 und addierte sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,40 portogerecht zum Gesamtbetrag von DM 7,30.
QUELLE - EDV – Beleg aus der Erprobungsphase
Für das Quelleversandhaus wurde in der Versuchsphase im Vordruck Nürnberg mit 2stelliger Postleitzahl und mit dem Postamt 3 ausgewiesen. Das EDV- System druckte in einem Durchgang den Aufschriftzettel oder auch die Paketkarte passend aus und ferner den Rechnungsausdruck sogar mit kontrollierbarem und ausgewiesenem Portodoppel im Durchschlag. Die ersten EDV- Quellebeleg sind aus dem Jahr 1969 bekannt. Die Erprobungsphase endete bereits zum 1.7.1970. Das Postentgeld für obige Paketversendung vom 27.1.1970 ist schwierig zu deuten. Selbst unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr, der 2.Entfernungszone und der 8. Gewichtsklasse bei 11,3kg ist mit DM 7,30 der Betrag im gültigen Posttarif vom 1.3.1963 recht hoch und war evtl. durch den Zuschlag bedingt durch ein „sperriges“ Format.
Auch am Beispiel der vorstehenden und nachfolgenden Paktversendung im Nachnahmeverfahren im Posttarif vom 1.7.1992 bleibt die Entgeldberechnung mit jeweils DM 7,20 offen. Auch unter Berücksichtigung der geänderten Entfernungszonen (Reduzierung auf zwei Zonen) und der jeweiligen Nachnahmegebühr zu DM 3,00 ist der Restbetrag mit DM 4,20 auch als Selbstbuchung nicht einzuordnen und enthält vermutlich einen individuellen Rabattbetrag von jeweils DM 0,30.
Oben beim Absender E. Otto Schmidt, Nürnberg erneut die Ausnahmeform der Wertstufe mit ungewöhnlicher DM – Pfennig –Trennung mittels Schrägstrich (7/20).
Vorstehend ein EDV – Paketlabel der SIEMENS AG vom Standort Neuss mit Datum vom 10.5.1988, der Gewichtsausweisung mit 05,74kg und 1. Entfernungszone. Als selbstgebuchtes Paket mit entsprechender Gebühr von DM 4,60 im Tarif vom 1.4.1988 kann der Restbetrag zu DM 2,50 zum Beispiel einer vorausbezahlten Zustellgebühr in entsprechender Höhe passend zugeordnet werden. Auch in einem EDV – Label stecken somit etliche Zusatzinformationen.
Oben ein EDV – Adressträger der Fa. DUGENA in Darmstadt mit eingedrucktem Wertlabel und in diesem Fall unter der Belegnummer 033 festgehalten. Der Schmuck- und Uhrenversand hatte sicherlich einen entsprechenden Bedarf für versicherte Sendungsformen. Somit liegt hier mit der Versicherungsgebühr bis 500,00DM ein Postentgeld von DM 4,00 zu Grunde und addiert sich mit der Briefgebühr in der 5. Gewichtsklasse bei ausgedruckten 0,435kg und DM 3,10 zum Gesamtbetrag von DM 7,10.
Das obige EDV – Freimachungslabel der Fa. SIEMENS vom Standort München datiert vom 120689 = 12. Juni 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0705 und damit DM 7,05 ausgedruckt. Mit Datum vom 12.6.89 war der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Der Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck definiert eine Auslandssendung und ein endender Betrag auf 5 Pfennige ist zu dieser Zeit nur mit einer Luftpostsendung zu erklären mit je DM 0,25 je5g im gleichen Posttarif. Der Posttarif lässt dann sogar eine Rückrechnung vermutlich auf ein Briefgewicht von 85g zu mit einem Luftpostzuschlag von DM 4,25 und 3. Gewichtsklasse mit DM 2,80 von 50 bis 100g. Damit wäre der ausgedruckte EDV – Wertbetrag zu DM 7,05 definiert und auch ein Label offenbart sich hier mit seinen versteckten „Geheimnissen“.
Vorstehend ein EDV – Adressträger des NECKMANN – Versandes Frankfurt mit typischer Ausnahmeerscheinung des senkrecht gestellten Posthörnchens im Wertzeilenfeld des 3geteilten EDV – Rechtecks. Der Postbetrag zu DM 7,00 errechnet sich im Tarif vom 1.7.1982 mit der Nachnahmegebühr zu DM 1,70 und der Restbetrag zu DM 5,30 entspricht portogerecht der 3. Entfernungszone über 300km und der 3. Gewichtsklasse bei Selbstbuchung im Postgutversand. Vorschriftsmäßig braune Paketkennung und recht frühe Barcodeverwendung im Adressträger bei Neckermann.
Der WEKA Fachverlag aus Kissing brachte die selbstgebuchte Paketsendung im August 1991 auf dem Weg nach Magdeburg mit O – Kennung der PLZ im Rahmen der Wiedervereinigungsphase Deutschlands bis zur Einführung 1993 der 5stelligen PLZ für Gesamtdeutschland. Es liegt eine portogerechte Frankatur über 7,00DM vor im Posttarif vom 1.7.1991 bei 3. Entfernungszone und 4. Gewichtsklasse.
Der obige EDV – Adressträger in Form einer aufgeklebten Plastikhülle stammt von einem MAXIBRIEF bis 1000g Gewicht und mit Versendungsdatum Dezember 1996. Damit lag der Posttarif vom 1.4.1995 zu Grunde und addierte sich mit der Nachnahmegebühr im Posttarif vom 1.9.1994 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 7,00. Ebenso seit 1994 und mit dem 2.Postreformgesetz firmiert die DEUTSCHE POST AG im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks mit rechts positionierten stilisierten Posthorn in ausgefüllter Form.
Das Postentgeld der SB – Paketsendung der PORST AG aus Schwabach mit Datum vom 8.11.19858 unterliegt wohl einem Individualtarif für selbstbuchende Großversender. Weder 3. Entfernungszone noch 5. Gewichtsklasse lassen hier eine Einordnung zu.
Interessant oben die relativ seltene Druckverschiebung im 3geteilten EDV – Rechteck
Die vorstehende Sendung der Fa. EDUSCHO Bremen aus dem September 1985 unterlag dem Posttarif vom 1.7.1982. Mit DM 6,90 liegt eine portogerechte Frankatur für die 4. Gewichtsklasse und 3. Entfernungszone vor. Sicherlich lag auch in diesem Fall ein Individualtarif vor, wurde aber im 3geteilten Rechteck nicht ausgewiesen.
Oben ein QUELLE – EDV – Adtessträger in seiner schon mehrfach vorgestellten Version. Dazu das EDV – Breitlabel in der nur bei QUELLE existierenden Form und hier auf einer Postgutsendung. Es handelt sich wohl um eine Korrektursendung evtl. im Sinne einer vorgezogenen Teilsendung an den Empfänger in Rheinfelden. Nach Computerberechnung betrug wohl die Komplettsendung zunächst 8,6kg und war schon entsprechend als Paket unter Kennung 731 vorbereitet. Eine Änderung des Inhaltes (Lieferschwierigkeit? Stornierung?) brachte dann die überklebte Labelneufreimachung über 07,86kg und mit 3. Entfernungszone zum Postentgeld mit 06.9 DM und neuer Paketkennung 593, die rechts auf dem Leerfeld des Breitlabels zu finden ist. Auch ohne Datum kann bezüglich des Wertdruckes zu DM 6,90 die Berechnung vom vorangestellten EDUSCHO – Beleg als wahrscheinlich gelten.
Der obige Postgutversand der Fa. Mode & Preis aus Steinen( Kreis Lörrach) hatte nur bis Grenzach Wyhlen die Entfernung von 18km zu überbrücken und damit errechnet sich das Postentgeld mit der Nachnahmegebühr im Tarif vom 1.4.1989 mit DM 2,00. Ferner addierte sich aus die Postgutgebühr in der 2. Gewichtsklasse (2,1kg) und dies im Tarif vom 1.4.1988 portogerecht mit DM 4,90 und summierte mit der Nachnahmegebühr zum Endbetrag über DM 6,90. Der EDV – Adressträger im Braunton vorschriftsmäßig für die Nachnahmesendung vorbereitet, aber die Paketkennung wurde durch x – Zeichen gelöscht.
Die Paketkarte im QUELLE – Versand datiert aus dem Mai 1979 und belegt eine selbstgebuchte Postgutsendung in der 3. Gewichtsklasse mit 6,6kg und 3. Entfernungszone und ist ohne Rabatthinweis im portogerechten Gesamtbetrag zu DM 6,80 ausgewiesen unter Berücksichtigung des Nachnahmebetrages zu DM 1,50 und der Postgutgebühr zu DM 5,30.
Nachfolgend im CONRAD ELECTRONIC Versand, Hirschau ebenfalls ein Postentgeld von DM 6,80 aber dies in Form einer selbstgebuchten Sendung aus dem Oktober 1992.
Der vorgedruckte Nachnahmeversand wurde gelöscht. Die Entfernungszonen waren im Tarif vom 1.7.1992 auf zwei reduziert worden und mit 4. Gewichtsklasse liegt ein portogerechter Endbetrag und damit DM 6,80 vor. Es liegt schon eine Barcodekennung vor und die 4stelligen Postleitzahlen sind ohne Ost – West – Buchstaben trotz der Jahreszahl 1992 ausgeführt.
Oben ein Eilbrief der BAYER AG Leverkusen mit Datum vom 20.3.1978. Der Fensterbrief verrät keinen Zielort, aber damals gab es noch die sammlerfreundliche Zeit mit den Entdeckungsmöglichkeiten auf den Briefrückseiten.
Durchgangsstempel und Ankunftsstempel München mit Datum vom 21.3.1987 und 10Uhr.
Auch vorderseitig war die Eil- und Einschreibsendung noch mit einem Handrollstempel als Abgangsstempel Leverkusen mit der Einstellung 20.3.1987 und 18Uhr versehen. Die detaillierte Abbildung des EDV – Labels zeigt im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks im Rotton das Datum (ohne Trennpunkt Monat – Jahr und großen Jahreszahlen), Posthörnchen und Endbetrag zu DM 06,80. Der Betrag errechnet sich aus der Briefgebühr in der 2. Gewichtsklasse und damit DM 1,30, der Einschreibgebühr zu DM 2,00 und dem Eilbotenzustellung mit DM 3,50.
Vorstehend eine Paketkarte im QUELLE – Versand aus der frühen Phase der EDV – Frankaturen. Bei 2.Entfernungszone und 10,8kg bleibe ich für die selbstgebuchte Paketsendung die Errechnung der Postgebühr schuldig. Selbst unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr zum damaligen Zeitpunkt mit DM 0,80 bleibt der relativ hohe Restbetrag von DM 5,90 ein Rätsel. Hier mag evtl. ein 50% Zuschlag für ein sperriges Gut vorliegen und eine vorausbezahlte Zustellgebühr eine Rolle spielen, aber bei den Paketsendungen kann nicht immer exakt rückwirkend das Postentgeld nachvollzogen werden.
Bei den Paketkarten war das 2geteilte Rechteck in der EDV – Freimachung eingeführt worden und nur der 3Pagen- Versand Aachen war meines Wissens nach „da anderer Meinung“ gewesen und hatte das sonst übliche 3geteilte Rechteck der Briefpost auf die Selbstbucherpaketkarte (s.oben) gedruckt.
Der WEKA – Fachverlag (für Verwaltung und Industrie seit 1973) brachte die obige Paketsendung im November 1990 auf den Weg nach Dietenheim. Die Sendung in der 5.Gewichtsklasse mit 8,145kg und für die 1.Entfernungszone bis 150km war portogerecht für ein selbstgebuchtes Standardpaket mit den vermerkten DM 6,70.
Die obige AEG – Paketversendung vom 10.2.1992 im Standardtarif verrät die Selbstbuchung (s.99) allerdings nicht die Auflieferungsnummer wie im vorherigen Beispiel mit „740“. Die Freimachung berücksichtigt die Zustellgebühr im Tarif vom 1.7.1991 mit DM 2,50 und war für die 2. Entfernungszone bis 300km und damit dem Restbetrag zu DM 4,10 festgelegt. So war die Gesamtsumme im EDV – Druck mit DM 6,60 portogerecht in der 1. Gewichtsklasse bis 5kg mit ausgewiesenen 2,1kg.
Nachfolgend einmal ein 3teiliger EDV – Vordruck der Firma WITT aus WEIDEN. Die mögliche Nachnahmesendung wurde mit X – Zeichen gelöscht und damit die nachfolgende zugehörige Nachnahme – Gutschrift mit fortlaufender Schrift UNGUELTIG per EDV bedruckt. Eine Abtrennung zur weiter anhängenden Überweisungsgutschrift wäre viel zu umständlich und personalaufwendig gewesen.
Die selbstgebuchte Postgutsendung weist mit DM 6,60 eine portogerechte EDV – Freimachung auf für die 3.Gewichtsklasse. Entfernungszonen spielten in dem Tarif vom 1.7.1992 im Postgutversand meines Wissens nach keine Rolle mehr.
Die obige Postgutsendung im QUELLE – Versand und Datum vom 31.7.1992 errechnet sich im Postentgeld entsprechend der vorherigen Sendung der Fa. WITT WEIDEN wurde aber noch einmal vorgestellt mit der zu diesem Zeitpunkt zu beobachtenden Barcodekennung und insbesondere aus Gründen der internen deutschen PLZ – Regelung in der Phase der Wiedervereinigung bis zur Einführung der gemeinschaftlichen 5stelligen Postleitzahl mit dem vorangestellt W im Absender und Empfangsort.
Die vorstehenden EDV – Adressträger wurden gemeinschaftlich abgebildet, um die verschiedenen Ausführungen einmal im Fall einer Nachnahmesendung zu verdeutlichen. Die Paketkennungen sind vorschriftsmäßig im BRAUNTON ausgeführt und bei WITT WEIDEN wird mittels X – Zeichen das Nachnahmedreieck noch einmal rahmenmäßig betont. Der gleichlautende Entgeldbetrag mit DM 6,60 ist bei Otto Schmidt, Nürnberg wieder ungewöhnlich mit 6/60 gedruckt. Die Gewichtsangabe ist mit 6kg in beiden Fällen gleich allerdings liegt einmal für Februar 1988 der Tarif vom 1.7.1982 und für den Beleg aus dem November 1990 der Posttarif vom 1.4.1988 zugrunde. Schon der Nachnahmebetrag differiert daher mit 30 Pfennigen von DM 1,70 zu DM 2,00. Im Fall WITT Weiden ist der Differenzbetrag zu DM 4,90 (exclusiv Nachnahme) in der 3. Entfernungszone portogerecht zur Endsumme von DM 6,60 zu addieren und im Fall der selbstgebuchten Standardpaketsendung aus Nürnberg liegt die 1. Entfernungszone vor portogerecht mit DM 4,60 und summiert sich hier mit der Nachnahmegebühr von DM 2,00 ebenfalls zu Endbetrag von DM 6,60.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS vom Standort München war wieder an die Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak gerichtet und datiert vom 281289 = 28. Dezember 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0655 und damit DM 6,55 ausgedruckt. Mit Datum vom 28.12.89 war der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Die Briefgebühr mit DM 2,80 (3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g) summiert sich mit dem 15x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen und damit DM 3,75 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 75g (15 x 25 Pfennige) zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0655 und damit DM 6,55. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
Der vorstehende EDV - Adressträger der Raiffeisendruckerei in Neuwied kennzeichnet sich durch ein eingedrucktes V- Label zum Wertbriefversand im Selbstbucherverfahren mit Kennbuchstaben v aus. Mit Datum vom 16.2.1989 war noch der Posttarif vom 1.7.1982 für 2 Monate gültig und das Postengeld errechnet sich einmal aus der Versicherungssumme bis 500,00DM und damit DM 4,00 und summiert sich mit der Briefgebühr in der 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g (s. 0,156kg) und damit DM 2,50 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 6,50.
Oben ebenfalls ein EDV – Adressträger und diesmal mit eingedrucktem R – Zettel im Selbstbucherverfahren der MDM MÜNZHANDELSGESELLSCHAFT MBH aus Braunschweig und die Kennbuchstaben RB weisen auf RICHARD BOREK hin. In diesem Fall war mit Datum aus dem Juni 1992 noch für 1 Monat der Posttarif vom 1.4.1989 gültig und damit betrug die Einschreibgebühr DM 2,50 und addierte sich mit der Briefgebühr in der 5. Gewichtsklasse von 250 bis 500g und damit DM 4,00 zum Endbetrag von DM 6,50.
Mit dem vorstehenden Beleg kann noch ein Adressträger mit eingedrucktem R – Zettel für die Selbstbucherauflieferung vorgestellt werden der Firma Engelkemper aus Münster vom 8.2.1994. Bei Engelkemper handelt es sich um ein traditionsreiches Unternehmen der Schmuck – und Uhrensparte und wird auch unter CEM geführt = Carl Engelkemper Münster. Das Postentgeld zu DM 6,50 errechnet sich in diesem Fall aus dem Posttarif vom 1.9.1993 mit DM 3,00 für den Großbrief bis 500g und summiert sich mit der Einschreibgebühr im Tarif vom 1.4.1993 und DM 3,50 zum Gesamtbetrag von DM 6,50. Das Gewicht ist entsprechend hier mit 0,062kg ausgedruckt und in diesem Fall auch schon eine EDV – Maschinenkennung der Firma Bizerba mit BI/40193. Absenderangabe im Jahr 1994 im Zeichen der Wiedervereinigungsphase mit W aber noch 4stelliger Postleitzahl – dies auch im R-Zettel Eindruck und 3geteiltem Rechteck aber in der Anschrift schon 5stellige Postleitzahl des Empfängerortes.
Vorstehend ein Belegbeispiel für ein Selbstbucher (SB) Paket der Fa. PFISTERER für elektrotechnische Spezialartikel aus Winterbach mit Datum vom 28.6.1990 und ausgewiesenem Gewicht mit 7,480kg. Mit 2. Entfernungszone und 4. Gewichtsklasse liegt mit DM 6,50 eine portogerechte EDV – Frankatur im SB – Paket - Versand vor.
Das obige QUELLE – Ensemble kann in der Wertstufe zu DM 6,50 gleich 3 verschiedene EDV – Adressträger vorstellen mit unterschiedlichen Postgutsendungen aus dem Zeitraum 1977 bis 1982. Die Paketkarte mit 2geteiltem EDV – Rechteck und Datum vom 6.7.1977 weist ein Gewicht mit 7,2kg und damit 3.Gewichtsklasse aus. Bei 3. Entfernungszone über 300km und unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr zu DM 1,40 entspricht der Restbetrag von DM 5,10 portogerecht zum ausgedruckten Endbetrag zu DM 6,50. Nachfolgend der EDV – Adressträger vom 19.7.1977 mit 3geteiltem EDV – Rechteck und ebenfalls eine Nachnahmesendung, die allerdings in der Rabattstaffel B und damit DM 5,35 immerhin einen Nachlass von DM 1,15 zum offiziellen Posttarif von DM 6,50 verrät. Das dritte Quellebeispiel mit DM 6,50 zeigt einen veränderten EDV – Vordruck mit gelöschtem Nachnahmedreieck. Bei 1. Entfernungszone und 6. Gewichtsklasse mit 9,5kg war das offizielle Postentgeld portogerecht mit DM 6,50 ausgewiesen, aber der abzurechnende Betrag wurde mit DM 5,65 in Wertzeilenhöhe links vom 3geteilten Rechteck festgehalten.
Vorstehend ein selbstgebuchter Paketversand der Fa. WITT WEIDEN als Nachnahmesendung zusätzlich noch mit anhängender Zahlkarte des kombinierten EDV – Vordrucks. Mit DM 6,40 bei einer Nachnahmegebühr von DM 1,70 und 2. Entfernungszone und 1.Gewichtsklasse bei 4kg ist für den nachweisbaren Restbetrag von DM 4,70 ein Sondertarif anzunehmen mit einem Zuschlag von DM 0,10 („Mehrpaketaufgabe?“).
Erneut oben ein QUELLE – Postgutversand als Selbstbucher mit Datum vom 17.12.1979. Hoffentlich ist die Sendung über 7,3kg noch rechtzeitig in der 3. Entfernungszone zum Weihnachtsfest noch pünktlich eingetroffen. Portogerecht in der 4. Gewichtsklasse und DM 6,40 weist im „Quelle-Haustarif der Post“ die Rabattstaffel B in diesem Fall doch recht erstaunlich einen Nachlass von DM 1,49 zum Abrechnungsbetrag von DM 4,91 aus.
Oben eine Paketkarte des Großversandhauses SCHÖPFLIN vom 5.1.1978 mit 2geteiltem EDV – Rechteck. Das Postentgeld mit DM 6,40 entsprach der 6. Gewichtsklasse bei 10kg in der 1. Entfernungszone portogerecht als Postgutsendung unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr zu DM 1,40 und in diesem Fall findet sich noch das Posthörnchen im Wertzeilenfeld.
Vorstehend eine selbstgebuchte Paketsendung im Standardformat der Braun AG Ditzingen vom 25.3.1992 mit BEZAHLTER ZUSTELLGEBÜHR und damit im Posttarif mit DM 2,50 festgelegt. Bei 1. Entfernungszone und 1. Gewichtsklasse mit 1,500kg ist das Postentgeld zu DM 3,90 anzusetzen und summiert sich portogerecht mit der Zustellgebühr zum ausgedruckten Endbetrag im Wertzeilenfeld und damit DM 6,40.
Beispielhaft führt die Wertstufe zu DM 6,30 zu einer Ausnahmeerscheinung in der EDV – Freimachung und dies erstmals in dieser Form im Jahr 1977. Dies war auch das Jahr einer erneuten Innovation im Quelle- Versandhandel: Quelle führte in Kooperation und Abstimmung mit der Deutschen Bundespost den „knitterfreien“ Hängeversand - Service ein, der auch seinen Niederschlag in der firmeneigenen Postautomation bezüglich der EDV – Freimachung und Abrechnung fand. Ich verweise auch auf die Ausarbeitung im Kapitel QUELLE auf dieser Homepage. Nachfolgend zugehörige Werbung im Quelle – Prospekt.
Das obere Bild stammt aus der Firmendokumentation zum 50jährigen Quelle- Jubiläum und die folgende Abbildung aus dem Buch „Die Quelle Story“ im Bucher- Verlag, München. Einmal sehen wir die werksmäßige Verpackung der Oberkleidung in den Zustellsäcken und ferner die Ablieferung durch die Post mit der „erfreuten Hausfrau“ über die unzerknautscht eintreffende Kleiderbestellung.
Auch andere Versandhäuser bedienten sich durchaus nach der Einführung bei QUELLE dieser Versendungsform, aber nur das Schickedanzunternehmen nutzte hier auch die EDV- Freimachung konsequent zur Postautomation.
Folgend die Abbildung eines entsprechenden Lieferscheins
Die konsequente Verwendung der EDV-Freimachung im sog. Hängeversand war auf den Adressträgern im Gegensatz zu den Paketkarten durch ein H gekennzeichnet. Bei allen vorkommenden EDV- Frankaturen im Hängeversand bei QUELLE ist zusätzlich eine absolute Besonderheit noch zu registrieren mit der Verfüllung der sonst bestehenden Leerfelder zwischen Posthörnchen und Entgeldbetrag mit Sternchen- Druck! Dabei sind einige Besonderheiten zu vermerken. Das rot umrahmte Freimachungsfeld wurde zum einfachen Rechteck reduziert. Die nötige Postamtskennung erfolgte im darüber platzierten Paketnummernfeld mit fest zugewiesener 002 und dies anfangs noch mit 2stelliger Postleitzahl 85 Nürnberg 2.
Datum vom 7.4.1977 ausgedruckt im Wertzeilenfeld mit nachfolgendem Posthörnchen und Verfüllung bis zum Postentgeld mit drei Sternchen. Auch der Postrabatt ist in dieser Form der EDV- Freimachung wieder ausgewiesen mit DM 5,60 und damit doch beachtlicher Differenz von DM 0,70 zu den sonst regulär üblichen DM 6,30.
Der nachfolgende Adressaufkleber aus dem Jahr 1981 zeigt einige beachtenswerte Unterschiede im Adressträgers zum Hängeversand bei QUELLE auf.
Auch wenn auf den ersten Blick beide EDV- Belege ähnlich wirken, zeigt der EDV beschriftete Adressträger im Hängeversand aus dem Jahr1981 bei aufmerksamer Betrachtung einige wesentliche differente Merkmale auf. Auffällig ist das auf Monats- und Jahresangabe verkürzte Datum. Diese Druckweise findet sich ab 1978 üblicherweise im Paket- und Postgutversand in den EDV- Freimachungen, vermutlich um längerfristige Zustellzeiten zu „verschleiern“ und Reklamationen aus Lieferfristen zu vermeiden. Ferner war nun die fest zugewiesene Paketnummer auf 681 geändert und im Paketnummernfeld ist außerdem die 4stellige PLZ von Nürnberg 2 eingeführt. Auch im obigen Belegbeispiel der Rabattgruppe A und Abrechnung mit DM 6,63 gegenüber dem Standardtarif zu DM 7,60.
Die Umstellung der Paketkennung von 002 auf 681 erfolgte im Jahr 1978 und lässt sich bei den folgenden Paketkarten nachweisen und ebenso hier die nun 4stellige Postleitzahl.
Interessanterweise fehlt auf den Paketkarten die H – Kennung, aber die 3 Sternchen verweisen auf Sendungen im Hängeversand hin.
Auch hier jeweils die Rabattgruppe A mit Reduzierung einmal von DM 7,70 auf DM7,00 und im zweiten Beispiel von DM 7,90 auf DM 7,15.
Vom Sonderfall des Hängeversandes zurück in die Standardversendungsformen und dies auch am Wertstufenbeispiel zu DM 6,30 mit Paketversendungen im Nachnahmeverfahren bei den Firmen BRÜGGEMANN und KLiNGEL in den Jahren 1989 und 1990. Liefen die Sendungen auch unterschiedlich quer durch Deutschland, war doch in beiden Fällen die 3. Entfernungszone zutreffend über 300km.
Brüggemann nutze eine Paketkartenform und KLiNGEl einen Adressträger zur EDV – Freimachung. Dabei wurde zusätzlich zum Nachnahmedreieck bei KLiNGEL noch ein dominantes N im EDV- Druck hinzugesetzt. Der Nachnahmebetrag ist mit DM 2,00 anzusetzen und bei 3.Entfernungszone und der 1.Gewichtsklasse liegt zum Gesamtbetrag zu DM 6,30 mit DM 4,30 eine portogerechte Frankatur einer selbstgebuchten Paketsendung vor.
Die Firma HERTO aus Rosenheim (Schuhversand) brachte ihre selbstgebuchte Postgutsendung im obigen Belegbeispiel am 13.3.1985 ebenfalls als Nachnahmesendung auf den Weg. Aber im Posttarif vom 1.7.1982 war für die Nachnahmegebühr DM 1,70 anzusetzen Unter Berücksichtigung der 2.Entfernungszone und der 2.Gewichtsklasse bei 5,15kg waren DM 4,50 zu entrichten. Die Summierung mit dem Nachnahmebetrag zu DM 1,70 addierte sich portogerecht zur ausgedruckten Endsumme mit DM 6,20.
Ebenfalls in der Wertstufe zu DM 6,20 vorstehend zwei EDV – Adressträger aus 1989 und 1992 der Firmen WENZ und NECKERMANN, die noch einmal die Entwicklung zur Barcodekennung aufweisen. Bei dem Neckermannbeleg an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf den noch späten Posthornausdruck als Hoheitszeichen im Wertzeilenfeld aber in „liegender“ Position. Dies ist mir bis dato nur bei Neckermann aufgefallen alle anderen Anwender auch in der Erprobungsphase ab 1966 bei Bertelsmann, Quelle, FAZ hatten stets das „stehende“ Posthörnchen im EDV – Druckverfahren.
Die vorstehende Paketsendung im Weltbild Verlag Augsburg stammt aus dem September 1993. Das Postentgeld zu DM 6,20 ist schwierig einzustufen. Unter Berücksichtigung der 2. Entfernungszone – ab 1.7.1992 gab es nur noch 2 Entfernungszonen - und der Gewichtsangabe mit 7,00kg und Aufgabe im Selbstbuchungsverfahren - s. Kennung 99 – bleibt mir das Postengeld mit einem Betrag von DM 0,20 unklar. Vielleicht kommt dazu ein hilfreicher Hinweis aus dem Kreis der Homepagebesucher.
Obige Paket- bzw. Postgutsendung im Selbstbucherverfahren der Firma WMF aus Geislingen (PLZ 7340 = Geislingen an der Steige) sollte ihr Ziel in Weil am Rhein erreichen und damit in der 2. Entfernungszone über 300km. Der EDV – Adressträger offenbart im mittleren Wertzeilenfeld des 3.geteilten Rechtecks den Dezember 1986 als Versendungszeitraum und damit war vermutlich noch eine „Weihnachtsendung“ unterwegs. Im Posttarif vom 1.7.1982 wäre DM 6,10 portogerecht für besagte Entfernungszone und die zugehörige Gewichtsklasse mit ausgedruckten 8kg.
Nachfolgend dazu einmal ebenfalls mit dem Entgeld von DM 6,10 drei verschiedene Labelvarianten in unterschiedlicher Ausführung und Programmierung von Sendungsformen, Gewichtsbestimmungen und Entfernungszonen und nur im Fall des DRÄGER – Beleges ist ein Datum zur weiteren Klassifizierung hilfreich.
Aber auch aus dem QUELLE – Versand können in der Wertstufe zu DM 6,10 drei verschiedene EDV – Vordrucke nachfolgend vorgestellt werden.
Die Belegbeispiele in dieser Wertstufe umfassen einen nachweisbaren Zeitraum von 1970 bis 1990! Die EDV – Paketkarte aus 1970 ziert noch das „Posthörnchen“ im Wertzeilenfeld und das 10kg schwere Paket unterlag noch mit der Nachnahmegebühr von DM 0.80 dem Posttarif vom 1.4.1966. Bei 2. Entfernungszone ist nur ein Individualtarif für Quelle als Großversender mit entsprechendem Rabatt anzunehmen für die Restgebühr zu DM 5,30. Darunter dann eine Paketsendung der QUELLE ebenfalls im Nachnahmeverfahren aber aus dem Jahr 1990 und mit der PLZ – Kennzeichnung O im Rahmen der Wiedervereinigung. Bei der Nachnahmegebühr zu DM 2,00, der 1. Gewichtsklasse mit 3,3kg und 2. Entfernungszone ist in diesem Fall portogerecht mit dem Restbetrag zu DM 4,10 die Gesamtsumme zu DM 6,10 portogerecht ohne Rabatt“versteck“ ausgedruckt. Darunter noch eine Paketsendung aus dem gleichen Versandhaus aus dem August 1988 und in 2. Entfernungszone bei 7,4kg sicherlich wieder ein ausgedruckter Individualtarif ebenfalls mit DM 6,10. In diesen Fällen erkennt man wieder die enorme Vielfalt der EDV – Belegphilatelie sogar innerhalb eines Anwenders und dies über einen größeren Zeitrahmen.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS vom Standort München war wieder an die Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak gerichtet und datiert vom 230889 = 23. August 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0605 und damit DM 6,05 ausgedruckt. Mit Datum vom 23.8.89 war der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Die Briefgebühr mit DM 2,80 (3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g) summiert sich mit dem 13x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen und damit DM 3,25 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 65g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0605 und damit DM 6,05. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
Oben ein EDV – Adressträger des Großversandhauses BADER in Pforzheim. Die deklarierte Päckchensendung war im Posttarif vom 1.4.1989 mit DM 3,50 zu leisten und addierte sich mit der Nachnahmegebühr im gleichen Tarif und DM 2,50 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 6,00. Es handelte sich um eine Teilsendung mit 0,43kg.
Im nachfolgenden Fall handelt es sich um eine SCHNELLSENDUNG eines Päckchens der Siemens AG in Fürth gerichtet an den Flughafen in Frankfurt/Main. Label- Freimachung mit Zudruck im roten Farbton mit Datum vom 21.Mai 1987 und Posthornzudruck im Wertzeilenfeld. Hier findet sich wieder zwischen Zahl der Monats- und Jahresangabe kein Trennungspunkt. Das Postentgeld errechnet sich aus der Päckchengebühr zu DM 3,00 und summierte sich mit dem Betrag von DM 3,00 für die Zusatzleistung der Schnellsendung zum Gesamtbetrag von DM 6,00.
dazu oben noch ein Detailausschnitt
Die vorstehende EDV – Freimachung datiert im Wertzeilenfeld des Labels vom 20.11.86, besitzt noch das Posthörnchen als Hoheitszeichen und der Wertdruck beinhaltet 06,00DM. Es liegt ein Brief der 4. Gewichtsklasse vor von 100 bis 250g und damit war das erforderliche Entgeld DM 2,50 und addierte sich mit dem Eilbotenzuschlag zu DM 3,50 zum Gesamtbetrag von DM 6,00.
ab 2.1.1991 musste die Telekom ihre Sendungen freimachen.
Detailausdruck aus dem Standard – Adressträger der Telekom mittels Portoermittlungsanlage von Bizerba BI/40269
Da die Bizerba – Label für die Telekom an ca. 50 verschiedenen FÄ (Fernpostämtern) nutzbar sein sollten, wurde ein einheitlicher Vordruck ohne Postamtsbezeichnung eingeführt, der erst am Standort durch den EDV – Ausdruck definiert wurde und im obigen Beispiel mit 55469 Simmern. Das Postengeld ist schwierig zuzuordnen und unterliegt mit DM 5,95 sicherlich einem ausgehandelten Spezialtarif, da bei dem ausgewiesenem Gewicht von 11,260kg normalerweise der Betrag von DM 10,00 im Tarif vom 1.7.1995 zu erwarten gewesen wäre.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS vom Standort Erlangen war wieder an die Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak gerichtet und datiert vom 250189 = 25. Januar 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0590 und damit DM 5,90 ausgedruckt. Dazu folgendes Detailbild.
Mit Datum vom 25.1.89 war noch der Posttarif vom 1.7.1982 gültig! Die Briefgebühr mit DM 2,30 (3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g) summiert sich mit dem 18x Luftpostzuschlag zu 20 Pfennigen und damit DM 3,60 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 90g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0590 und damit DM 5,90. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
Nachfolgend ein EDV – Adressträger mit eingedrucktem V – Zettel zum Wertbriefversand im Selbstbucherverfahren der Raiffeisendruckerei Neuwied im Posttarif vom 1.7.1982.
Mit Datum vom 15.8.1988 betrug das Postentgeld DM 4,00 für die Wertversicherung über 500,00DM. Hinzu addierte sich das Briefentgeld und der 3.Gewichtsklasse mit DM 1,90 zum ausgedruckten Endbetrag von DM 5,90.
Nachfolgend ein Einschreiblabel im QUELLE – Schmuckversand EUROVAL und Datum vom 1.12.1992. Eventuell ein rechtzeitig bestelltes Weihnachtsgeschenk.
Die Einschreibgebühr mit DM 3,50 resultiert aus dem Posttarif vom 1.7.1992 und summierte sich mit der Briefgebühr der 3.Gewichtsklasse und damit DM 2,40 aus dem passenden Tarif vom 1.4.1989 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 5,90. Kennung der 4stelligen Postleitzahl im Rahmen der Wiedervereinigungszeit mit vorangestelltem W.
Detailausschnitt Einschreiblabel Quelle
Das Quelle – Speziallabel in obiger Form war angelehnt an die bekannte EDV – Labelform der Bundesdruckerei Berlin.
Seit Januar 1987 war die EDV – Frankatur in Form des Wertlabel durch die Bundesdruckerei mit einem Bizerba MCI-P1-Automaten bekannt. Diese Version lief dort über 10 Jahre in verschiedenen Aufdruckformen (s. Wiedervereinigung, Postprivatisierung) und über mehrere Portophasen aber stets im gleichen Labelformat und als Wertbriefversand im Selbstbucherverfahren (Kennbuchstabe bd). Dabei stand im Wesentlichen der Versand von Personalausweisen und Pässen in gesicherter und kontrollierter Form an die Einwohnermeldeämter in der Bundesrepublik im Vordergrund.
Im vorstehenden Belegbeispiel der STIEBEL ELTRON GmbH aus Holzminden aus dem Februar 1989 bleibe ich die Postentgeldberechnung der Paket- oder Postgutsendung schuldig. Zwar ist das Gewicht mit 2,60kg ausgewiesen, aber auch bei Berücksichtigung der 2. Entfernungszone im Posttarif vom 1.4.1988 lässt sich der ausgedruckte Postbetrag zu DM 5,90 nicht ableiten spez. auch unter dem ausdrücklichen Hinweis der bezahlten Zustellgebühr, die schon mit DM 2,50 anzusetzen war.
Vorstehend eine selbstgebuchte Paketsendung im BAUR Versand Burgkunstadt ohne Datumshinweis. Der Hinweis P im EDV – Ausdruck in Wertzeilenhöhe linksseitig des 3geteilten Rechteck belegt eine Vorsortierung (P = Pakum = Paketumschlagbahnhof) und auch in diesem Fall wohl ein individuell ausgehandelter Postentgeldbetrag zu DM 5,90. Auch die vermerkten Hinweise auf Gewicht (06.38kg) und Entfernungszone (3.) sind hier nicht weiter hilfreich.
Auch im vorstehenden Fall liegt wohl ein individuell ausgehandelter Postentgeldbetrag zu DM 5,90 zu Grunde. Zwar findet sich im SCHÖPFLIN – Beleg das Datum der Paketsendung aus dem Juni 1988 und auch das Gewicht mit 8,2kg ist vermerkt, aber ein Postentgeld zu DM 5,90 ist auch hier in der 1. Entfernungszone nicht ableitbar aus dem Posttariftabellen zum 1.4.1988.
Oben eine Nachnahme Paketsendung im KLiNGEL Versand Pforzheim mit einem EDV – Adressträger mit Hinweis auf die Versendung im Dezember 1989.
Die Paketkarte des Großversandhauses BADER, Pforzheim hat im 2geteilten Rechteck einen Tages- und Monatsausdruck mit 08.03. aber ohne kennzeichnende Jahresangabe. Es liegt die 2. Entfernungszone vor und die Gewichtsangabe ist mit 9,00kg ausgewiesen. Die Nachnahmegebühr ist mit DM 1,70 bzw. DM 2,00 anzunehmen und trotz dieser Grundlagen ist auch in diesem Fall mit DM 5,90 Postengeld der Postgutsendung ein Individualtarif zu vermuten.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS und Standort München war an die Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak gerichtet und datiert vom 061289 = 6. Dezember 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck auf dem EDV – Label mit 0580 und damit DM 5,80 ausgedruckt. Dazu folgendes Detailbild.
Die Briefgebühr mit DM 2,80 (3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g) summiert sich mit dem 12x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen und damit DM 3,00 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 60g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0580 für DM 5,80. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck. .
Oben eine Paketsendung des Versandhauses WALZ, Bad Waldsee mit Datum vom 22.3.90. Im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks ist nur der März 1990 ausgedruckt und das Postentgeld zu DM 5,80. Unterhalb des Rechtecks findet sich der Gewichtsvermerk zu 3,50kg und vermutlich mit 4,91 der abzurechnende Rabattbetrag mit der Deutschen Bundespost. Der Grundtarif entsprach wohl mit DM 5,80 der Paketgebühr ohne Rabatt bis 5kg und der 3. Entfernungszone.
Nachfolgend ein kompletter EDV – Vordruck des Versandgeschäftes WITT aus WEIDEN
Auch im vorstehenden Fall ist ein ausgehandelter Individualtarif anzunehmen. Denn bei einer Nachnahmegebühr zu DM 2,00 ist mit Versendungsdatum aus dem Oktober 1986 bei einem Gewicht von 6kg in der 1. Entfernungszone eigentlich der Betrag zu DM 4,10 zu erwarten. Ebenso wie im QUELLE – Versand wurden die Rabattveträge später nicht mehr gesondert mit ausgedruckt und damit nachweisbar, sondern im Wertzeilenfeld wohl direkt als bestätigt eingesetzt. Paketkennung entsprechend der Nachnahmeversendung im Braunton gehalten.
Vor- und nachstehend Belegbeispiele der direkten Konkurrenten QUELLE und NECKERMANN aus dem Februar 1995 bzw. November 1994 mit Postgutversendungen und deutlich unterschiedlicher Gestaltung der EDV – Adressträger. Im Quelle – Vordruck im Jahr 1995 schon 3 unterschiedliche Barcodekennungen. Es findet sich in beiden Fällen die seit 1.7.1993 eingeführte 5stellige Postleitzahl. Bei Neckermann firmiert noch die Deutsche Bundespost und auch das Posthörnchen als Posthoheitszeichen dokumentiert sich noch im Wertzeilenfeld. Bei Quelle findet sich aber der Hinweis durch das 1994 etablierte 2.Reformgesetz zur Postprivatisierung mit dem Ausdruck Deutsche Post AG.
Beide vorstehende Postgutsendungen unterlagen dem Posttarif vom 1.7.1994 und der portogerechte Endbetrag mit DM 5,80 entsprach der Gewichtsklasse bis 4kg.
Nachfolgend 2 Einschreibbriefe mit EDV – Freimachung im Posttarif vom 1.4.1989.
Obiger und unten folgender Brief unterlagen der Einschreibgebühr zu DM 2,50 und der Restbetrag zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 5,70 im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks entsprach der 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g mit DM 3,20. Der Adressträger der SMH Uhren und Mikroelektronik GmbH weist auch zusätzlich das passende Gewicht zu 0,196kg aus.
Allerdings kam es zur Verschiebung des Druckvorgangs auf dem Selbstbucheradressträger – übrigens mit eingedrucktem R-Zettel - und das Wertzeilenfeld geriet in die obere Postamtskennung.
dazu noch ein detaillierter Ausdruck mit Vergrößerung
Im vorstehenden Belegbeispiel des Rudolf Haufe Verlages aus Freiburg bleibe ich die Postentgeldberechnung schuldig. Zwar ist das Gewicht mit 2,90kg ausgewiesen, aber auch bei Berücksichtigung der 1. Entfernungszone im Posttarif vom 1.4.1988 lässt sich der Restbetrag zu DM 5,70 nicht ableiten spez. auch unter dem ausdrücklichen Hinweis der bezahlten Zustellgebühr, die schon mit DM 2,50 anzusetzen war.
Folgend 2 Paketsendungen im QUELLE – Versand mit Datum September 1978 bzw. Juni 1979. Die Sendungen unterscheiden sich nicht nur durch den unterschiedlichen EDV – Vordruck sondern auch durch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Posttarifen mit Stichtag 1.1.1979. Für die letztere Paketsendung war schon der Nachnahmebetrag um DM 0,10 von DM 1,40 auf 1,50 angestiegen. Dennoch haben beide Belege den Endbetrag zu DM 5,70.
Auch die Gewichtsklassen differieren mit ausgewiesenen 5,5kg und 6,8kg. Die vermutlich jeweilige 3. Entfernungszone über 300km traf wohl in beiden Belegfällen vor. Auch in diesen Fällen erbitte ich Hilfestellung zur endgültigen Postentgeldberechnung.
Zumindest ist im vorstehenden Fall der abzurechnende Rabattbetrag mit etwas versteckten DM 4,63 dokumentiert!
Oben eine Postgutsendung aus dem Yves Rocher Zentralversand, Germersheim nach Grenzach-Wyhlen. Postgutsendungen waren zu diesem Zeitraum bis 20kg möglich allerdings seitens der Post stets nur unversichert. Damit gab es auch keine Einlieferungsbescheinigungen und keine Empfangsbestätigungen! Mit 2,98kg wäre die 2. Gewichtsstufe anzunehmen und eigentlich ein Postengeld zu DM 5,40 zu erwarten. Vielleicht steckt hier ein individuell eingerechnetes Retourengeld zu DM 0,20 im ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 5,60. Die EDV – Freimachungen sind nicht in allen Fällen erklärlich und lassen damit weiteres Forschungspotential offen.
Vorstehend ein EDV – Adressträger für eine Standardpaketsendung im Nachnahmeverfahren der Fa. WITT WEIDEN nach Oelde. Im EDV – Ausdruck findet sich häufig die Deklarierung als Paket auch für eine Versendung als Postgut. Letztere Versendungsform war stets an die Einlieferung als Selbstbucher gebunden und erforderte für die ermäßigte Gebühr Sendungen im Ortsverkehr oder Mehrfachsendungen an definierte Empfängerorte. Als Nachnahme- sendung war die Paketkennung im geforderten Braunton gehalten und die rote Farbe für das 3geteilte Rechteck ist in diesem Fall deutlich dunkelrot im Vergleich zu den bisherigen Abbildungen. Die Nachnahmegebühr war mit DM 1,70 anzusetzen bei der Sendung aus dem Januar 1988 und die restlichen DM 3,90 entsprachen der Postgutgebühr für die Gewichtsklasse bis 5kg und der 3. Entfernungszone.
Die nachfolgende Postgutversendung im QUELLE – Versand aus dem März 1983 unterlag ebenfalls der oben vorgestellten Postentgeldberechnung und wurde nur vorgestellt, um eindrucksvoll die unterschiedliche Ausführung der EDV – Adressvordrucke zu belegen.
Auch nachfolgend ist im QUELLE – Versand aus dem Oktober 1982 der oben angeführte Posttarif für den Versand noch gültig. Er umfasste den recht langen Zeitraum vom 1.7.1982 bis zum 1.4.1988.
Im obigen Fall aber das alte Vordruckmuster bei QUELLE. Es findet sich ferner das komplette Datum mit Tagesangabe, das Posthörnchem ist im Wertzeilendruck noch vorhanden und die Rabattstufe A ist links neben dem 3geteilten Rechteck vermerkt mit der abzurechnenden Gebühr zu DM 4,81 unter Berücksichtigung der Ermäßigungsvereibarung.
Im Fall der vorstehenden Nachnahmeversendung im Zweitausendundeins Versand aus Frankfurt bleibe ich Ihnen die Postengeldberechnung schuldig. Die Nachnahmegebühr betrug zu diesem Zeitpunkt Januar 1992 DM 2,00. Die Strecke Frankfurt – Ingelheim liegt in der 1. Entfernungszone bis 150km und damit wäre bei 200g Postgutversand das Entgeld zu DM 3,90 zu verrechnen. Einmal ist das Gewicht mit 200g für eine Postgutsendung recht schwer verständlich, aber vielleicht ist in diesem Fall schon ein Rabattbetrag mit 30 Pfennigen enthalten und führt zum ausgedruckten Entgeld von DM 5,60 statt DM 5,90.
Es folgen 3 Päckchensendungen im Nachnahmeverfahren mit unterschiedlichen Adressträgern aber einheitlicher Gebührenberechnung zu DM 5,50.
Im Posttarif vom 1.4.1989 wird das Postentgeld für die Päckchensendung mit DM 3.50 angegeben und im gleichen Tarif der Nachnahmebetrag mit DM 2,00 und addiert sich in diesen 3 Fällen zum Gesamtbetrag von DM 5,50. Die Betragsausweisung mit DM 5/50 und damit Schrägstrich statt Kommasetzung ist meines Wissens nach recht selten und mir nur bei E.OTTO SCHMIDT aus Nürnberg bekannt. Ich bitte einmal die Homepagebesucher auf weitere Verwender in dieser Form zu achten und mitzuteilen.
Bei gleicher Sendungsform und Postengeldberechnung im Betrag zu DM 5,50 im gleichen Tarif vom 1.4.1989 noch vorstehend eine Labelfreimachung bei Völkner, Braunschweig und nachfolgend ein Paketadressträger mit EDV – Freimachung bei Conrad Electronic aus Hirschau.
Bei Conrad, Hirschau schon Einführung der Barcodekennung auf dem Adressträger
Vorstehend eine Paketkarte des Großversandhauses Quelle in Fürth. Das Sebstbucherverfahren lief über das Postamt Nürnberg 3 und die Sendung sollte Kronau/Baden im Juni 1970 erreichen.
Man erkennt noch im Jahr 1970 die auslaufende Erprobungszeit der EDV – Freimachungen am Freistempler orientierten Konzept und im Rahmen der Paketsendungen fiel nur der Wertrahmen Deutsche Bundespost weg. Das Beispiel belegt noch die 2stellige PLZ mit 85 für Nürnberg. Das Postentgeld gibt leichte Rätsel auf. Die Nachnahmegebühr betrug damals DM 0,80 und die Paketgebühr in der 2. Entfernungszone und 8,5kg ist mit DM 3,00 anzusetzen. Der offene Restbetrag zu den ausgedruckten DM 5,50 ist schwierig zuzuordnen, evtl. war ein Zuschlag für sperriges Versandgut fällig.
Vorstehend nur ein EDV – Label der Siemens AG in München, das dennoch einige Dinge verrät. Mit Eindruck PORT PAYE im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks ist zunächst einmal eine Auslandssendung definiert und die linksseitigen Zudrucke verraten die Versendungsform als DRUCKSACHE – IMPRIME mit Datum vom 29. August 1989 (290889) und das Portoentgeld zu DM 5,45 (0545). Dies lässt zumindest wohl auf eine Luftpostsendung ins entfernte Ausland vermuten.
Nachfolgend ein EDV – Adressträger zur Postgut - Versendung im November 1992 des Großversandhauses QUELLE aus Fürth nach Weiler und im Zeichen der Wiedervereinigung Deutschlands findet sich das W der Postleitzahl vorangesetzt.
Folgend ein EDV – Adressträger in der bekannten „Quelle – Grundform“ und mit den selteneren farbigen Zusatzdrucken der EDV für das Nachnahmedreieck im Rotton und für die Paketkennung im Braunton. Nur bei Quelle sind mir EDV – Freimachungen in den drei möglichen Farben schwarz, rot und braun und dies in einem Druckvorgang bekannt! Das Postentgeld für das 1,5kg schwere Standardpostgut als Selbstbucher resultiert aus der Nachnahmegebühr zu DM 1,70 und dem Postgutentgeld für die 2.Entfernungszone bis 5kg mit DM 3,70. Das Gesamtentgeld DM 05,40 für die Sendung aus 12.84 (Dezember 1984) findet sich im mittleren Feld des 3geteilten EDV – Rechtecks.
Die Postentgeldberechnung am nachfolgenden Beispiel im RENO – Schuhversand aus Pirmasens entspricht dem obigen Rechenbeispiel des Quelleversandes, auch wenn das Datum aus dem Dezember 1986 stammt.
Man erkennt aber am obigen Beispiel, dass es für den Nachnahmeversand im Paket- und Postgutbereich auch entsprechend farbig vorgedruckte EDV – Adressträger gab, so dass der kostspielige Farbeinsatz im Druckersystem vermieden werden konnte. Das Gewicht wurde mit 2,108kg ermittelt und hier ist auch der endgültige zu verrechnende Rabattbetrag mit der Deutschen Bundespost in Höhe von DM 4,67 ausgewiesen.
Vorstehend ein großformatiger Briefumschlag der SIEMENS AG in München gerichtet an die Zeppelinwerke in Friedrichshafen mit Datum vom 20.4.1983. Das Postengeld errechnet sich in diesem Fall aus der Zusatzleistung Eilboten mit DM 3,50 und addiert sich mit der Briefgebühr in der 3. Gewichtsklasse von 50 bis 100g und damit DM 1,90 zum ausgedruckten Gesamtentgeld zu DM 5,40. Der schwache EDV – Rotton wurde noch einmal im Detailausschnitt verstärkt und zur besseren Abbildung angefügt
Aber auch die rückseitigen Eilboten – Durchgangsstempel sollen in diesem Fall einmal nicht „verheimlicht“ werden.
Vorstehend ein Paketversand im Nachnahmeverfahren. Vorschriftsmäßig ist die Paketkennung des EDV – Adressträgers im Braunton gehalten. Das Postentgeld errechnet sich aus der Nachnahmegebühr zu DM 1,70 und der Postgutgebühr mit DM 3,70 in der 1. Gewichtsklasse für die ausgedruckten 4kg und der 2. Entfernungszone und damit zum Gesamtbetrag von DM 5,40.
Auch im obigen Beispiel handelt es sich einen Paketversand mit Nachnahmeeinzug. Hier allerdings mit Labelfreimachung. In Höhe des mittleren Feldes des 3geteilten Rechtecks wird außerhalb die Vorsortierung als O – Postgut (Ortscontainer) festgelegt und im Wertzeilenfeld das Gewicht mit 02.14kg festgehalten und die 2. der Entfernungszone. In dieser Version ist das Versendedatum nicht mehr ausgedruck. Der Gesamtentgeldbetrag wird mit DM 5,40 ausgewiesen und errechnet sich wohl in gleicher Weise wie im vorherigen Beispiel.
Vorstehend ein EDV – Adressträger zur Postgut - Versendung im August 1992 des Großversandhauses Schöpflin aus Lörrach nach Berlin und nachfolgend in der der Vorsortierung nach V – Postgut aus dem Oktober 1992 und ebenfalls Postentgeld DM 5,40.
Das bunte Feld der EDV – Freimachungen einmal nachfolgend in 4 verschiedenen Labelformen und in der Gebührenstufe zu DM 5,30 im Paket – und Postgutversand.
Nachstehend ein selbstgebuchter Paketversand in der 2. Gewichtsstufe zu 5,38 kg und der 3. Entfernungszone über 300km und portogerecht mit DM 5,20 im Wertzeilenfeld und der Datumsangabe vom 6.12.89.
Das obige Breitlabel der AEG vermittelt „sammlerfreundlich“ die entsprechend interessanten Angaben, die leider nicht immer im EDV – Druck vorliegen und damit die Zuordnung zum Posttarif und Gebührenerrechnung erschweren.
Auch im vorstehenden Beispiel sind alle relevanten Daten mit Datum, Gewicht und Versendungsform im Adressträger zu erkennen und auch das Rechnungsdatum der Kunert AG aus Immenstadt verrät das Tagesdatum.
Vorstehend ein EDV – Ensemble aus dem QUELLE – Versand aus den Jahren 1982 bis 1990 in der Wertstufe zu DM 5,20. Die Paketkarte mit 2geteiltem EDV – Freimachungsrechteck datiert aus dem März 1989 und gehörte somit mit diesem Monat noch gerade zum Posttarif vom 1.7.1982. Das Postentgeld errechnet sich aus der Nachnahmegebühr zu DM 1,50 und der Restbetrag entspricht dem Rabattvertrag für eine selbstgebuchte Paketsendung in der ersten Entfernungszone und der Gewichtsklasse bis 5kg. Darunter eine ebenfalls selbstgebuchte Standardpostgutsendung im alten EDV – Vordruck und damit noch der Posthorneindruck im Wertzeilenfeld. Auch in diesem Fall eine Nachnahmesendung und hier ist das abzurechnende Postentgeld im Ausdruck (links außerhalb aber in Höhe des Wertzeilenfeldes des 3geteilten Rechtecks im Haustarif B) mit DM 4,75 ausgewiesen. Die Labelfreimachung der darunter liegenden Nachnahmesendung dokumentiert eine Briefzustellung und das Postentgeld errechnet sich im Tarif vom 1.4.1989 mit der Nachnahmegebühr zu DM 2,00 und der Briefgebühr in der 4. Gewichtsklasse zu DM 3,20 zum Gesamtbetrag von DM 5,20.
Obige Paketsendung mit einem Gewicht von 2,670kg ging von Landsberg nach Regensburg. 5stellige Postleitzahlen waren seit 1.7.1993 eingeführt worden, das Posthorn ist in diesem Fall farbig ausgefüllt aber noch Firmierung als Deutsche Bundespost. 1994 erfolgte aber nach 2. Postreformgesetz die endgültige Umstrukturierung zur Deutschen Post AG.
Vorstehend eine seltene und interessante Variante im bunten Feld der EDV – Freimachung. Statt Datum wird hier das Gewicht mit kg 5,2 im Wertzeilenfeld eingedruckt und ferner das Postentgeld wie im vorherigen Fall mit DM 5,10.
Dazu oben noch einmal ein Detailausschnitt.
Ebenfalls in der Paketgebührenstufe zu DM 5,10 noch einmal ein Beispiel für einen Adressträgerwechsel im Weltbild – Verlag, Augsburg. Der aufwendigere 3Farbendruck aus 1994 wird einem einheitlichen Schwarzdruck „geopfert“ und der großformatige Postleitzahlendruck wird mit einer Barcodekennung aus dem Frachtzentrum 86 ersetzt.
Der obige EDV – Adressträger des Großversandhauses BADER in Pforzheim belegt einen Einschreibbrief vom 31.10.1986. Entsprechend den ausgedruckten 0,29kg entsprach dies im Posttarif vom 1.7.1982 der 5. Gewichtsklasse von 250 bis 500g. Damit betrug das Postentgeld DM 3,10. Hinzu addierte sich die Einschreibgebühr mit DM 2,00 zum EDV – Wertausdruck von DM 5,10.
Bezüglich zum vorherigen Beleg aus Pforzheim besteht kein Unterschied in der Postentgeldberechnung zum obigen Brief des SMH – Versandes aus Bad Soden. Der Posttarif war noch bis zum 31.März 1989 gültig, das Gewicht liegt ebenfalls in der 5. Gewichtsklasse mit 0,280kg und in diesem Fall hat die EDV auch die Sendungsart BRIEF ausgewiesen. Sicherlich ist aber erwähnenswert, dass der Adressträger einen eingedruckten R – Zettel beinhaltet im Selbstbucherverfahren und Kennbuchstaben bk. SMH steht für einen Schweizer Großkonzern mit vielfachen Investitionsbereichen und für eine französische Abkürzungsweise Schweizer Gesellschaft für Mikroelektronik und Uhren.
Der nachfolgende Beleg aus der Stadtverwaltung Duisburg mit Datum aus dem November 1999 stellt im EDV – Bereich der Postfreimachung eine absolute Ausnahme dar.
Vorgestellt wird oben das bekannte 3geteilte Rechteck der EDV – Freimachung mit einem links integrierten Einschreiblabel. Nachfolgend noch einmal dazu ein Detailbild. Die geringfügig durchscheinende Schrift rührt vom Briefvordruck her, der für eine Nachnahmesendung vorbereitet war. Es findet sich ferner die 5stellige Postleitzahl und mittlerweile firmiert privatisiert die Deutsche Post AG im unteren Feld des EDV – Rechtecks.
Das Postentgeld errechnet sich im Posttarif vom 1.9.1997 aus der Standardbriefgebühr zu DM 1,10 und der Übergabe-Einschreibgebühr zu DM 4,00 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 5,10.
Vorstehend ein EDV – Adressträger aus dem Klett – Schulbuchverlag Stuttgart als Päckchensendung aus dem August 1993. Entsprechend gültig war zu diesem Zeitpunkt seit einem Monat der Posttarif vom 1.7.1993 mit der Päckchengebühr zu DM 5,00. Neben der Sendungsart verrät der Adressträger unterhalb des 3geteilten Rechtecks noch einmal das Postentgeld zu DM 5,00 und das Sendungsgewicht mit 1,197kg.
Oben ein Papierausschnitt einer Päckchensendung aus der „Goldstadt Pforzheim“ mit Datum vom 08.12.1984. Der Juwelier Diemer blickt auf eine mehr als 50jährige Firmentradition zurück. Der EDV – Eindruck im mittleren Felkd des 3geteilten Rechtecks weist neben dem genannten Datum noch das Posthörnchen auf und das Postentgeld zu DM 05,00. Im Posttarif vom 1.7.1982 betrug die Päckchengebühr DM 3,00 und addierte sich mit der Einschreibgebühr zu DM 2,00 zum Gesamtbetrag von DM 5,00. Auch die Sendungsart wurde vermerkt.
Interessant ist eine nachweisbare Verbesserung (s.o.) im Adressträger mit eingedrucktem R-Zettel dann aus 1985, die mit der Wertstufe zu DM 3,90 schon vorgestellt wurde.
Vorstehend nur ein EDV – Label der Siemens AG in München, das dennoch einige Dinge verrät. Mit Eindruck PORT PAYE im Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks ist zunächst einmal eine Auslandssendung definiert und die linksseitigen Zudrucke verraten die Versendungsform als DRUCKSACHE – IMPRIME mit Datum vom 25. Juli 1989 (250789) und das Portoentgeld zu DM 4,95 (0495). Dies lässt zumindest wohl auf eine Luftpostsendung ins entfernte Ausland vermuten. Klarer liegen dann die Verhältnisse im nachfolgenden Belegbeispiel ebenfalls der Siemens AG in München jedoch mit einem Brief vom 30.März 1982.
Der obige Luftpostbrief sollte den wohl leitenden Mitarbeiter für das LDC – Projekt in Mekka im Büro in Jeddah erreichen der wichtigsten Hafenstadt Saudi Arabiens am roten Meer und in der Provinz Mekka gelegen. Der großformatige Brief unterlag wohl der 3. Gewichtsstufe im Posttarif vom 1.1.1979 von 50 bis 100g. Der Luftpostzuschlag betrug für Saudi Arabien 20Pf. pro 5g und damit errechnet sich ein portogerechter Endbetrag zu DM 4,90 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 75g und damit DM 3,00 Luftpostkosten.
Allein 5 folgende Belege des QUELLE – Versandes in der Wertstufe zu DM 4,90 bezeugen ein buntes Bild im Bereich der EDV – Freimachung.
Der obige Standard- Adressträger im Quelleversand wurde durch ein Bizerba – Label überklebt und belegt eine Postgutsendung aus dem März 1990, die mit P-POSTGUT die Vorsortierung für Pakum den Paketumschlagbahnhof verrät. Mit ausgedrucktem Gewicht zu 4,010kg war der Entgeldbetrag zu DM 4,90 für die 2. Gewichtsstufe einer selbstgebuchten Postgutsendung portogerecht im Tarif vom 1.4.1988. Die Postleitzahl des Empfängers ist auf gelb gefärbtem Feld hinterlegt und zusätzlich noch eine Barcodekennung der Sendung.
Vorstehend ebenfalls eine Postgutsendung im Quelleversand aus dem Dezember 1991. In diesem Fall erfolgte die EDV – Freimachung direkt im vorgesehenen Feld des Adressträgers und die Wiedervereinigung Deutschlands dokumentiert sich für die Sendung nach Magdeburg mittels vorangestellter Kennzeichnung O vor der Postleitzahl. Das Jahr 1991 wurde das umsatzstärkste Jahr der Quelle durch die glückliche Wiedervereinigung Deutschlands!
Das nachfolgende EDV- Frankaturbeispiel wirkt wie ein Zwitter zwischen Label und Adressfelddruck, beinhaltet allerdings noch die Postleitzahl, den Absender aber keine Empfängerdaten. Diese Form ist mir nur bei QUELLE bekannt.
Man könnte auch von einem Großlabel sprechen. Es findet sich im EDV – Ausdruck das gewohnte dreigeteilte Rechteck. In der Wertzeile sind Datum und Portowert ausgewiesen. Zusätzlich findet sich die Bruttogewichtsangabe mit Paketzonenvermerk. Es hat also eine Endwiegung stattgefunden ohne Vorgabe des Zentralcomputers. Ferner erfolgte die Deklarierung als Paket mittels Nutzung der Pakumanlage = P. Ebenfalls vorschriftsmäßig ist der Absender im Vordruck festgehalten. Außergewöhnlich ist aber die Empfänger bezogene Postleitzahl in diesem Fall 7867, wie wir sie sonst nur vom Adressträgerdruck her durch den Zentralcomputer kennen und auch dort seit 1987 in gelber Farbe hinterlegt. Ich vermute, das Bizerba hier abermals einer Vorgabe von QUELLE individuell nachgekommen ist, um eine weitere Rationalisierung im Postversand zu erreichen. Man findet dieses Großlabel häufig daher auf handschriftlichen Adressträgern, aber im Gegensatz zum diesbezüglich schon vorgestellten Label im Kleinformat bestand hier die Möglichkeit der Zusatzprogrammierung mit Eingabe und Ausdruck der maschinenlesbaren Postleitzahl s. folgendes Belegbeispiel.
Mit dem folgenden Labelbeispiel im Rahmen der Postautomation bei Quelle kommt ein ungewöhnliches Format zur Darstellung, das eigentlich nur aus der Nutzung als Wertbrieflabel der Bundesdruckerei bekannt wurde und in dieser Form auch in der philatelistischen Presse an verschiedenen Stellen wiederholt in Erscheinung trat.
Detailausschnitt Einschreiblabel Quelle
Einschreibgebühr DM 2,50 und Briefgebühr in der 3.Gewichtsklasse mit DM 2,40 summieren sich im Posttarif vom 1.4.1989 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 4,90.
Wertbrieflabel der Bundesdruckerei Berlin
Seit Januar 1987 war die EDV – Frankatur in Form des Wertlabel durch die Bundesdruckerei mit einem Bizerba MCI-P1-Automaten bekannt. Diese Version lief dort über 10 Jahre in verschiedenen Aufdruckformen (s. Wiedervereinigung, Postprivatisierung) und über mehrere Portophasen aber stets im gleichen Labelformat und als Wertbriefversand im Selbstbucherverfahren (Kennbuchstabe bd). Dabei stand im Wesentlichen der Versand von Personalausweisen und Pässen in gesicherter und kontrollierter Form an die Einwohnermeldeämter in der Bundesrepublik im Vordergrund.
Eine Anwendung als Selbstbucher (eingedruckter Kennbuchstabe qu) im Einschreibversand bei Quelle, wie oben demonstriert, findet sich sehr selten, kann aber bei der Tochtergesellschaft EUROVAL vorgestellt werden. EUROVAL als Schmuck & Uhren-Versand der Quelle hatte natürlich einen entsprechenden höheren Versicherungsbedarf auch für seine kleingewichtigen Aussendungen.
Obiger Quelle Adressträger mit EDV – Druck auch in der Portostufe zu DM 4,90 für den Postgutversand bei einem Gewicht von 2,5kg gibt einige Rätsel auf. Dies betrifft weniger die schon oben mehrfach vorgestellte Versendungsform sondern die ungewöhnlichen EDV – Ausführung. Es bleibt eben auf diesem Sektor noch viel zu entdecken und zu erforschen!
Selbst patriotische EDV – Adressträger gilt es zu entdecken und hier am Beispiel mit den Farben der Deutschlandfahne. Vermutlich eine Homage an die Deutsche Fußballelf mit Sieg in der Europameisterschaft 1992 in Schweden. Der Schneider Versand aus Wedel führt 1992 ferner auch das W vor der Postleitzahl in den Anfangsjahren der Wiedervereinigung.
Mit ausgedrucktem Gewicht zu 2,982kg war der Entgeldbetrag zu DM 4,90 für die 2. Gewichtsstufe einer selbstgebuchten Postgutsendung portogerecht im Tarif vom 1.4.1988.
Nachfolgend einmal die Vorstellung einer Postgutsendung zu DM 4,90 (s.o.) mit komplettem EDV – Vordruck und 2 Perforationslinien zur möglichen Trennung der 3 Abschnitte.
Paketkartenabschnitt aus Scann - Gründen gekürzt.
Vorstehend eine selbstgebuchte Paketsendung aus dem Stuttgarter Verlagskontor im Oktober 1993 mit dem Postentgeld zu DM 4,90 bei einem Gewicht von 2,666kg und 3.Entfernungszone.
Die obigen Paketsendungen ebenfalls mit den Postgebühren zu DM 4,90 sollen nur noch die Möglichkeit auch zur Nutzung unter Motivaspekten vorstellen. Einmal findet sich im EDV – Adressträger das Nürnberger Schloss und zum anderen eine Pferdesilhouette jeweils im LOGO des Absenders.
Oben eine Paketkarte als Selbstbucher der SCHÖPFLIN GMBH, Lörrach. Im 2.geteilten EDV – Rechteck findet sich das Posthörnchen im Wertzeilenfeld. Mit Datum vom 12.1.1976 ist die Sendung portogerecht mit der Nachnahmegebühr zu DM 1,40 und der Postgutverrechnung für 5,2kg in der 2. Entfernungszone und damit DM 3,50 zum Gesamtbetrag von DM 4,90.
Oben die Paketsendung der Fa. Vorwerk aus Wuppertal in der 3.Gewichtsklasse mit ausgedruckten 07,83kg. Unter Berücksichtigung der zugehörigen Nachnahmegebühr mit DM 1,40 und 3. Entfernungszone wären für die Postgutsendung DM 6,40 zu erwarten. In diesem Fall findet sich aber in außergewöhnlicher Form im Wertzeilenfeld der EDV - Freimachung gleich der Rabattbetrag zu DM 4,83 und dies auch mit einer Wiederholung unterhalb des 2geteilten Rechtecks!
Der EDV – Adressträger des Großversandhauses BADER dokumentiert sich als Teilsendung bei gelöschter Paketversion. Damit kann unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr zu DM 1,70 für den ausgedruckten Gesamtbetrag zu DM 4,80 nur noch die Briefgebühr in 5. Gewichtsstufe (250 bis 500g) zu DM 3,10 gelten und wäre passend zur Gewichtsangabe mit 0,32kg.
Die Briefsendung der BAYER AG Leverkusen datiert vom 12.6.1984 und beinhaltete wohl eine eilige Nachricht. Demzufolge war der Eilbotenzuschlag im Posttarif vom 1.7.1982 mit DM 3,50 zu entrichten und summierte sich mit der Briefgebühr in der 2. Gewichtsklasse mit DM 1,30 zum Gesamtbetrag von DM 4,80.
Detail Label der BAYER AG.
Die Fa. Otto Ganter schickte auch ihre Briefnachricht über die EDV – Freimachungsanlage, die auch zur Paketversendung eingerichtet war. Damit wurde der BRIEF auch gewogen mit 0,60kg, die Paketkennung wurde gelöscht und im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks findet sich das komplette Datum mit 21.10.91 und das Postentgeld mit DM 4,80. Dieser Betrag entsprach portogerecht der Briefgebühr in der 6.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g.
Vor- und nachstehend werden EDV – Adressträger noch einmal vorgestellt mit Vorbereitung zur Paketversendung mit unterschiedlicher Anordnung der Paketkennung im Selbstbucherverfahren und dem 3geteilten EDV – Rechteck, das sowohl unterhalb als auch nebenstehend platziert werden konnte. Hier in der Portostufe zu DM 4,70 am Beispiel der KOHLHAMMER GMBH, Stuttgart und dem SCHÖPFLIN Großversandhaus in Lörrach.
oben auch der explizit der Hinweis auf die Selbstbuchung der Paketsendung
Die obige Postgutsendung dokumentiert zusammen mit den beiden folgenden EDV – Belegbeispielen innerhalb des gleichen Sendungszeitraums im JUNI 1995 in der Portostufe zu DM 4,70 das „bunte Bild“ der EDV – Möglichkeiten. Der Vordruck der Adressträger variiert in Abstimmung mit den Wünschen der Anwender. Dabei zeigt sich teils auch innerhalb eines Absenders ein lebhaft wechselndes Bild mit noch zu klärenden Druckvermerken. Einer weiteren Spezialisierung steht also nichts im Wege!
Die ATLAS COPCO TOOLS GMBH aus Aachen oben mit herkömmlicher Labelfreimachung unter Zudruck der Gewichtsangabe und der Sendungsform links außerhalb des EDV – Rechtecks. Der untere Adressträger der YVES ROCHER GMBH in Germersheim ist auch unter den EDV – Belegen etwas exotisch. Die Ausführung erfolgte im Vordruck mit grünem Farbton bis auf den EDV- Zusatzdruck und ist schon sehr außergewöhnlich und auffällig. Ferner findet sich hier auch die vollzogene Postprivatisierung mit Hinweis auf die Deutsche Post AG und das stilisierte Posthorn im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks ist nach rechts „gerutscht“ und dies ebenfalls mit grüner Gestaltung. Ferner Hinweis auf das zuständige Frachtzentrum und entsprechender Barcode.
Adressträger im auffälligem grünen Farbton gestaltet
Oben eine Postgutsendung als Nachnahme auf Paketkartenabschnitt mit üblichem 2geteiltem EDV – Rechteck. Im Wertzeilenfeld im Jahr 1982 oben kein Posthoheitszeichen mehr im Gegensatz noch zum nachfolgenden EDV – Label der SIEMENS AG.
Nachnahme – Postgutsendung mit EDV – Labeldruck und Detailausschnitt. Der Hinweis Z – Päckchen bestätigt die Vorsortierung nach Leitzonen. EDV – Druck im roten Farbton
Der obige EDV – Adressträger des Schuhversandes RENO dokumentiert eine Päckchensendung im Nachnahmeverfahren aus dem November 1986 mit portogerechtem Ausdruck über DM 4,70 (Päckchengebühr DM 3,00 und Nachnahmebetrag DM 1,70). Unterhalb des 3geteilten Rechtecks der Hinweis auf das ermittelte Gewicht mit 1,070kg und auch der endgültige Portoabrechnungsbetrag unter Berücksichtigung der Rabattsituation findet sich noch mit DM 004,32.
Vorstehend zwei Postgutsendungen des QUELLE – Versandes in Nürnberg und im Selbstbucherverfahren. Die Nachnahmesendungen datieren aus dem Jahr 1979 und 1981 und unterlagen dem Posttarif vom 1.1.1979. In beiden Fällen lag das Postgutgewicht in der 1. Gewichtsklasse bis 5kg und die Empfänger lagen ebenfalls beide in der 3. Entfernungszone über 300km. Damit errechnet sich das Gesamtentgeld aus der Nachnahmegebühr zu DM 1,50 und dem Postgutbetrag zu DM 3,10 zum ausgedruckten Betrag von DM 4,60. Sowohl auf der Paketkarte und dem EDV – Adressträger wird der Entgeldbetrag noch einmal zusätzlich ausgewiesen. Aber nur im letzteren Beispiel ist der Rabattbetrag zu DM 3,97 vermerkt. In beiden Fällen noch das Posthörnchen im Wertzeilendruck als Hoheitszeichen der Deutschen Bundespost. Schon 20 Jahre später entwickelt sich die Datenverarbeitung deutlich mit Nutzung von Barcodekennungen, wie es das folgende Beispiel im Versandhaus WENZ aus Pforzheim belegt.
Der WENZ – EDV – Adressträger aus dem Jahr 1993 nutzt also die weitere Entwicklung mit Codierung zur Paketverfolgung und die Wiedervereinigung Deutschlands findet sich in der W – Kennung vor der Postleitzahl im Fall der Empfängeradresse. Postgebühr DM 4,60.
Im obigen Fall der Paketsendung des BADER Großversandes aus Pforzheim im September 1992 ist die Handhabung der W – Kennung genau umgekehrt im Gegensatz zum vorherigen Beispiel. In der Absenderangabe firmiert das W, fehlt aber in der Empfängeradresse. Diese unterschiedlichen Handhabungen sind häufig bis zur Einführung der einheitlichen 5stelligen PLZ in Deutschland zum 1.7.1993 zu beobachten. Der Paketadressträger weist bei BADER deutliche Unterschiede zu den üblichen EDV – Vordrucken aus! Es findet sich das schwarze Paketkennungsrechteck für das Selbstbucherverfahren mit der Nummer 99 und der individuellen Paketnummer in diesem Fall mit 098 und die Absenderangabe. Paketgewicht und Postgebühr finden sich davon unterhalb getrennt ausgewiesen ohne den üblichen 2- oder 3- geteilten Rechteckrahmen! Ob links davon mit 3.57 der Rabattbetrag zur offiziellen Gebühr von DM 4,60 ausgedruckt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht finden sich ja Hinweise aus den Besuchernreihen der Homepage.
Vorstehend eine Postgutsendung der Arzneimittelfirma THOMAE aus Biberach. Im September 1993 findet sich die Anwendung der 5stelligen PLZ bei Absender und Empfänger. Auch für die Postgebühr mit DM 4,50 bleibe ich die Berechnung schuldig trotz der Gewichtsangabe und unter Berücksichtigung der 3. Entfernungszone. Stilisiertes Posthorn im 3geteilten Rechteck.
Oben ein EDV – Hochlabel der Firma Bizerba im Einsatz des QUELLE – Versandes aus Nürnberg. Für die Sendung aus dem November 1985 findet sich noch links auf dem Label der Leitzonenvermerk Z und die Gewichtsangabe mit 5,92kg bei 2. Entfernungszone. Damit entspricht der ausgewiesene Betrag zu DM 4,50 portogerecht der Standardpostgutgebühr.
Oben einmal ein EDV – Vordruck im QUELLE – Versand für das Tochterunternehmen MADELEINE. Im Juli 1993 erfolgte die Einführung der 5stelligen PLZ und findet sich termingerecht im EDV – Ausdruck aus diesem Monat.
Oben ein Adressträger des Modehauses Atelier Goldener Schnitt aus Münchberg aus dem August 1993. Unterhalb des 3geteilten Rechtecks der EDV – Freimachung findet sich der Gewichtshinweis mit 1,2kg und die 1. Entfernungszone sowie der Rabattbetrag zur Postabrechnung mit DM 4,19.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS lief aus Erlangen zur Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak mit Datum vom 081289 = 8. Dezember 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit 0445 und damit DM 4,45 vermerkt. In diesem Fall ist zusätzlich die Sendungsform im EDV – Druck linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit Drucksache IMPRIME definiert. Dazu folgendes Detailbild.
Die Briefgebühr ist für diese Sendungsform in der 3.Gewichtsklasse mit 100 bis 250g anzunehmen mit DM 2,20 und summiert sich mit dem 9x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen (Drucksache pro 20g) und damit DM 2,25, bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 180g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0445 für DM 4,45. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck. Ankunftsstempel Baghdad vorderseitig.
Vorstehend die Abbildung einer Nachnahmesendung als Brief mit Datum vom 19.01.1990 der Phillips GmbH aus ihrer Service-Ersatzteil-Zentrale in Hamburg. Das Label weist auf eine TOLEDO – EDV – Freimachung hin, die diesmal den kompletten Absender im schwarzen Farbton neben das 3geteilte Rechteck setzte. Dazu ein Ausschnitt mit Vergrößerung und Kontrastverstärkung.
Die Postgebühr errechnet sich aus der Nachnahmegebühr im Tarif vom 1.4.1989 mit DM 2,00 und summierte sich mit der Briefgebühr von DM 2,40 für die 3.Gewichtsklasse (50 bis 100g) und damit DM 2,40 portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 4,40.
Das obige Beispiel belegt einen kompletten EDV – Adressträger der Fa. CONRAD ELECTRONIC in Hirschau. Die Version Postgut wurde in diesem Fall nicht benötigt und unbedruckt angehängt belassen. Im unteren Teil wurde für die Briefversion der Paketteil mit X – Zeichen gelöscht und das Nachnahmedreieck für die entsprechende Sendungsform ungelöscht belassen. Das Postentgeld errechnet sich in gleicher Form zur vorstehenden Sendung der Fa. Philips aus Hamburg.
Vorstehende Paketkarte im 3 Pagen Versand Aachen stellt innerhalb der EDV – Frankaturen eine Besonderheit dar. Ein weiterer Anwender des 3geteilten Rechtecks auf einer Paketkarte ist mir nicht bekannt geworden, da in diesen Fällen eigentlich das 2geteilte Rechteck Anwendung gefunden hatte. Im Posttarif vom 1.1.1979 errechnet sich die Postgutgebühr in der Gewichtsklasse bis 5kg und in der 2.Entfernungszone bis 300km mit DM 2,90 und addiert sich mit der Nachnahmegebühr und DM 1,50 zum ausgedruckten Gesamtbetrag zu DM 4,40.
Vorstehend ein Ausschnitt aus einem Paket des QUELLE – Versandes in Nürnberg und dies aus dem Jahr 1977. Ausgewiesen als Selbstbuchersendung errechnet sich die Postgutgebühr im Posttarif vom 1.7.1974 bei angegebenem Gewicht mit 2,7kg und damit der 1.Gewichtsklsse und 3. Entfernungszone mit DM 2,90 und summiert sich mit der Nachnahmegebühr im gleichen Posttarif und damit DM 1,40 zu den ausgedruckten DM 4,30.
Oben eine Paketversendung im WELTBILD – Verlag Augsburg. Im Selbstbucherverfahren und 3. Entfernungszone betrug die Paketgebühr entsprechend dem EDV – Ausdruck portogerecht DM 4,30 bei ausgewiesenem Gewicht mit 3kg. Dazu noch ein unbedruckter EDV – Vordruck des Verlages aber mit der PLZ W-8900 im Absender für die anfängliche Zeit der Wiedervereinigung.
Der nachfolgende Einschreibbrief der Firma SIEMENS aus der Niederlassung Erlangen unterliegt mit Sendungsdatum vom 2.5.1989 dem Posttarif vom 1.4.1989.
Das Postentgeld errechnet sich aus der Briefgebühr in der 2.Gewichtsklasse mit DM 1,70 und addiert sich mit der zugehörigen Einschreibgebühr von DM 2,50 zu dem ausgedruckten Gesamtbetrag im Label mit DM 4,20.
Vorstehend 2 Postgutsendungen des QUELLE – Versandes in Nürnberg aus dem Jahr 1981 mit Rechnungseinzug im Nachnahmeverfahren. Beide Sendungen wurden mittels Selbstbuchung aufgegeben, aber es wurden unterschiedliche Adressträger im Rahmen der EDV – Freimachung gewählt. Die Paketkarte hat üblicherweise das 2geteilte Rechteck und darunter die Form mit 3geteiltem Rechteck. Im Fall der Paketkarte findet sich noch einmal die Wiederholung des Postentgeldes und im unteren Beispiel findet sich links außerhalb des Freimachungsrechtecks der Individualtarif B mit DM 3,85. Die Gebühr im Tarif vom 1.1.1979 errechnet sich aus der Nachnahmegebühr von DM 1,50 und der Standardpostgutgebühr zu DM 2,70 in der Gewichtsklasse bis 5kg und in der 1. Entfernungszone bis 150km. Letztere Entfernung wird im oberen Beispiel zwar knapp aber eingehalten.
Deutlich später resultieren die nachfolgenden Postgutsendungen, die aus der Zeit 1992 und 1993 stammen und immerhin auch den Entgeldbetrag von DM 4,20 erreicht haben aber dies ohne Nachnahmegebühr.
Seit dem 1.1.1982 war die Telekom gebührenpflichtig für ihre Versendungen und es findet sich daher im obigen Fall ein Hochlabel für das 0,82kg schwere Postgut mit Datum vom 21.5.1992 und nachfolgend dazu ein „Normal“label der Fa. Dräger und entsprechender Sendungsform.
Das folgende Ensemble der Postgutsendungen illustriert noch einmal die Variationsbreite der EDV – Adressträger am Beispiel der oben vorgestellten Postgutsendungen zu DM 4,20.
Obwohl aus der Zeit der Wiedervereinigung liegen keine W – oder O – Kennzeichnungen der Postleitzahlen im EDV – Programm der obigen Anwender vor. Dazu aber noch einmal ein QUELLE – Beleg mit Kennzeichnung O für den Versand nach Magdeburg.
Erneut nachfolgend ein großformatiger Luftpostbrief als Drucksache der Fa. SIEMENS aus Erlangen mit dem Ziel der Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak mit Datum vom 061289 = 6. Dezember 1989.
Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit 0420 und damit DM 4,20 ausgedruckt. In diesem Fall ist zusätzlich die Sendungsform im EDV – Druck linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit Drucksache IMPRIME definiert. Dazu folgendes Detailbild
Die Briefgebühr ist für diese Sendungsform in der 3.Gewichtsklasse mit 100 bis 250g anzunehmen mit DM 2,20 und summiert sich mit dem 8x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen (DM 0,25 pro 20g) und damit DM 2,00 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 160g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0420 für DM 4,20. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
Oben eine Nachnahmesendung der Fa. Bauknecht aus Schorndorf und unter Berücksichtigung der Nachnahmegebühr zu DM 1,70 kann der Restbetrag zu DM 2,50 - auch ohne weiteren Zudruck - der Briefgebühr in der 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g und damit DM 2,50 zugewiesen werden. Das Gesamtpostentgeld betrug somit DM 4,20.
Der folgende EDV – Quelle – Einheitsvordruck verweist in diesem Fall auf die Versendungsform BRIEF und erleichtert die Entgeldberechnung im zuvor angeführten Posttarif.
Im Quelle – Vordruck des Adressträgers war im EDV – Verfahren nicht nur der Schriftsatz und das Zufügen der Paketkennung möglich, sondern es gab durchaus auch in verschiedenen Farben weitere Möglichkeiten des Zudrucks. So konnte im rot/braunem Farbton das Nachnahme – Dreieck hinzugefügt werden, aber auch die Hinterlegung der PLZ im Gelbton war möglich zur besseren Lesefähigkeit im Computer.
Nachfolgend eine Paketkarte mit 2geteiltem Rechteck der EDV – Freimachung und in diesem Fall im Selbstbucherverfahren des Neckermannversandes Frankfurt.
Zur Nachnahmegebühr in Höhe DM 1,40 im Posttarif vom 1.7.1974 erforderte die Postgutsendung in der 2.Entfernungszone bei einem Gewicht von 2,9kg eine Gebühr von DM 2,70 und addierte sich portogerecht zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 4,10.
Das Das Hochabel der Siemens AG aus dem Mai 1990 dokumentiert eine Sendung aus dem Lieferzentrum 8510 Fürth 1 als Selbstbuchersendung gemäß Kooperationsvertrag „römisch fünf“ s. Ausdruck V-SB-Paket. Nähere Angaben zum Kooperationsvertrag stehen mir leider nicht zur Verfügung. Vielleicht kann aus dem Kreis der Homepagebesucher etwas Genaueres dazu berichtet werden. Im Posttarif vom 1.4.1988 waren erstmals Entgeldhinweise zu den selbstgebuchten Paketsendungen gesondert ausgewiesen. Mit 01,23kg und der Entfernungszone 2 waren damit die ausgedruckten DM 4,10 portogerecht einstufbar.
Der obige Adressträger der KUNERT AG aus Immenstadt verrät neben den Angaben im 3geteilten Rechteck noch die Paketkennung mit dem Selbstbucherhinweis 99 und die individuelle Paketnummer 779. Darüber hinaus sind noch weitere Daten der Versandfirma auf dem Adressfeld festgehalten mit Konto- und Rechnungsnummer, das exakte Rechnungsdatum, die Gewichtsangabe mit 2,89kg und u.a. die komplette Paketnummer im Buchungsverfahren mit 864 779. Auch die 2. Entfernungszone ist noch vermerkt und die Anzahl der Pakete dieser Sendung. Mit 2,89kg und der Entfernungszone 2 waren die ausgedruckten DM 4,10 portogerecht.
Im obigen Fall aus dem Großversandhaus SCHÖPFLIN in Lörrach druckte die EDV auf dem Adressträger PAKET als Sendungsform aus. Eine Postgutsendung ist aber bei 6kg im Posttarif vom 1.7.1982 für das Entgeld zu DM 4,10 anzunehmen und portogerecht für die erste Entfernungszone in das benachbarte Maulburg.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS lief aus München zur Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak mit Datum vom 220689 = 22. Juni1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit 0410 und damit DM 4,10 vermerkt. Die Briefgebühr mit DM 2,10 (2.Gewichtsklasse von 20 bis 50g) summiert sich mit dem 8x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen und damit DM 2,00 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 40g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck portogerecht über 0410 für DM 4,10. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck. Ankunftsstempel Baghdad vorderseitig.
dazu noch einmal das Label im Detail
Der vorstehende Adressträger der Fa. PRINTUS Bürobedarf aus Offenburg dokumentiert einen verschobenen EDV – Ausdruck nach oben. Dabei rutscht der mittlere Wertzeilendruck des 3geteilten Dreiecks in die Postamtskennung und das Wertzeilenfeld erscheint leer. Im Posttarif vom 1.7.1991 war die Sendung mit 0,881kg als Päckchen portogerecht mit DM 4,00 im EDV – Ausdruck freigemacht. Paketkennungsfeld bis auf den Absender durch X-Zeichen gelöscht. Relativ typisch für die Sendung aus dem Januar 1992 die W – Kennung vor der Postleitzahl Hamburg mit W-2000 kurz nach der Wiedervereinigung in Deutschland. O und W zur Postleitzahl waren damals eingeführt worden zur besseren Trennung nach Ost – und Westdeutschland bis zur Einführung einer einheitlichen 5stelligen PLZ.
Oben ein weiterer Adressträger zur Päckchensendung diesmal der Fa. Marquardt im Vergleich und korrekter Druckplatzierung. Relativ selten findet sich wie oben das exakte Datum im mittleren Feld des 3geteilten Dreiecks und in diesem Fall mit 24.10.91. Mit der alleinigen Monats- und Jahresangabe waren Verzögerungen zwischen Rechnungsdatum und Versandzustellung „besser zu kaschieren“.
Der obige Adressträger im Klett Schulbuchverlag aus dem August 1993 verrät die zwischenzeitliche Umstellung vom 1.7.1993 auf die 5stellige Postleitzahl. Der Hinweis Maxi-Brief und das Gewicht von 681g erleichtern die Überprüfung des portogerechten Entgeldbetrages von DM 4,00. Unterhalb des 3geteilten Rechtecks noch einmal die Firmendokumentation mit Gewichtsangabe, Kunden- und Rechnungsnummer und auch der Portobetrag wird u.a. noch einmal festgehalten.
Die JOBST GmbH in Emmerich (führender Hersteller von Kompressionsstrümpfen) brachte den Brief am 3.Februar 1993 auf den Weg nach Neutraubling. Der Adressträger mit kombinierter Vorbereitung zur Paketsendung weist die typische X-Löschung der Paketkennung aus, das gelbe Feld für den Hinweis der Zustellgebühr ist entsprechend leer und die Gewichtsmessung verrät 0,29kg. 5Monate vor Einführung der 5stelligen PLZ sind noch entsprechend 4stellige Zahlen vorhanden. Im noch gültigen Posttarif vom 1.4.1989 war in der 5.Gewichtsklasse von 250 bis 500g bei ausgewiesenen 290g das Postentgeld für den Brief mit DM 4,00 portogerecht. Seit März 1991 „mischt“ übrigens auch Pitney Bowes Deutschland erkennbar unterhalb des 3geteilten Rechtecks mit der Kennung PBD und der Maschinennummer in der EDV – Freimachung mit.
Vorstehend eine EDV – Freimachung aus der „Goldstadt Pforzheim“ mit Datum vom 18.3.1985. Interessant in diesem Fall ist die Nutzung des Absenders mit der Diemer Gmbh und einem Adressträgers mit eingedrucktem R- Einschreibzettel und dem Kennbuchstaben di im Selbstbucherverfahren. Der Juwelier Diemer blickt auf eine mehr als 50jährige Firmentradition zurück. Das Postentgeld in Höhe von DM 3,90 errechnet sich aus der Einschreibgebühr mit DM 2,00 und der Briefgebühr in der 3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g mit DM 1,90.
Der Printus – Vertrieb für Bürobedarf aus Offenburg brachte die Paketsendung im Mai 1988 als Selbstbucher mit einem ausgedruckten Gewicht von 4,242kg auf den Weg nach Holzwickede. Mit ausgewiesenen DM 3.90 ist jedoch eine Postgutsendung bis 5kg portogerecht anzunehmen in der 3.Entfernungszone über 300km.
Nachfolgend zwei Sendungen des Versandhauses WALZ aus Bad Waldsee aus den Jahren 1982 und 1991.
Der obige Adressträger weist glücklicherweise im EDV – Druck auch das Datum mit 1.6.1982 aus. Die Sendung wurde als L – Postgut definiert (L = Leitgebiet). Das ausgedruckte Entgeld über DM 3.90 bei einem Gewicht von 02.52kg und der Entfernungszone 3 ist schwierig zu berechnen und unterliegt evtl. einem „versteckten Individualrabatt“.
Im obigem Beispiel und gleichem Versender WALZ mit selbstgebuchtem Paket findet sich mit DM 3,32 der Individualrabatt sogar im EDV – Ausdruck.
Oben findet sich im Paketrechteck des Selbstbuchers auch noch die Absenderangabe mit dem jpc-Schallplattenversand aus Osnabrück. Die Sendung aus dem Juli 1989 weist den Entgeldbetrag über 0390 für DM 3,90 aus und auch in diesem Fall ist das Porto für die 3. Entfernungszone - die EDV hat wohl 698km errechnet – bei einem Gewicht von 2,09kg unklar. Ich bitte um Klärungshinweise aus der Reihe der Homepagebesucher.
Der EDUSCHO - Adressträger für die Paket-/Postgut-Versendung als Selbstbucher ist im EDV – Verfahren erstellt und eine absolute Ausnahmeerscheinung. Im vorgesehenen Gebührenfeld ist der Entgeldbetrag mit DM 3,90 ausgedruckt und dies sogar mit dem Posthörnchen als Posthoheitszeichen. Es finden sich auch Hinweise auf das Datum mit 06/07/83, eine Leitzonenangabe LZ =7 und die Gewichtsangabe mit 3,1kg und vermutlich entspricht sogar die Angabe 0378 dem vorgegebenen Individualentgeldbetrag mit DM 3,78. Die EDV – Philatelie hat letztlich ein unbeachtetes Nischendasein geführt und es bleiben viele Fragen offen und es besteht daher noch ein unbegrenztes Feld für Entdeckungen.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS lief aus München zur Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak mit Datum vom 100589 = 10.Mai 1989. Die Postgebühr ist ebenfalls linksseitig vom 3geteilten Rechteck mit 0385 und damit DM 3,85 vermerkt. Die Briefgebühr mit DM 2,10 (2.Gewichtsklasse von 20 bis 50g) summiert sich mit 7x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen und DM 1,75 bei einem anzunehmenden Briefgewicht von 35g zum Gesamtbetrag im EDV- Ausdruck von 0385 für DM 3,85. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
dazu noch einmal das Label im Detail
Vorstehend eine EDV – Freimachung mit einem Hochlabel im Bizerba-System für eine Postgutsendung aus dem Dezember 1985. Im zugehörigen Posttarif vom 1.7.1982 war mit dem Gewicht von 3,04kg und der 2. Entfernungszone (s. 03,04kg /2) bis 300km der ausgedruckte Betrag von DM 3,70 portogerecht. Vorsortierung zum Paketumschlagbahnhof mit Kennung P vor der Sendungsform POSTGUT findet sich links vom 3geteilten Rechteck. Der Adressträger der Fa. OSRAM aus Berlin wurde in entsprechender Programmierung umgedruckt auf 8900 Augsburg – 1. Paketselbstbucher 99 mit Paketnummer 841.
dazu oben ein Musterlabel der Fa. Bizerba vorgestellt auf der Hannover – Messe 1986
An dieser Stelle auch einmal die Firma BIZERBA in Form der Absenderfreistempel und mit ihrer langjährigen Tradition, die sich auch in den neuen Bundesländern wieder rasch fortsetze und etablierte.
Die EDV – Label der Firma Bauknecht in Schorndorf belegen nachstehend in unterschiedlicher Form und mit unterschiedlicher Programmierung zwei Postgutsendungen ebenfalls im Tarif vom 1.7.1982 und auch in diesen Fällen bis 5kg Gewicht und 2. Entfernungszone.
In beiden Fällen sind die entsprechenden Angaben ausgedruckt mit 00,88kg und einmal mit 02.42kg jeweils für die Entfernungszone 2. Im ersten Fall finden sich die Angaben jedoch außerhalb des 3geteilten Rechtecks und im unteren Beispiel als Ausdruck im Wertzeilenfeld. Dafür fehlt allerdings gegenüber der ersten Version der Ausdruck zum Versendungsdatum.
Für das obige Beispiel im Versand Zweitausendundeins ( Buch und Schallplatten Handel) mit dem Standort Frankfurt bedarf der Zudruck PAKET einer kritischen Betrachtung. Eine Einordnung gelingt im Posttarif mit den angegebenen 5kg im Paketdienst nicht. Es ist ein Entgeldbetrag zu DM 3,70 vorhanden. Es scheint hier auch die Postgutform vorgelegen zu haben mit fälschlicher Angabe der Versendungsform.
Vorstehend eine Briefsendung mit Datum vom 23.05.84 der DATEV (Dienstleister u.a. für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) aus Nürnberg portogerecht mit DM 3,70 in der 6.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g. Auf dem Label ist in Wertzeilenhöhe auch die Versendungsform BRIEF mittels EDV – Programmierung angegeben.
Seit dem 2.1.1992 war die deutsche TELEKOM entgeldpflichtig für ihre Postsendungen! Daher wurden Portoermittlungsanlagen von Bizerba eingeführt. Dazu obiges Beispiel mit Datum vom 22.5.1992 für eine Postgutsendung. Im Posttarif vom 1.4.1988 war nun eine Gewichtsklasse bis 2kg eingerichtet worden und in diesem Fall war die Sendung mit DM 3,60 portogerecht passend zum Gewichtsausdruck mit 1,220kg. Die vorbereitete Paketkennung im Selbstbucherverfahren wurde entsprechend mit X – Zeichen gelöscht. Da die Bizerba – Label für die Telekom an ca. 50 verschiedenen FÄ (Fernpostämtern) nutzbar sein sollten, wurde ein einheitlicher Vordruck ohne Postamtsbezeichnung eingeführt, der erst am Standort durch den EDV – Ausdruck definiert wurde und im obigen Beispiel mit 8400 Regensburg.
Oben ein Adressträger im Neckermann – Versand ebenfalls als Postgutsendung tarifgerecht bei ausgewiesenen 1,8kg und Datum aus dem April 1992 und DM 3,60. Interessant noch die späte Verwendung des Posthörnchens in der Wertzeile des 3geteilten Rechtecks. Die Paketkennung wurde gelöscht und damit blieb auch das gelbe Feld für einen Zustellungsvermerk leer.
Vorstehend ein Adressträger des CONRAD Elektronic – Versandes Hirschau in seltener Nutzung als Brief mit der Zusatzleistung im Nachnahmeverfahren. Mit Datum aus dem Oktober 1987 war der Posttarif vom 1.7.1982 zuständig und die Nachnahmegebühr betrug damit DM 1,70. Der Restbetrag von DM 1,90 entsprach zum addierten Entgeld mit ausgedruckten DM 3,60 der Briefgebühr in der 3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g.
Der vorstehende großformatige Luftpostbrief der Fa. SIEMENS lief aus Erlangen zur Niederlassung in Baghdad der Hauptstadt des Irak mit Datum vom 20.9.1985. Das Gewicht ist mit 40g anzunehmen in der 2. Gewichtsklasse von 20 bis 50g und damit DM 1,80 Briefgebühr. Somit ergibt sich ein 8maliger Luftpostzuschlag zu DM 0,20 a`5g und addiert sich mit DM 1,60 zum ausgedruckten Gesamtentgeld von DM 3,60. Mittleres Wertzeilenfeld des 3geteilten Rechtecks belegt den EDV – Ausdruck in roter Farbe. Vorderseitiger Ankunftsstempel Baghdad.
Vorstehend eine Postgutsendung mit Datum vom 28.1.1983. Es findet sich die Paketkennung mit 906 und das Gewicht wurde mit 5kg bestimmt. Das zugehörige Postamt 2 in Frankfurt / Main wurde im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks mittels EDV und nicht auf dem Adressträger schon im Formulardruck berücksichtigt. Im zugehörigen Postguttarif vom 1.7.1982 ist die Sendung entsprechend dem Gewicht portogerecht mit DM 3,50 in der 1.Entfernungszone, die in diesem Fall knapp bis 150km eingehalten wird.
Im obigen EDV – Label - Beispiel der Postgutsendung der Fa. E. Kettner, Köln findet sich im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks die Gewichtsangabe mit 1.76kg und die Postzone wurde bis 150km errechnet und mit der Ziffer 1 ausgewiesen und somit unterlag die Sendung dem Tarif vom 1.7.1982 und war mit diesen Werten bis zum 31.März 1988 tarifgerecht.
Vorstehend beispielhaft zwei Bizerba – Hochlabel mit abtrennbarem und perforiertem Paketteil und in diesen Fällen findet sich die Gewichtsangabe mit der Entfernungszone linksseitig im freien Feld ausgedruckt. Selbstbucherverfahren der Siemens – AG, Neuss und der Firma Gold- Pfeil in Erlangen.
Der Adressaufkleber im QUELLE – Versand erhielt ab Ende 1982 eine langfristig genutzte Standardversion in vereinheitlichtem Grundmuster (siehe oben), der praktisch für alle erforderlichen und verschiedenen Versendungsformen nutzbar wurde. Dies war einfach durch entsprechende Anforderung in der EDV abrufbar. Die obige Darstellung zeigt nun das neu entworfene Kombinationsgrundmuster des Adressaufklebers. Der Balkendruck im Feld der Deutschen Bundespost entfiel im Verwendungsfall natürlich und ist hier nur im Blankovordruck erhalten. Das 3geteilte Rechteck war nach links verschoben worden und machte einem blau eingefärbtem „Dachrahmen“ als Zudruckfeld Platz für die verschiedenen abrufbaren Versendungsformen. Zeitgleich geschah dies im Quellekonzern mit der Inbetriebnahme der modernsten Paket-Verteilanlage der Welt „PAKUM“. Diese Paketumschlagstelle wurde in Nürnberg – Doos 1983 von Quelle auf der Industriebrache des Stückgut- Bahnhofs für 20 Millionen DM gebaut und eingerichtet. Es konnten stündlich ca. 15.000 Sendungen nach 110 Postleitgebieten verteilt werden, dabei wurden an Spitzentagen 80 Eisenbahnwaggons gefüllt!
In der vorstehenden Abbildung ist im Adressaufkleber durch die EDV unterhalb des blauen „Dachrahmens für die Versendungsformen“ der Paketnummernzettel in schwarz ergänzt ausgedruckt worden und wir sehen die Selbstbuchernummer 99 mit der zusätzlichen individuellen Paketnummer 167 im schwarzen Feld. Auch hier gilt mit Dezember 1983 und 4kg die portogerechte EDV – Freimachung mit DM 3,50 in der 1. Entfernungszone.
Im Beispiel des SCHÖPFLIN - Großversandes findet sich im Paketselbstbucherbereich interessanterweise noch einmal die Absenderangabe mit 7850 Lörrach 100 und Schöpflin GmbH ausgedruckt. Im zuständigen Posttarif vom 1.4.1988 bleibt bei einem Gewicht von 2,1kg das Postentgeld über DM 3,50 für die Paketsendung ungeklärt (Kooperationsvertrag?) und ich erbitte mögliche diesbezügliche Hinweise.
Der Brief der Siemens – AG Erlangen im Standardtarif bis 20g verlangte DM 1,00 und summierte sich mit der Einschreibgebühr und DM 2,50 zu den ausgedruckten DM 3,50 im EDV – Label. Linerarcodierung.
Im Labeldruck der AEG findet sich links außerhalb des 3geteilten Rechtecks die Versendungsform Päckchen mit dem Vorsortierungshinweis Z für Leitzone. Die Gebühr mit DM 3,50 war im Posttarif vom 1.4.1989 portogerecht.
Beim schwedischen Werkzeugspezialist SANDVIK findet sich hier im EDV – Label knapp unterhalb des 3geteilten Rechtecks die Versendungsform im Zusatzausdruck und in diesem Fall als Päckchen mit Datum vom 16.1.1990. Portogerecht ebenfalls mit DM 3,50 (Posttarif vom 1.4.1989). Diese Zusatzdrucke bezüglich der Versendungsform finden sich ca. ab dem Jahr 1990 in den Bizerba – EDV - Labeln.
Oben noch einmal die „bunte Welt“ der EDV – Freimachungen auch am Beispiel portogerechter Päckchensendungen aus den Jahren 1989 und 1990. Der Einsatz der EDV – Drucke erlaubt es, die rasche Entwicklung und Nutzung verschiedenster Ausführungen der Adressträger zu beobachten. Im 2farbigen Vordruck bei jpc – Versand findet sich im durchgebalkten Paketfeld sogar der Werbehinweis im Schallplattenversand und die Schiesser AG bringt schon den Barcode zur Rationalisierung zum Einsatz.
Der amerikanische DATAPOST – Beleg aus dem Jahr 2010 bringt es dann schon vorderseitig auf 6 verschiedene Barcodekennungen bei ausgewiesenem Postentgeld im U.S.Postage – Label über 28.95 $.
Der obige Adressträger des Versandhauses WALZ aus Bad Waldsee mit einer Päckchensendung datiert aus dem August 1990 und unterlag dem Posttarif vom 1.4.1989 und ist damit portogerecht mit DM 3,50. Unterhalb des 3geteilten Rechtecks ist der abzurechnende Rabattbetrag mit DM 3,16 ausgewiesen und das Päckchengewicht wurde mit 0,6kg auf der „Poststraße“ ermittelt. Mögliche Pakethinweise sind mit X – Zeichen gelöscht.
Die vorstehende Streifbandzeitung weist im Wertzeilendruck der EDV zusätzlich noch explizit den Hinweis mit der Währungsangabe DM auf. Dennoch bleibt mit den ausgedruckten DM 3,40 und Datum vom 32.12.1994 bezüglich der Portoberechnung ein kleines Fragezeichen offen. Nach meiner Kenntnis waren noch DM 3,30 portogerecht und erst 7 Tage später im Posttarif vom 1.1.1994 waren in der 5.Gewichtsstufe DM 3,40 zutreffend. Vielleicht handelt es sich schon um eine EDV – Umprogrammierung vor den Festtagen evt. auch bei anstehenden Betriebsferien, um zum Posttarifwechsel am 1.Januar unnötigen Scherereien aus dem Weg zu gehen.
Beide Päckchen im QUELLE – Versand gehörten zum Posttarif vom 1.7.1974 und die Gewichte sind mit 0,7 bzw.0,8kg ausgewiesen. Im Übergang von 1977 zum Jahr 1978 zeigen sich charakteristische Änderungen im Adressträger bei QUELLE. Im Jahr 1978 ist das QUELLE – LOGO mit der „offenen Hand“ als Q-Strich erkennbar und steht wohl synonym für den Slogan „offener und ehrlicher“ Handelsbeziehungen. Im Jahr 1977 ist im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks noch das komplette Datum auch mit Tagesangabe ausgedruckt. Das Postentgeld betrug in beiden Fällen mit der Päckchengebühr DM 2,00 und addierte sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,40 zum ausgedruckten Wert von DM 3,40. Die individuellen Rabatte sind erkennbar im B* Tarif und ausgedruckten DM 3,25.
Vorstehend ein seltener Nachnahmebrief in der 5. Gewichtsstufe von 250 bis 500g bei ausgedruckten 0,4kg. Das Entgeld der Post berechnet sich daher im Tarif vom 1.7.1974 mit der Briefgebühr zu DM 2,00 und addierte sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,40. Während Absender und Empfänger mit 4stelligen Postleitzahlen firmieren, steht im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks noch Frankfurt in 1stelliger PLZ aber ausgedruckt als Frankfurt am Main und Postamt 2. Der Empfänger Karl-Heinz Wittig ist ebenfalls als Pionier und Kenner der EDV – Freimachungen zu nennen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf seine Ausführungen im Ausstellungskatalog zur SIEPOSTA `79 !
Der obige großformatige Luftpostbrief vom 9.12.1983 hatte sein Ziel in Baghdad der Hauptstadt des IRAK und das Postentgeld errechnet sich aus der 2.Gewichtstufe mit DM 1,80 und 8maligen Luftpostzuschlag a` DM 0,20 zum ausgewiesenen Gesamtbetrag von DM 3,40. Das Briefgewicht betrug damit 40 bis 45g.
EDV – Label dazu noch einmal im Detail
Vorstehend noch einmal ein Luftpostbrief der SIEMENS AG in München an die Niederlassung in Baghdad. Der EDV – Ausdruck im Label zeigt eine charakteristische Änderung gegenüber dem vorherigen Beispiel. Mit PORT PAYE findet sich nun der Hinweis für die Auslandssendung im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks und außerhalb links steht das Datum mit 100889 (10.08.1989) und das Postengeld mit 0335 (DM 3,35). Die zugehörige Postgebühr errechnet sich aus der Briefgebühr zu DM 2,10 im Tarif für die 2. Gewichtsstufe von 20 bis 50g vom 1.4.1989 und addiert sich mit der 5maligen Luftpostgebühr zu DM 0,25 und damit DM 1,25 zum ausgedruckten Endbetrag von DM 3,35.
zugehöriges Detail aus der Rückseite des Briefes
Der vorstehende Briefbeleg der Siemens AG Erlangen datiert vom 20.9.1988 und unterlag noch den Postgebühren vom 1.7.1982. Für die Briefsendung in der 2. Gewichtsklasse waren DM 1,30 zu entrichten und addierten sich mit der Einschreibgebühr und DM 2,00 zum ausgedruckten Labelbetrag mit DM 3,30.
Die obige Streifbandsendung gehört zum Posttarif vom 1.1.1994 und mit DM 3,30 war dies portogerecht in der 4. Gewichtsklasse 500 bis 1000g.
Im rot gefärbten EDV – Ausdruck zum Fensterbrief mit Datum vom 5.12.1985 besteht ein Fragezeichen bezüglich der Portoberechnung. In Ergänzung zu den Einschreibkosten von DM 2,00 kann ich den Restbetrag von DM 1,20 zu den ausgewiesenen DM 3,20 keiner Versendungsform zuordnen und erbitte Vorschläge aus dem Kreis der Homepagebesucher. Fehlerhafte Portoberechnungen im EDV – Verfahren sind schlecht vorstellbar und vermutlich selten nachzuweisen.
Vorstehend eine Büchersendung der Stiftung Warentest im Posttarif vom 1.4.1989 und portogerecht mit DM 3,20 für die 5.Gewichtsstufe von 250 bis 500g. Auch wenn im mittleren Feld des 3.geteilten Rechtecks nur November 1991 ausgedruckt ist, so ist das exakte Datum im Adressträger und dem 29.11.1991 festgehalten. Für die gleichzeitige Möglichkeit der Fensterbriefverwendung ist Datum- und Wertzeile noch einmal im schwarzen Rechteck in der Anschrift wiederholt. Paketkennung durch EDV – Druck mittels X – Zeichen gelöscht.
Das Großlabel im FOTO – QUELLE – Versand blieb in diesem Fall ohne direkten Ausdruck der Adresse und die EDV – Freimachung weist die Sendung als Brief aus bei gleichzeitiger Gewichtsangabe über 143g. Damit war die 4. Gewichtsstufe im Posttarif vom 1.4.1989 portogerecht mit DM 3,20.
Vorstehend 2 QUELLE – Postgutversendungen in ihren Ausführungen in den Jahren 1981 und 1982. Hier war der Posttarif vom 1.1.1979 gültig und für ST = Standard – Postgut bis 5kg war in der 3. Entfernungszone ( über 300km) der Entgeldbetrag von DM 3,10 zutreffend und in beiden Fällen durch den EDV – Druck portogerecht belegt. Die Paketkennungen im Selbstbucherverfahren sind in diesen Fällen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht im EDV – Vordruck integriert und daher finden sich entsprechende Aufkleber. Interessant sind die unterschiedlich ausgehandelten Rabattstufen mit A* 02,47 (DM) in 1982 und B* 2,63 (DM) im Jahr 1982. Ferner findet sich der Übergang auch in der Posthornillustration im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks und im Jahr 1981 erforderte der Adressträger auch noch den Ausdruck von PLZ , Stadt und Amt mit 8500 Nuernberg 2 im oberen Feld.
Der obige Adressträger zur Briefnutzung im EDV – Verfahren hatte mit März 1989 noch einen Monat Gültigkeit im Tarif vom 1.7.1982 und belegt mit 440g die 5. Gewichtsstufe von 250 bis 500g. Adressträger vorbereitet zur Paketversendung und gelbes Feld für ZUSTELLHINWEIS.
Die obige Versendungsform JOURNAUX (JX) taucht im internationalen Postverkehr Anfang der 1990er Jahre auf und ist zulässig, wenn es sich um Wochen- oder Tageszeitungen handelt. In diesem Fall ging die Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach Dänemark mit Datum vom 26.4.1993. Das Portoentgeld für Auslandssendungen im ermäßigten Tarif und den ausgedruckten DM 3,00 entsprachen der Gewichtsklasse von 250 bis 500g. Der Empfänger ist übrigens als langjähriger Vorsitzender der Arge R +V bekannt.
Die obige Streifbandsendung betraf dann eine Inlandsversendung und für die ausgewiesenen DM 3,00 war im Tarif vom 1.7.1992 die 5. Gewichtsstufe von 500 bis 1000g anzunehmen. Interessant am Beispiel der beiden vorstehenden Streifbandsendungen ist die Betrachtung der Postleitzahlen, die ja zum 1.7.1993 bekanntermaßen 5stellig wurden und hier durch 6000 Frankfurt 3 Ende April und durch 60327 Frankfurt 3 im August 1993 den Übergang in den PLZ noch einmal dokumentieren. Dabei ist im Fall der IG Metall Frankfurt mit der obigen PLZ 60327 Frankfurt 3 die PLZ der DV – Anmeldung festgelegt, während die Postanschrift in der Lyonerstraße 32 eigentlich mit der PLZ 60528 belegt ist.
Die Büchersendung im GRUNER + JAHR Verlag datiert aus dem September 1990 und unterlag dem Posttarif vom 1.4.1989. Mit DM 3,00 war eine portogerechte Sendung in der 5. Gewichtsklasse von 1 bis 2kg festgelegt. Der EDV - Adressträger mit Vorbereitung für den Paketversand druckte in diesem Fall die Datum- und Wertzeile noch einmal für das rot umrandete Rechteck des Fensterbriefes aus und löschte gleichzeitig mit X – Zeichen die Paketkennung.
Die Label Freimachung in der EDV – Freimachung war seit Januar 1976 die Alternative zum Adressträger geworden. Die Erweiterung zum Hochlabel mit der Möglichkeit auch zur Nutzung im Paketversand kam jedoch erst später zur Ausführung und hier am Beispiel des PRO IDEE Versandes Aachen aus dem November 1988. Ab 1.7.1982 war der Päckchentarif einheitlich bis 2kg und DM 3,00. Die automatische Gewichtsregistrierung erfolgte hier mit 1,5kg und damit trat die X – Löschung der Paketversandmöglichkeit durch die EDV – Programmierung in Aktion.
Dazu im Vergleich noch einmal die Päckchensendungen im QUELLE – Versand aus den Jahren 1982 und 1986. Auch in diesen Fällen wieder gleicher gültiger Posttarif vom 1.7.1982 bis zum 1.4.1989 und mit 0,5 und 1kg die portogerechte Zuordnung als Päckchen und ebenfalls die EDV – Freimachung mit DM 3,00. Im Adressträger von 1982 ist jedoch noch die Rabattklasse A** ausgewiesen und damit der Abrechnungsbetrag mit der Deutschen Post mit DM 2,62 erkennbar! Balkenlöschung der vorbereiteten Nachnahmesendemöglichkeit im Beleg 1982. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass nach 1978 für neue EDV – Freimachungsautomaten nicht mehr das Posthörnchen als Posthoheitszeichen im Wertzeilendruck erforderlich war.
Rabattvereinbarungen waren weiterhin möglich und wurden teils in neuen Kennzeichen definiert, wie es das folgende Beispiel belegt.
Ca. im Jahr 1988 wurden Kürzel in der EDV – Freimachung für die Vorsortierung des Versenders gemäß Kooperationsvertrag zwischen PTZ bzw. Post und Selbstbucher eingeführt. Für die Vorsortierung erhielt der Versender Rabatt also eine pauschale Ermäßigung, die sich nach folgenden Kürzeln definierte
O Ortscontainer
L Leitgebiet
Z Zone, Leitzone
P Pakum = Paketumschlagbahnhof
V Kooperationsvertrag „römisch fünf“
R Richtziel, Verteilung auf zielgerichtete Waggons
Im Fall der oben vorgestellt Päckchenversendung mit Datum vom 11.10.1985 wurde neben der Sendungsart noch Z dokumentiert für die Vorsortierung nach Zonengebieten.
Vorstehend EDV – Adressträger beispielhaft zu Warenversendungen November 1993 und September 1995. Einmal wieder der Übergang von 4- auf 5stellige PLZ und im Beispiel des 3Pagen Versandes Aachen ist mit 52050 wohl auch eine eigene weitere PLZ für Großversender anzunehmen, da der Versand normalerweise mit 52051 im Impressum firmiert. In diesem Fall auch Balkenlöschung des roten Nachnahmedreiecks und das zugehörige Frachtpostzentrum 93 für die Zustellung zur PLZ 92521 im Barcode. Erkennbar ebenfalls der Übergang von der Deutschen Bundespost zur Deutschen Post AG im Rahmen der 2. Postreform aus dem Jahr 1994 und damit der endgültigen Privatisierung und Aufspaltung der alten Poststruktur. Im Posttarif vom 1.4.1993 liefen Warensendungen bis 500g als MAXIform und erforderten die ausgedruckten DM 3,00 als Entgeldbetrag.
Im oben genannten Tarifzeitraum sind vorstehend noch zwei EDV – Adressträger ebenfalls als Warensendungen dokumentiert und zeigen die weitere Barcodekennzeichnung bei den Versandgeschäften WENZ und BAUR. Im BAUR - Versand wurde zwar der Vordruck genutzt und auch im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks das Datum mit 11.6.1994 vorbereitet, aber der endgültige Versand erfolgte wohl erst am 16.6.1994 und dies dann mit zusätzlicher Labelfreimachung über DM 3,00 für die Warensendung. Bei WENZ ist ferner auch die Gewichtsfeststellung mit 0,384kg ausgewiesen. Empfänger in diesem Fall Frau Schiffhauer – Schopfheim und ihr Ehemann war übrigens langjährig Pionier auf dem Sektor der EDV – Freimachungen und Leiter einer kleinen diesbezüglichen Interessengruppe in Deutschland mit ca. 20 Mitgliedern, die bis März 1996 aktiv war.
Nachfolgend noch zwei weitere Warensendungen und diesmal aus dem QUELLE – Versand im EDV – Freimachungsverfahren.
Im ersten Fall bei QUELLE wurde ein vorbereiteter Adressträger für Postgut mit Datum am 25.1.1994 in eine Warensendung verändert und die Freimachung erfolgte auf einem Hochlabel mit Leerfeld. Hier besteht ansonsten die Möglichkeit zum Ausdruck für den Paketversand oberhalb des 3geteilten Rechtecks. Es gab aber auch seit 1985 allgemein Hochlabel mit Perforationslinie durch die Fa. Bizerba zur Abtrennung der nicht genutzten Versendungsform im Paketdienst. Obwohl im unteren Beispiel im Quelleversand der Tarif vom 1.4.1993 auf den zuständigen Zeitraum vom 1.4.1995 gewechselt hatte, blieb der Entgeldbetrag in Höhe von DM 3,00 für die Warensendung in MAXIform gleich. In diesem Fall auch der neue QUELLE – EDV – Adressträger mit grün unterlegtem Feld des 3geteilten Rechtecks. Vermutlich ein kurzer Versuch zur Verbesserung der automatischen Lesung, der relativ rasch verlassen wurde. In den links positionierten Schriftzeichen in Höhe des mittleren Feldes des 3geteilten Rechtecks wurde der EDV – Anwender und wohl auch die Postabrechnungsnummer festgelegt, denn eine Rabattvergütung war für die Großversender weiterhin möglich. Auch hier wohl unterschiedliche Postleitzahlen in Nürnberg je nach Zuordnung als Großversender und ferner Barcodierung zur Automatisierung auf den Frachtpostwegen.
Dazu kann dann noch oben mit einem weiteren Beleg aus dem Quelle – Versand und einer Warensendung aus dem April 1996 die vollzogene Wiedervereinigung Deutschlands dokumentiert werden mit der Zweigniederlassung in LEIPZIG mit der PLZ 04347 aber der Absenderangabe FÜRTH mit der PLZ 90750.
In den beiden vorstehenden EDV – Beispielen wurde nicht nur die Form als BRIEF – Sendung definiert sondern entsprechend der Gewichtsmessung als Groß-Briefe ausgewiesen Im Labeldruck der HENKEL AG Düsseldorf schon der Hinweis auf den Hersteller der EDV – Anlage und in diesem Fall mit BT = Berkel-Tacho bzw. Tacho-Berkel. Seit dem Jahr 1990 tauchen DV – Freimachungen mit Hersteller – Buchstaben und Zulassungsnummer auf! Das Postengeld errechnet sich aus dem Tarif vom 1.9.1993 mit jeweils DM 3,00 für den Groß-Brief.
Oben ein EDV – Adressträger für einen Brief des Versandhauses Foto – Quelle Nürnberg und Datum vom 7.8.1996. Mit DM 3,00 wird portogerecht ein GROßBRIEF freigemacht und die Kennzeichnung unterhalb des 3geteilten Rechtecks dokumentiert die Herkunft der EDV – Anlage mit der Fa. Bizerba. Mit 84g wäre noch die Kompaktbriefklasse möglich gewesen, aber das Briefformat hatte in diesem Fall wohl nicht mehr die entsprechenden Ausmaße.
Vorstehend 3x eine Postgutversendung des Großversandhauses Quelle im Zeitraum von 1970 bis 1981 und jeweils Postentgeld DM 2,90. Zunächst wird die Entwicklung der EDV – Formate deutlich. Im Dezember 1981 ist hier der genaue Zeitpunkt im Übergang auf den später langjährig genutzten Vordruck belegt. Wenn auch in allen Fällen gleicher DM – Betrag zur Freimachung vorliegt, sind dennoch unterschiedliche Tarife und Sendungsformen zu beachten. Dabei taucht schon im Beleg aus dem Januar 1970 die Frage zur Gebührenberechnung auf. Zur Nachnahmegebühr mit 80 Pfennigen und einem Gewicht von 5,8kg ist der Restbetrag bei einer Entfernung mit ca. 200 km unklar. Erbitte Hilfestellung! Die Postgutbelege aus dem Dezember 1981 sind der 1.Gewichtsklasse und 2. Entfernungszone zuzuordnen und portogerecht. Interessant in beiden Fällen die Rabattstufe B* mit DM 2,49 für die endgültige Abrechnung mit der Deutschen Bundespost.
Obiger Einschreibbrief mit EDV – Label – Freimachung der Henkel KG Düsseldorf ging mit Datum vom 10.10.1985 in die Schweiz. Die Einschreibgebühr betrug DM 2,00 und addierte sich mit der Briefgebühr von DM 0,80 (für Briefe bis 20g in die Schweiz seit 1.7.1971) zum rot ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 2,80.
Auch im oben abgebildeten Beleg der Postgutversendung über 4,4kg des Versandhauses Schöplin in Haagen vom 25.11.1971 bleibt die Portoberechnung mit einem kleinen Fragezeichen offen. Zur Nachnahmegebühr von DM 1,00 wurde hier für den Restbetrag zu DM 1,80 vermutlich die 3.Entfernungszone angesetzt. Da allerdings in der EDV eigentlich auch die Entfernungszonen nach PLZ gespeichert waren, bleibt auch in diesem Fall das Postentgeld in der Berechnung etwas fraglich!
Der untere Quelle – Beleg sieht moderner aus, datiert allerdings dennoch 3 Jahre früher als das darüber abgebildete Format und hat sich bei Quelle auch nicht im Jahr 1981 als Standard- und Einheitsformat durchgesetzt. Das Datum- und Wertzeilen- Rechteck ist im Rotton ausgeführt und unterhalb der Paketkennung platziert. Noch in der ersten Gewichtsklasse wurde das deklarierte Postgut für die 2. Entfernungszone mit DM 2,70 berechnet und die Rabatklasse E* mit 2,32 ausgewiesen. Im darüber abgebildeten Beispiel lag der Posttarif vom 1.1.1979 zu Grunde und hier betrug in der Gewichtsklasse bis 5kg in der 1. Entfernungszone der Entgeldbetrag ebenfalls DM 2,70 und die Abrechnung mit der Post erfolgte mit der ausgewiesenen Rabattstufe B** und DM 2,35
Die obige Streifbandsendung mit Datum vom 25.11.1992 unterlag dem Posttarif vom 1.7.1992 und ich bitte die Homepagebesucher um einen Vorschlag zur Portoberechnung.
Die vorstehenden Briefdrucksachen dokumentieren Briefdrucksachen der Stiftung WARENTEST. Die Sendung mit Datum aus dem November 1986 unterlag dem Posttarif vom 1.7.1982 und die Sendung aus dem Januar 1991 dem Posttarif vom 1.4.1989. Das Postentgeld jeweils in Höhe von DM 2,60 war korrekt aber im ersten Fall für die 5. Gewichtsklasse von 250 bis 550g und im zweiten Fall für die 4. Gewichtsstufe von 100 bis 250g. Auffällig sind die unterschiedlichen EDV – Programmierungen im Wertzeilendruck. 1986 nur im rot gerändertem Rechteck des Fensterbriefes und 1991 doppelt ausgeführt mit zusätzlichem Druck im 3.geteilten Rechteck.
Dazu oben noch eine Briefdrucksache mit Label der Firma IBM und Datum vom 23.1.1986.
Die Postgutsendung des QUELLE – Versandes datiert vom 4.5.1977 und hat noch alle Merkmale einer EDV - Bearbeitung aus den Anfangszeiten mit dem Posthörnchen in der Wertzeile. Mit DM 2,50 war die Sendung mit ausgewiesenen 4kg und im Posttarif vom 1.7.1974 portogerecht für die 1. und zutreffende Entfernungszone bis 150km von Nürnberg bis Schwarzenfeld. Interessant der ausgehandelte Rabatt in der B* Stufe mit 32 Pfennigen und damit wurde die endgültige Abrechnung mit DM 2,18 kalkuliert.
Die Büchersendung im Bertelsmann Club datiert aus dem September 1995 und dafür war der Tarif vom 1.4.195 zuständig. In der Maxi – Version waren dann die ausgewiesenen DM 2,50 portogerecht. Nun auch 5stellige Postleitzahl 33330 für Gütersloh und das zuständige Frachtpostzentrum 33 mit Barcodeausdruck für das Zielgebiet mit der Postleitzahl 59439. Die aufgeklebte Sendungstasche enthielt den Adressträger und zusätzlich die anhängende Rechnung, die in diesem Fall nicht mit abgebildet ist.
Für die obigen Briefsendungen in der 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g galt relativ langfristig der Posttarif vom 1.7.1982 und seiner Gültigkeit bis zum 31.März 1989. Beide Briefe mit Freimachung im EDV – Label. Bei der BAYER AG August 1983 noch mit Posthörnchen in der Wertzeile und im Fall der PHOENIX Elektrizitätsgesellschaft 1988 schon des HOCHLABEL und Vorbereitung für die Mitnutzung im Paketversand „99“, der in diesem Fall mit X – Zeichen gelöscht wurde.
Die obige Streifbandsendung mit Datum vom 25.6.1991 unterlag dem Posttarif vom 1.4.1991 und mit DM 2,50 Postentgeld entsprach dies potogerecht für die 5.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g. EDV – Aus- und Vordruck im einheitlichem schwarzen Farbton.
Die Warensendung aus dem Januar 1990 nutzte einen kombinierten 2farbigen EDV – Adressdruck zur Warenversendung im Januar 1990. Hier galt der Posttarif vom 1.4.1989 und mit 0240 Pfennigen = DM 2,40 ist das Entgeld entsprechend der 4. Gewichtsklasse von 250 bis 500g zuzuordnen. Paketvorbereitung durch EDV – X – Druck gelöscht.
Oben einmal ein Ensemble von EDV – Vordruckträgern in verschiedenen Versionen und in diesem Fall ebenfalls als Warensendungen. Die Fa. CONRAD hat ihren EDV – Vordruck schon für multiple Verwendung vorbereitet einschließlich der Möglichkeit zur Paket – und Nachnahmeversendung, W steht für Warensendung und das Frachtpostzentrum ist vermutlich im Barcode verschlüsselt.
Der Adressaufkleber bei QUELLE erhielt ab Ende 1982 eine veränderte Form, die langfristig Standardversion und vereinheitlichtes Grundmuster für den Ausdruck der verschiedenen Versendungsformen wurde. Dies war einfach durch entsprechende Anforderung in der EDV abrufbar. Der Balkendruck im Feld der Mustervorlage entfiel im Verwendungsfall natürlich.
Der vorstehende EDV – Adressträger der MINDEN PHARMA aus dem Februar 1992 belegt neben der Adresse noch die Versendungsart DRUCKSACHE und im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks neben dem Datum der übliche Entgeldhinweis und in diesem Fall auch mit DM 2,40. Dies war der gültige Betrag für Drucksachen im Tarif vom 1.4.1989 für die 5.Gewicktsklasse von 250 bis 500g.
Vorstehend eine Streifbandsendung der FAZ nach Dänemark und damit in das benachbarte Ausland. Damit der Ausdruck PORT PAYE im mittleren EDV – Feld und linksseitig das Datum mit 5.8.1989 und Versandgebühr DM 02,40. Auch hier war der Posttarif vom 1.4.1989 zuständig und dies in der 5. Gewichtsklasse auch portogerecht für 500 bis 1000g. Das Versendungsdatum betraf in diesem Fall die Sonnabendausgabe, die durchaus bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dieser Gewichtsklasse zutrifft.
Oben ein Luftpostbrief der Firma Siemens München in den IRAK mit Datum vom 11. Dezember 1989 (111289) und 0240 (DM 2,40) Postgebühr. Die Briefgebühr mit DM 1,40 summiert sich mit 4x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen portogerecht bei einem Briefgewicht von 20g und entsprechend der EDV- Ausdruck von 0240 für DM 2,40. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck.
Oben 2 Briefbeispiele im EDV – Verfahren einmal mit Label und einmal mit Kombiadressträger. In beiden Fällen die EDV – Dokumentation BRIEF und bei der Fa. MENRAD GmbH auch die Gewichtsfestlegung in der EDV – Poststraße mit 0,067g. Im zuständigen Posttarif vom 1.4.1989 waren die ausgedruckten DM 2,40 portogerecht für die 3. Gewichtsstufe von 50 bis 100g.
Oben eine Postgutsendung im QUELLE – Versand und mit Datum vom 25.4.1973. Postgutsendungen waren bis 10kg durch Selbstbucher möglich bei Aufgabe im Ortsverkehr oder mindestens 3 Sendungen in einen Zielort. Die EDV – Freimachung war portogerecht mit DM 2,30 für die 1.Zone bis 150km und in der Gewichtsklasse zu 6kg. Im EDV – Vordruck war die mögliche Nachnahmeanforderung mit Balken- bzw. Rechteckdruck gelöscht worden.
Die vorstehenden Päckchenversendungen sind portogerecht mit DM 2,30 im Posttarif vom 1.1.1979. Interessant hier auch wieder die individuellen EDV - Vordrucke der Adressträger. Bei Kunert wurde schon 1982 das stilisierte Posthorn eingeführt und in der „Postbearbeitungsstraße“ automatisch das Gewicht festgehalten und ausgedruckt. Hier war schon die mögliche Paketversendung integriert und in diesem Fall im EDV – Vordruck gelöscht.
Interessant sind die oben vorgestellten Päckchensendungen aus dem Quelle – Versand ebenfalls aus dem Posttarif vom 1.1.1979 bis zum 1.7.1982. Die Sendungen umfassen den engen Zeitraum von Mai bis September 1980 und weisen in der Wertzeile des 3geteilten Rechtecks neben Datum, Posthoheitszeichen auch die tarifmäßige Päckchengebühr aus. Dennoch werden links neben dem EDV – Rechteck die jeweiligen Rabattklassen mit A, B und K ausgedruckt und die endgültige Postberechnung schwankt sogar zwischen DM 2.01, DM 2,13 und DM 2,30!
Noch beispielhaft 2 Päckchen aus dem schon oben zweimal vorgestellten Posttarifzeitraum.
Völlig „aus dem Rahmen“ fällt im Vergleich der EDV – Ausdruck in der Wertzeile des 3geteilten Rechtecks bei der SCHIESSER AG aus Radolfzell. Mit 0806, Posthörnchen und 0230 findet sich noch als Auskunft die Klassifizierung der Versendungsart als Päckchen. Eine persönliche Notiz hält allerdings für die Zustellung das Jahr 1981 fest. Für die Sendung am 8. Juni über DM 2,30 hatte die Post anscheinend kein Problem mit dem seltsamen Wertzeilendruck, da die die EDV – Abrechnung dennoch gewährleistet war. Aufgabepostamt ebenfalls noch im EDV – Ausdruck und nicht im Vordruck des Adressträgers enthalten. Daneben im Cornelese-Velhagen & Klasing Verlag aus 1981 ein EDV – Adressträger in „gewohnter“ Form.
Vorstehend eine auch für EDV – Belegsammler sehr seltene Dokumentationsmöglichkeit einer Postkarte mit Vorbereitung zum Einzug einer Nachnahme. Die portogerechte EDV – Frankatur errechnet sich im Posttarif vom 1.7.1982 mit der Postkartengebühr über 60 Pfennige und dem Nachnahmebetrag zu 170 Pfennigen zum Gesamtbetrag von DM 2,30.
Trotz Datum vom November 1992 war für den obigen Adressträger der Massendrucksache noch der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Mit DM 2,30 liegt damit eine individuelle Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel vor im Gewichtsbereich zu 2 bis 2,5kg. In diesem Fall noch 4stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn links positioniert. Hinweis „Gebühr bezahlt“ senkrecht links neben dem 3geteilten Rechteck ausgedruckt, ferner im EDV – Farbton noch die Firmenabsenderangabe.
Vorstehend eine Briefsendung der HENKEL Werke Düsseldorf mit EDV – Freimachung im Tarif vom 1.1.1979 für die 5.Gewichtsklasse von 250 bis 500g.
Die Streifbandsendung der IG – Metall ist portogerecht im Posttarif vom 1.1.1988 und der 5.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g und DM 2,20 Entgeldbetrag. „Vielleicht gewichtige Unterlagen zum Tarifabschuss der Gewerkschaft“!
Die beiden Postgutkarten im QUELLE – Versand dokumentieren augenfällig die Entwicklung in der EDV – Freimachung. Links mit Datum vom 5.10.1970 noch die postamtliche Vorläuferversion mit Anlehnung an die Freistemplerkonzeption aber im Postgutversand ohne Wertrahmen. 2 Monate später dann der Übergang zum 2geteilten Rechteck. Beide Belege noch zugehörig zum Postamt 85 Nürnberg 3. Das Entgeld Postgut im Tarif vom 1.3.1963 betrug in diesen Fällen 140 Pfennige in der 2. Entfernungszone und addierte sich mit 80 Pfennigen für die Nachnahme zum Gesamtbetrag von DM 2,20 im Tarif vom 1.4.1966.
Der EDV – Adressträger im QUELLE – Versand datiert vom 27.6.1972. Das Postentgeld errechnet sich im Posttarif vom 1.9.1971 für die Päckchenversendung mit DM 1.20 und addiert sich mit der Nachnahmegebühr von DM 1,00 zum ausgedruckten Gesamtbetrag von DM 2,20.
Oben eine Luftpostbrief der Firma Siemens München in den IRAK und deklariert als Sendung technischer Unterlagen mit Datum vom 1. September 1989 (010989) und 0215 (DM 2,15) Postgebühr. Die Briefgebühr mit DM 1,40 summiert sich mit 3x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen portogerecht bei einem Briefgewicht von 15g für den EDV- Ausdruck von 0215 entsprechend DM 2,15. EDV – Druck in Wertzeilenhöhe einschließlich Hinweis auf PORT PAYE im 3geteilten Rechteck
Oben eine Einschreibsendung der SIEMENS AG München im Inlandsbereich und portogerecht im Tarif vom 1.1.1979 mit der Briefgebühr zu 60 Pfennigen und dem Einschreibentgeld zu 150 Pfennigen. EDV – Label in alter Version.
Trotz Datum vom Oktober 1992 war für den obigen Adressträger der Massendrucksache noch der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Mit DM 2,10 liegt damit eine individuelle Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel vor. In diesem Fall noch 4stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn links positioniert. Hinweis „Gebühr bezahlt“ senkrecht links neben dem 3geteilten Rechteck ausgedruckt, ferner im EDV – Farbton noch die Firmenabsenderangabe.
Oben eine Briefdrucksache mit Datum vom 20.09.1984 zugehörig dem Posttarif vom 1.7.1982 und mit DM 2,10 freigemacht für die 4.Gewichtsklasse von 100 bis 250g.
Vorstehende Streifbandsendung im EDV - Verfahren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nach München unterlag mit Datum vom 15.8.1987 dem Posttarif vom 1. Januar 1986. Ausgewiesene DM 2,05 waren portogerecht in der 5.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g. Da das Versendungsdatum die Sonnabendausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dokumentiert, ist diese Gewichtsklasse bei entsprechendem Zeitungsumfang tatsächlich gegeben und wahrscheinlich.
Für obige Büchersendung war noch kurzzeitig der Posttarif vom 1.4.1989 gültig. Im März 1993 hat der EDV – Adressträger im einheitlichen Schwarzdruck zahlreiche Informationen und Nutzungsmerkmale. Schon zur Paketversendung vorbereitet findet in diesem Fall die X – Löschung und mit der Gewichtsangabe von 0,736kg kann schnell die zugehörige und portogerechte Zuordnung in der 4. Gewichtsklasse bestimmt werden und damit Postentgeld über DM 2,00.
Die vorstehende Briefdrucksache dokumentiert die EDV – Label – Freimachung der Siemens AG München mit Datum vom 2.11.1992 und portogerecht in der 3. Gewichtsstufe von 50 bis 100g und damit DM 2,00 Postgebühren.
Im nachfolgenden Beispiel der Streifbandversendung ist die Währungsangabe im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks gleich im Druck mit DM festgelegt.
Oben Streifbandsendung vom 7.8.93 im Posttarif vom 1.7.1992 und portogerecht bis 500g Höchstgewicht mit 2,00 DM. Oelde mit 5stelliger Postleitzahl. Noch Deutsche Bundespost.
Oben 2 Drucksachen einmal mit EDV – Adressträger und einmal mit Label – Freimachung. Interessanterweise einmal mit Datum August 1982 und einmal mit März 1989 wird exakt der zutreffende Tarifzeitraum vom 1.7.1982 zeitlich begrenzt. Zutreffend über diese 7jährige Spanne war das Postentgeld mit DM 2,00 für die 5. Gewichtsstufe für Drucksachen von 250 bis 500g. Erstaunlich findet sich 1989 noch das Posthörnchen in der Wertzeile im Jahr 1989, fehlt aber im Verlegerdienst München schon 1982.
Vorstehend 2 typische EDV – Adressträger im Quelle - Versand und beide im Jahr 1977 als Päckchensendung und dies portogerecht mit DM 2,00 im Posttarif vom 1.4.1974. Im unteren Beispiel konnte QUELLE einen Rabattversand deklarieren und die zutreffende Postabrechnung findet sich links neben dem 3geteilten Rechteck ausgedruckt mit B*1,85DM. Als optisches „Kontrastprogramm“ dazu die nachfolgende EDV – Freimachung im Neckermann – Versand und 11 Jahre später. Als Warensendung ebenfalls portogerecht mit DM 2,00 bei einem Gewicht von 270g.
Das Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen war noch im EDV –Druck programmiert und findet sich bei Quelle in der üblichen „aufgestellten“ Form. Bei Neckermann - und dies sogar noch im Jahr 1988 – entspricht die „liegende“ Lage des Posthorns der Vorgabe im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks.
Die nachfolgenden Belege dokumentieren schon den Übergang in die neuen Briefklassen mit Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxi- Format und entsprechender Gewichtszuweisung und hier in der Kompaktbriefform portogerecht im Tarif vom 1.4.1993 und DM 2,00.
Die beiden Briefe belegen in ihrer Anwendung einmal einen EDV – Adressträger und einmal eine Fensterbriefform mit dortiger Freimachungswertzeile. Im Beispiel der Versendung aus Oberursel und MISTER MINT wurde sogar das Briefgewicht mit 0,03kg und damit 30g und die Versendungsform BRIEF im Ausdruck fest gehalten. In diesem Fall auch schon die neue Maschinenkennung mit PB für PitneyBowes unterhalb des 3geteilten Rechtecks. Der Finanzamtbeleg dokumentiert dann noch die Einführung der 5stelligen PLZ.
Vorstehend ein Adressaufkleber der Heinrich Heine GmbH, Karlsruhe. Links vom 3geteilten Rechteck im gleichen rotem Farbton ausgedruckt das Firmenlogo mit integrierter Werbung. Zur Portoerrechnung der Warensendung wird praktischerweise gleich das Gewicht mit 0,440kg ausgewiesen und dafür war in der 5. Gewichtsklasse von 250 bis 500g der Entgeldbetrag mit DM 2,00 zu entrichten und findet sich entsprechend mit dem Datum im Wertzeilenfeld. Das zugehörige Postamt ist in diesem Fall mit 2000 Hamburg 2 im oberen Feld des Rechtecks ebenfalls mittels EDV ausgedruckt. Vermutlich bestanden mehrere Auslieferungslager und man war bestrebt mit einheitlichem Adressträger unterschiedliche Standorte zu berücksichtigen.
Nur ein Label zur EDV – Freimachung kann oben in der Wertstufe zu 195 Pfennigen vorgestellt werden. Dennoch verrät der Computerausdruck einige Fakten. Mit PORT PAYE im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks war die Auslandsversendung festgelegt. Dementsprechend links positioniert das Datum mit 131289 und damit der 13. Dezember 1989, die Versendung war eine Drucksache - IMPRIME und das Postentgeld betrug 0195 Pfennige für DM 1,95. Vom Betrag her ist eine Luftpostversendung wahrscheinlich. Auch zum Absender kann mit Aufmerksamkeit eine Angabe gemacht werden, auch wenn nur 8520 ERLANGEN 1 Postfach 3240 vorliegt, aber Vergleichsmaterial offenbart dann über die Postfachangabe die Firma SIEMENS s. nachfolgender EDV – Label.
Nachfolgend beispielhaft eine Infopostsendung im MAXI-Format und im Posttarif vom 1.4.1995 passend für die Gewichtsklasse von 100 bis 1000g.
Adressträger im einheitlichem Schwarzdruck und der Voelkner Electronic Versand Braunschweig weist sich stets durch das „unproportionierte“ 3geteilte Rechteck der EDV – Freimachung aus. Das mittlere Feld fällt hier ungewöhnlich groß aus.
Ein EDV – Adressträger vorbereitet oben auch für die Paketversendung. Die diesmalige Versendung als Brief wird im Computerdruck gleich deutlich ausgewiesen und der Betrag von DM 1,90 entspricht mit Datum 8.3.88 und zugehörigem Posttarif vom 1.4.1982 der 3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g.
Auch die Versender HENKEL und SIEMENS werden hier als Briefversender in der Wertstufe zu DM 1,90 vorgestellt, um noch einmal auch im Labelausdruck durchaus zeitgleich auf unterschiedliche Formen hinzuweisen. Wertzeilendruck einmal schwarz und einmal rot und durchaus auch unterschiedlich große Ziffern innerhalb eines Datums. Nur im fehlenden Punkt hinter der Monatsangabe war man sich wohl „einig“. Dieses Phänomen findet sich häufig in der EDV – Freimachung und eine Erklärung bleibe ich hier schuldig.
Es folgt eine Zeitungsversendung als Streifbandsendung mit Datum vom 3.8.1985 und damit im Posttarif vom 1.1.1983 und hier die 5. Gewichtsklasse von 500 bis 1000g.
Diese Gewichtsklasse von 500 bis 1000g erscheint durchaus möglich, denn mit Datum vom 3.8.85 lag die Samstagsausgabe der FAZ vor und die hat stets bekanntermaßen einen recht gewichtigen Umfang.
Oben eine Luftpostbrief der Firma Siemens München in den IRAK und deklariert als Sendung technischer Unterlagen mit Datum vom 10. Januar 1990 (100190). Auch in diesem Fall erbitte ich Portoberechnungshilfe für den Betrag von DM 1,90 (0190). Briefgebühr DM 1,40 und 2x Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen scheint mir am wahrscheinlichsten.
Vorstehend ein Briefbeleg mit einem EDV– Adress- und Freimachungsfeld mit Datum vom 4.3.1986. Der EDV – Vordruck war schon vorbereitet für einen möglichen Paketversand, die entsprechenden Felder sind in diesem Fall mit X – Zeichen gelöscht. Der Brief entsprach der 3. Gewichtsklasse mit 50 bis 100g und kostete somit im Posttarif vom 1.7.1982 DM 1,90.
Oben eine Zeitungsversendung der FAZ vom 30.6.1989 als Drucksachensendung zu ermäßigter Gebühr. Im Auslandstarif vom 1.4.1989 liegt damit eine portogerechte EDV – Freimachung vor für die 3. Gewichtsklasse von 250 bis 500g. Entsprechend der Auslandssendung sind Datum – und Wertdruck nach links aus dem 3geteilten Rechteck „verrutscht“ und dort findet sich der Hinweis in gleicher Zeilenhöhe mit PORT PAYE.
Vorstehend eine dreimalige EDV – Freimachung aus dem Quelleversand jeweils in der Wertstufe zu DM 1,80. Die Vordrucke belegen gleichzeitig eindrucksvoll die Entwicklung der EDV – Formen im Zeitraum von 20 Jahren. Im Jahr 1969 als Nachnahmepäckchen ist der EDV - Vordruck noch nachempfunden dem Freistempelabschlag, im Jahr 1990 dokumentiert die Warensendung das bekannte Label im Breitformat (gab es nur bei Quelle in dieser Form) und zuletzt im Jahr 1991 dann der EDV – Vordruck mit eingedrucktem 3geteilten Rechteck und imponierender Postleitzahl gelb hinterlegt. Hier im Adressfeld auch noch mit W – 2430 der Hinweis auf die gerade zu diesem Zeitpunkt vollzogene Wiedervereinigung Deutschlands. Das NN – Päckchen im Posttarif vom 1.4.1966 erforderte 100 Pfennige und addierte sich mit dem Nachnahmebetrag von 80 Pfennigen zu den ausgedruckten DM 1,80. Die beiden nachfolgenden Warensendungen waren portogerecht im Posttarif vom 1.4.1989 für die Gewichtsklasse von 100 bis 250g.
Das vorstehende Belegbeispiel dokumentiert die rationelle Entwicklung im EDV – Versand. Neben dem Freimachungs- und Adressvordruck ist der Rechnungsbeleg gleich angehängt. Hier am Beispiel einer Büchersendung aus dem Bertelsmann – Verlag Gütersloh. Die Sendung mit Datum aus dem März 1987 unterlag dem Posttarif vom 1.7.1982 und war portogerecht in der 4.Gewichtsklasse von 500 bis 1000g.
Vorstehend noch ein Luftpostbrief der SIEMENS AG in München zur Geschäftsstelle in BAGHDAD der Hauptstadt des IRAK. Das EDV – Label ist noch einmal kontrastverstärkt nachfolgend im Detail abgebildet. Datum vom 9.9.1985. Der Entgeldbertrag zu 180 Pfennigen errechnet sich aus der Auslandsbriefgebühr im Tarif vom 1.7.1982 mit 120 Pfennigen und addiert sich mit 3x20 Pfennigen je 5g Luftpostzuschlag zum ausgedruckten Gesamtbetrag.
Nachfolgend einmal das neu gestaltete EDV – Label im Hochformat vorbereitet mit der Möglichkeit zur Paketversendung und hier am Beispiel vom 23.4.1992 der TELEKOM Wiesbaden mit einer Drucksachensendung. Im Posttarif vom 1.4.1989 portogerecht für die 4. Gewichtsklasse von 100 bis 250g. In diesem Fall im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks nicht wie gewöhnlich die Ortsangabe im Labelfarbton schon eingedruckt sondern Postleitzahl und Absenderpostamt auch im EDV – Druck ebenso wie die Sendungsart DRUCKSACHE.
Für die nachfolgende Streifbandsendung aus dem Oktober 1992 fehlt mir eine Idee zur Portoberechnung und ich erbitte wieder Hinweise aus dem Kreis der Homepagebesucher. Zumindest noch der Hinweis auf die Posthistorie der Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Zudruck 0 zur Postleitzahl.
Nachfolgend eine Massendrucksache aus Erlangen und dem Unternehmen Alete.
Der Adressträger mit dem 3geteilten Freimachungsrechteck datiert September 1989 und mit der Wertstufe zu DM 1,70 liegt damit eine individuelle Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel vor. In diesem Fall noch 4stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn links positioniert. Hinweis „Gebühr bezahlt“ senkrecht links neben dem 3geteilten Rechteck ausgedruckt, ferner im EDV – Farbton noch die Firmenabsenderangabe.
Vorstehend noch einmal EDV – Briefsendungen im Posttarif vom 1.4.1989 und portogerecht für die 2. Gewichtsklasse von 20 bis 50g. Hier gilt es noch einmal das bunte Spektrum der möglichen Vordrucke zu belegen spez. aber im obigen Beispiel ein bezahlter und vorbereiteter RÜCKANTWORTLABEL für diese Gewichtsklasse von der G&I der Forschungsgemeinschaft für Marketing mit Sitz in Nürnberg. Auch wenn die Adresse auf Nürnberg 1 ausgestellt ist, war das zugehörige und verrechnende Postamt Nürnberg 2. In diesem Fall auch die Angabe der sog. Postabrechnungsnummer Post-Abr.-Nr. unterhalb des 3geteilten Rechtecks.
Die obige Massendrucksache mit Datum vom Januar 1990 aus der Wissenschaftlichen Buchgemeinschaft unterlag dem Posttarif vom 1.4.1989 und entsprach damit einem Gewicht von 500 bis maximal 1000g.
Briefe mit EDV – Freimachung finden sich nicht alltäglich. Oben im Posttarif vom 1.7.1974 eine Briefsendung der SIEMENS AG in der 4. Gewichtsklasse und damit portogerecht mit DM 1,60. Der EDV – Label in früher Form wurde im Detail verstärkt und zeigt das komplette Datum mit dem 14.11.77 und im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks unterschiedliche Druck“weiten“ sowie das Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen.
Die folgende Briefdrucksache der IBM stammt mit Datum vom 9.6.1986 aus dem Posttarif vom 1.7.1982.
Im Label links außerhalb des 3geteilten Rechtecks ist oben die Sendungsform ausgedruckt. Zwischen Monats- und Jahresangabe fehlt wieder einmal der Trennpunkt, dieses Phänomen kann bei den EDV – Frankaturen recht häufig beobachtet werden. In der 3.Gewichtsklasse von 50 bis 100g liegt ein portogerechtes Entgeld mit DM 1,60 vor.
Oben eine Massendrucksache im Posttarif vom 1.7.1982 und in diesem Fall ist an den EDV -Vordruck für Adresse und Freimachung die Zahlkarte gleich integriert angehängt und durch die EDV entsprechend zur Maschinenlesung vorbereitet.
Luftpostauslandsbriefe mit EDV – Frankatur sind relativ selten anzutreffen. Das obige Beispiel datiert vom 10.9.1985 und unterlag somit dem Posttarif vom 1.7.1982 und ist in der 1.Gewichtsklasse mit DM 1,20 anzusetzen. Die fehlenden 40 Pfennige zum Endbetrag addieren sich aus dem Luftpostzuschlag je 20 Pfennige für 5g Briefgewicht und lassen somit den Brief mit 10g taxieren. Nachfolgend Ankunftsstempel BAGHDAD.
Die 3 nachfolgenden Infopostbelege stammen erneut vom „emsigen“ Werkzeugvertrieb WESTAFALIA in Hagen und dokumentieren mit DM 1,55 und 1,53 sowie 1,51 individuelle Portoberechnungen unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Mit Sendungen aus dem Jahr 1996 und 1997 resultiert die DEUTSCHE POST AG und stilisiertes Posthorn jeweils im Volldruck rechts positioniert. Hinweis auf die DV – Freimachung im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks mit Vorbereitung für Auslandssendungen „Port Payé “.
Oben eine Infopostsendung im DIN A5 Format aus dem August 1996 erneut aus Hagen und dem recht rührigem Unternehmen WESTFALIA WERKZEUGE und mit der Wertstufe zu DM 1,50 und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn im Volldruck rechts positioniert. Hinweis auf die DV – Freimachung im Brieffenster. Das 3geteilte Rechteck ist im mittleren Feld auch schon zusätzlich für Auslandssendungen vorbereitet mit dem weiteren Zudruck Port Payé. Im Brieffenster im schwarzen Rechteck Datum August 1996 und DM 1,5 ! Warum die zweite Stelle hinter dem Komma fehlt, ist sicherlich nicht zu klären, aber äußerst selten anzutreffen s. Detail.
Nachfolgend eine Massendrucksache aus dem Februar 1985 und es wird sich um eine recht schwer gewichtige Aussendung in höherer Auflage gehandelt haben.
Nachfolgend eine Warensendung aus dem Dezember 1980 und damit liegt der EDV-Ausdruck noch in alter Version vor.
Die Arzneimittelmuster als Warensendung in der 5.Gewicktsklasse von 250 bis 500g entsprachen portogerecht mit Postentgeld DM 1,50 dem zugehörigen Posttarif vom 1.1.1979.
Die obige Streifbandsendung der Süddeutschen Zeitung stammt aus dem Januar 1990. Der EDV – Vordruck für Freimachung und Adresse dokumentiert auch in diesem Fall die 5.Gewichtsklasse von 250 bis 500g. Mit dem Jahr 1990 findet sich noch recht spät im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks das Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen, das in diesem Fall nach meiner Meinung stilistisch eher einem „Kleiderhaken“ entspricht. Dazu noch folgender Detailausschnitt in Vergrößerung.
Das Posthörnchen im nachfolgenden Beispiel imponiert gefälliger und stammt aus der Frühzeit der EDV – Freimachungen mit dem November 1972.
War oben mit dem Westfaliabeleg aus dem Jahr 1996 der Wertdruck recht sparsam mit 1,5 ausgewiesen, ist er im Beispiel der Päckchenversendung aus dem Haus Bertelsmann mit 150 recht großzügig ausgefallen. Gemeint sind 150 Pfennige für das Päckchen im Posttarif vom 1.7.1972 und damit auch portogerecht. Eine exakte Normierung und Vorschrift für die Druckausführung auch der Wertbeträge scheint es also nicht gegeben zu haben oder wurden nicht eingehalten.
Vorstehend eine Drucksachenversendung aus dem Dezember 1981 und mit DM 1,50 portogerecht ebenfalls in der 5.Gewichtsklasse von 250 bis 500g. Ausführung des 3geteilten Rechtecks noch im älteren Stil.
Oben eine Büchersendung aus der Verlagsauslieferung Koch, Neff & Oetinger in Stuttgart für den DEUTSCHEN ÄRZTEVERLAG KÖLN aus dem Oktober 1994. EDV – Vordruck schon für den Paketversand vorbereitet und zusätzlich ein Barcode rechts zur Sendungserfassung. Der Posttarif vom 1.4.1993 war hier gültig und mit DM 1,50 war das Gewicht bis 500g erlaubt.
Die folgende Auslieferung in der gleichen Verlagsauslieferung aber für den DEUTSCHEN TASCHENBUCH VERLAG MÜNCHEN aus dem Juni 1996 hatte ebenfalls den Entgeldbetrag von DM 1,50 portogerecht für die ausgewiesene Büchsendung aber im Posttarif vom 1.4.1995. Dennoch liegt in der gleichen Gewichtsklasse einmal ein Beispiel ohne Tariferhöhung vor.
Interessanterweise ändert sich der EDV – Vordruck hin zum einheitlichen schwarzen Farbton auch für das oben noch rot gefärbte 3geteilte Rechteck und die „riesige PLZ“ aus dem EDV - Druck verschwindet nun schon im 2. Barcode
Oben eine Infopostsendung erneut aus Hagen und demUnternehmen WESTFALIA WERKZEUGE im DIN A5 Format aus dem August 1996 und der Wertstufe zu DM 1,48 und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn im Volldruck rechts positioniert. Hinweis auf die DV – Freimachung im Brieffenster. Das 3geteilte Rechteck ist im mittleren Feld auch schon zusätzlich für Auslandssendungen vorbereitet mit dem weiteren Zudruck Port Payé.
EDV – Sendungen in das Ausland findet man recht selten und im Luftpostversand liegt oben sicherlich schon eine Besonderheit vor. Die SIEMENS AG München brachte entsprechend dem Hinweis Technische Unterlagen die Sendung als Drucksache auf den Weg an ihre Niederlassung in Bagdad / Irak. Das 3geteilte rote Rechteck im Labelformat weist hier vorschriftsmäßig alle Details für eine solche Sendung aus. Im mittleren Feld der Hinweis Port Payé und außerhalb linksseitig die erforderlichen Angaben mit kompletten Datum vom 030789 (ohne Punkttrennung für 3.7.89), die Versendungsart DRUCKSACHE - IMPRIME und den Entgeldbetrag 0145 für DM 1,45! Dies war portogerecht für die Drucksache mit 20g und dem Luftpostzuschlag zu 25 Pfennigen.
Die beiden oben vorgestellten EDV-Belege dokumentieren im Posttarif vom 1.1.1979 für Briefsendungen die 3. Gewichtsstufe von 50 bis 100g mit DM 1,40. Interessant bei praktisch identischem Labelvordruck ist zunächst einmal der unterschiedliche Druck im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks in den Farbtönen schwarz und rot. In beiden Fällen mit Datum aus dem Jahr 1981 ist noch das Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen enthalten, aber der Datumsausdruck gerät in beiden Fällen etwas „wild durcheinander“. Bei BAYER sind Tag- und Monatszahlen weit auseinander gerückt und die Jahreszahl besteht kleineren Ziffern und darunter bei HENKEL sind zwar gleich große Ziffern vorhanden aber durch den vergessenen Trennungspunkt zwischen Monats- und Jahreszahl entsteht das Jahr „1181“.
Vorstehend eine Briefdrucksache im Tarif vom 1.4.189 in der 2.Gewichtsstufe mit DM 1,40 und Freimachung (DV) im Fenster des Adressfeldes und hier im rot umrandeten Rechteck ohne Tagesdatum und ohne Posthorn.
Die Drucksache innerhalb des Posttarifs vom 1.4.1989 weist ebenfalls DM 1,40 aus, dies entsprach allerdings der 3.Gewichtsstufe von 50 bis 100g.
Oben eine Büchersendung aus der WISSENSCHAFTLICHEN BUCHGESELLSCHAFT in Darmstadt mit Sendungsdatum aus dem März 1982. Der EDV – Vordruck mit Absenderangabe, Freimachung und Adresse war schon für den Paktversand vorbereitet, der in diesem Fall mit X – Zeichen gelöscht wurde. Das Postentgeld ist im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks mit DM 1,40 ausgewiesen und dokumentiert die 4.Gewichtsstufe für Bücher von 500 bis 1000g. Unterhalb des roten Rechtecks findet sich in gleicher Farbe der Gewichtshinweis und hier passend mit 0,780kg. Posthorm im unteren Feld noch in alter Form.
Die EDV-Adressträger für die oben vorgestellten Warensendungen wurden zusammen abgebildet, um die unterschiedlichen Ausführungen zu betonen. Bei SCHÖPFLIN bedarf die Paketvorbereitung des SELBSTBUCHERS der schon bekannten X – Löschung für die vorliegende Warensendung und das linksseitig positionierte 3geteilte Rechteck und Sendung aus dem August 1986 belegt die 4.Gewichtsstufe von 100 bis 250g entsprechend den ausgedruckten 0,2kg (Posttarif 1.7.1982). Erlaubt sich Schöpflin im Druck eine 3farbige Ausführung in orange, grün und schwarz, liegt im unteren Fall ein einheitlich schwarzer Druck vor. Die EBG – Buch & Musik Verlags GmbH gehörte zum Bertelsmann – Konzern und daher in diesem Fall die Auslieferung über Gütersloh und die PLZ W-4830 dokumentiert mit dem Jahr 1992 die Wiedervereinigung Deutschlands. Die ebenfalls ausgewiesenen DM 1,40 Entgeld belegen jedoch in diesem Fall die 3.Gewichtsstufe aus dem Posttarif vom 1.4.1989 in der Gewichtsklasse von 50 bis 100g.
Die beiden folgenden EDV – Labelfreimachungen aus dem QUELLE – Versand stammen aus dem Posttarif vom 1.7.1982 und belegen als Warensendungen die 4. Gewichtsstufe von 100 bis 250g.
Vorgestellt wird in der Abbildung zunächst oben das „Quelle – Breitlabel“ das 1982 eingeführt wurde. Kontrast verstärkt. Die Absenderkennzeichnung erfolgt im Label links mit dem Vordruck – Großversandhaus Quelle 8510 Fürth 500. Die Versendungsform zeigt in Höhe des Wertzeilendrucks außerhalb des dreigeteilten Rechtecks in diesem Fall den Zudruck WARENSENDUNG GEB.GEPR., dann folgt im Rechteck das Datum mit 09.07.87 (auch hier fehlender Trennungspunkt zwischen Monats- und Jahresangabe), das Posthörnchen folgt noch vor dem Freimachungsvermerk mit DM 1,40. Im rechtsseitig angehängten Labelfeld ist mit 0200 die Gewichtssituation dokumentiert.
Zur besseren Vorstellung kommt noch einmal das spezielle „Quelle – Breitlabel“ in seiner außergewöhnlichen Art in abgelöster Form zur Darstellung. Das rechte erweiterte Blankofeld zeigt hier im Päckchenversand wieder eine Nullstellung, der Buchstabe L steht für Leitgebiet.
Ab 1989 werden bei Bizerba die Labelvordrucke vergrößert und erlauben deutliche Versendungszudrucke unterhalb des dreigeteilten Rechtecks mit zusätzlich möglicher Kennzeichnung durch den Absender. Dies kann oben als 2.Beispiel dargestellt werden, ebenfalls in der Versendungsform als Warensendung in geprüfter Gebühr und 200g Gewicht. In dieser Labelversion werden die Angaben durch die EDV unterhalb des 3geteilten Rechtecks vermerkt wurden. S.a. entsprechender Menüpunkt im Thema QUELLE der Homepage.
Oben noch beispielhaft eine weitere Warensendung in der Entgeldstufe zu DM 1,40 in der EDV – Variation mit vorbereiteter Paketsendungsmöglichkeit. Aber in diesem Fall wurde die Paketeinlieferungsmöglichkeit mit dem 3geteilten Rechteck übereinander ausgeführt im Gegensatz zum obigen Beispiel des Schöpflin -Versandes. Zusätzliche Barcodekennung durch den Versender CONRAD im Adressfeld und interessant sind auch die unterschiedlichen Ausführungen im EDV – Druck der Postleitzahlen.
Oben eine Streifbandsendung im Posttarif vom 1.1.1988 und der 4.Gewichtsstufe von 250 bis 550g und DM 1,35 Postentgeld. EDV – Vordruck mit Datum vom 11. April 1988 einer Sendung des SAILER Verlages aus Nürnberg.
Oben Infopostsendungen aus MÜNCHBERG mit dem Atelier Goldender Schnitt im DIN A5 Format aus dem März 1994 und der Wertstufe zu 134 und dem Oktober 1993 mit 133 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn als Silhouette links positioniert. Hinweis auf die DV – Freimachung im Brieffenster und hier im rot ausgeführten Rechteck des Anschreibens im Adressbereich.
Der Fensteraufkleber mit innen liegender Rechnung datiert vom März 1981 und liegt mit entsprechender Gestaltung des 3geteilten Rechtecks in alter Form vor. Im Fenster EDV – Druck mit Datum und Postentgeld zu DM 1,30 im roten Rechteck. In diesem Fall erbitte ich Tipp zur möglichen Portoerrechnung.
Vorstehend eine Massendrucksache aus dem Jahr 1988 vom Alete Mütterdienst Erlangen in der 6.Gewichtsklasse von 250 bis 300g. EDV – Ausführung mit Großlabel einschließlich Absender und Adresse.
Oben eine Streifbandzeitung im Posttarif vom 1.7.1992 und der 3.Gewichtsstufe von 100 bis 250g und damit DM 1,30 Entgeldbetrag. Der EDV – Vordruck im 3geteilten Rechteck weist noch die 4stellige Postleitzahl mit 8000 München aus, nutzt aber in der Adresse schon die 5stellige PLZ mit 95615.
Der vorstehende großformatige Umschlag beinhaltete ein Schreiben innerhalb des Betriebskassensystems und lief vom Bundesverband in Essen nach Frankfurt. Der EDV – Adressträger war multifunktional vorbereitet, der Paketselbstbucherteil wurde mit X-Kennzeichen eliminiert und die Sendung mit Adresse im EDV- Verfahren als Brief ausgewiesen. Hier das 3geteilte Rechteck zwischen Absenderdruck und Paketvermerk rot ausgeführt und im mittleren Feld komplettes Datum vom 27.08.85. Freimachung efolgte portogerecht mit DM 1,30 im Posttarif vom 1.7.1982 für die 2. Gewichtsklasse. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn links positioniert.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem März 1994 und der Wertstufe zu 129 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn als Silhouette links positioniert.
Vorstehend ein Adressträger der TELEKOM aus dem Oktober 1995 und der Wertstufe zu 128 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung als Infopost unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und Posthorn im Volldruck rechts positioniert. Auch im Adressträger die Telefonvorwahl mit 02301 ausgedruckt und der Leitbereich mit *59439* entsprach in diesem Fall der Postleitzahl.
Das Bayerische Sonntagsblatt ging in einer Stückzahl von 7 Belegexemplaren von Hamm nach München im EDV – Druck mit Datum 10.07.1987 und dem Postentgeld zu DM 1,25. In diesem Fall erbitte ich aus dem Kreis der Homepagebesucher um einen Posttarifvorschlag für die ausgewiesene Streifbandzeitung im Drucksachentarif zu ermäßigter Gebühr.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Oktober 1996 und der Wertstufe zu 125 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und Posthorn im Volldruck rechts positioniert.
Vorstehend eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Juni 1996 und der Wertstufe zu 124 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und Posthorn im Volldruck rechts positioniert.
Vorstehend eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem März 1996 und der Wertstufe zu 123 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und Posthorn im Volldruck rechts positioniert.
Vorstehend eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Mai 1996 und der Wertstufe zu 122 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und Posthorn im Volldruck rechts positioniert.
Die 3 vorstehenden Infopostumschläge im DIN A5 – Format des Westfalia-Versandes in Hagen dokumentieren innerhalb von 4 Monaten (März bis Juni 1996) eine jeweilige Entgelddifferenz von jeweils nur 1 Pfennig und demonstrieren das Bestreben, den günstigsten individuellen Posttarif in dieser Sendungsform zu finden und zu nutzen.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Mai 1996 und der Wertstufe zu 121 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert.
In diesem Fall einmal zur Illustration der „Fensterbriefinhalt“ im EDV – Ausdruck als Bestellschein und mit Datum – und Wertausdruck im Rechteckrahmen des Adressfeldes.
Die beiden vorstehenden Massendrucksachen dokumentieren im gleichen Posttarif vom 1.1.1979 und in der Gewichtsklasse(500 bis 1000g) zu DM 1,20 die Änderung im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks im Übergang von Juni 1981 zum Februar 1982.
Im obigen Fall eine Massendrucksache der Fa. ALETE portogerecht ebenfalls mit DM 1,20 in der Gewichtsklasse 300 bis 350g bzw. 400 bis 450g und im Posttarif vom 1.4.1989 je nach Vorsortierung im Leitbereich bzw. Postleitzahl. Interessant der EDV – Zusatzdruck über dem 3geteilten Rechteck mit dem Hinweis auf die neue 5stellige Postleitzahl des Absenderpostamtes. Im Adressfeld noch der Leitbereich *92500* und die zugehörige PLZ mit 92521 in der Adresse.
Die 3 vorstehenden Büchersendungen im EDV – Verfahren demonstrieren die Möglichkeiten des zugehörigen Vordrucks in 3 Varianten und hier aus den Jahren 1991 und 1992. Die Beck`sche Verlagsbuchhandlung in Erlangen nutzte nur das 3geteilte Rechteck, das Verlagskontor Cornelson (CVK) aus Bielefeld einen EDV – Vordruck mit vorbereiteter Paketversendung ebenso wie der darunter abgebildete EDV – Beleg des Schulbuchverlages Schroedel aus Hannover. Im ersten Fall aber das rot geränderte 3geteilte Rechteck unterhalb der Paketkennung und in Hannover die Variante „nebeneinander“ und dies mit schwarzer Druckausführung des links positionierten 3geteilten Rechtecks. Im Posttarif vom 1.4.1989 entsprach für Büchersendungen in der Gewichtsklasse von 250 bis 500g das Postentgeld DM 1,20 und die angegebenen Gewichtsangaben der Büchersendungen entsprechen in Kilogrammangabe dem entsprechenden Tarif.
Oben wieder eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Oktober 1995 und der Wertstufe zu 119 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert.
Vorstehend wieder eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Oktober 1995 und der Wertstufe zu 118 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Noch Deutsche Bundespostost 2zeilig ausgedruckt und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck links positioniert. Sendungsart im EDV – Ausdruck als INFOPOST neben dem rot geränderten Rechteck für Datum- und Wertdruck im Brieffenster ausgewiesen.
Oben wieder eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Juni 1996 und der Wertstufe zu 117 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert.
Vorstehend eine Infopostsendung aus dem September 00 (für das Jahr 2000) und der Wertstufe zu 116 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert. Recht selten findet sich das 3geteilte Rechteck der EDV – Freimachung wie in diesem Fall im grünen Farbton passend zur Absenderangabe. Expliziter Hinweis noch auf die DM – Währung.
Erneut eine Infopostsendung aus dem März 1994 und der Wertstufe zu 115 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn als Silhouette links im unteren Feld positioniert. Farbe orange.
Auch die Infopostwertstufe zu 113 Pfennigen lässt sich oben aus dem August 1996 dokumentieren und damit in individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert und dies im roten Farbton.
Vorstehend erneut eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Januar 1997 und der Wertstufe zu 112 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert. Relativ selten und damit erwähnenswert ist in diesem Fall das zugehörige Postamt als BZ (Briefzentrum) im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks ausgewiesen.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Mai 1996 und der Wertstufe zu 111 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck rechts positioniert.
Die vorstehende Warensendung datiert vom 15.Oktober 1985 im Posttarif vom 1.7.1982 und mit DM 1,10 freigemacht, entsprach dies der 3. Gewichtsklasse von 50 bis 100g. In diesem Fall wieder eine Labelüberklebung des EDV – Adressträgers. Vermutlich war dieser EDV – Vordruck nur über die Paketeingabe steuerbar und daher der Labeldruck, der aus Kontrastgründen nachfolgend vergrößert noch einmal vorgestellt wird.
Seltsamerweise ist die Jahreszahl “85“ mit kleineren Ziffern ausgedruckt und der Trennungspunkt nach der Monatsangabe fehlt in diesem Fall. Das Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen findet sich noch in der Wertzeile des 3geteilten Rechtecks und hier auch 4stellige Wertangabe. Im Label ist links die Versendungsform außerhalb des 3geteilten Rechtecks ausgedruckt. Deutsche Bundespost und stilisiertes Poosthorn links positioniert.
Die obige Streifbandzeitung war eine Urlaubsnachsendung ins Ausland und als Drucksache zu ermäßigter Gebühr ist in diesem Fall im Posttarif vom 1.4.1989 die 3. Gewichtsklasse portogerecht mit DM 1,10 von 100 bis 250g anzunehmen. Das 3geteilte Rechteck hatte im mittleren Feld den Hinweis PORT PAYE mittels EDV ausgedruckt und links außerhalb das Sendungsdatum und den Wertausdruck in gleicher Zeilenhöhe.
Die vorstehende EDV – Label – Frankatur der SIEMENS AG datiert vom 2.12.1988 und erforderte als ausgewiesene Drucksache im Posttarif vom 1.7.1982 in der Gewichtsklasse von 50 bis 100g den Wertausdruck zu DM 1,10.
Der EDV – Ausdruck des Adressträgers der Europäischen Bildungsgemeinschaft offenbart einige Besonderheiten. Zunächst ist die EDV – Programmierung mit Bestellnummer, der Versendungsform als Büchersendung zusammen mit dem Datum (22.06.76), Posthoheitszeichen und Freimachung über DM 1,10 innerhalb eines ZEILENDRUCKS gut erkennbar. Neben dem Adressausdruck erfolgte dann zusätzlich noch der Rechnungsausdruck und dies wäre aktuell mit dem Datenschutzgesetz nicht mehr vereinbar. Der Bertelsmannverlag Gütersloh hatte übrigens den Europäischen Buch- und Phonoclub Stuttgart im Jahr 1963 übernommen und später in Europäische Bildungsgemeinschaft umbenannt. Mit dem Jahr 1976 sind im 3geteilten Rechteck noch die ursprünglichen Kennzeichen erhalten mit 3stelliger PLZ, Posthoheitszeichen und Posthorn in alt hergebrachter Ausführung. Portogerechte EDV – Freimachung für Büchersendungen im Posttarif vom 1.7.1974 und der 4. Gewichtsklasse von 500 bis 1000g und Entgeld DM 1,10.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem März 1994 und der Wertstufe zu 110 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ aber noch Deutsche Bundespost und stilisiertes Posthorn als Silhouette links positioniert.
Oben eine Briefdrucksache aus der 2. Gewichtsstufe mit 20 bis 50g und Posttarif vom 1.7.1982 über DM 1,10. Datum ohne Tageshinweis, 4stellige PLZ und kein Posthoheitszeichen mehr im Wertzeilendruck. Die gesamte Umschlagseite wurde komplett im EDV - Druck erstellt einschließlich Freimachung, Absender- und Empfängerdaten und Versendungsform.
Oben eine Infopostsendung aus dem Dezember 1996 und der Wertstufe zu 108 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. Zwar erfolgte im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks der Hinweis auf eine „DV-Freimachung im Fenster“, dieses war aber gar nicht vorhanden, sondern die Wert- und Datumsangabe erfolgte mit dem Adressdruck auf einem extra Klebelabel. Ferner 5stellige PLZ und Deutsche Post AG mit stilisiertem rechts positioniertem Posthorn nicht als Silhouette sondern im Volldruck.
Vorstehend eine großformatige Massendrucksache in der Gewichtsklasse von 200 bis 250g und im Posttarif vom 1.4.1989 portogerecht bei Auflieferung von mindestens 1000 Sendungen. Im Brieffenster in diesem Fall rot gerändertes Rechteck für Datum und Wertbetrag im Anschreiben vorgedruckt.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem September 1994 und der Wertstufe zu 104 Pfennigen und damit erneuter individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ aber noch Deutsche Bundespost im 2zeiligen Druck und stilisiertes Posthorn als Silhouette links positioniert.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Juni 1994 und der Wertstufe zu 103 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Bundespost 2zeilig und stilisiertes Posthorn als Silhouette.
Nachfolgend eine bunte EDV – Serie mit der Wertstufe zu 100 Pfennigen und DM - Zeit
Der oben vorgestellte EDV – Beleg ist relativ unscheinbar als portogerechte Sendung eines Standardbriefes mit 100 Pfennigen und EDV – Label – Frankatur. Dennoch spiegelt sich hier ein Stück Deutsche Geschichte wieder. Die mit W gekennzeichnete Postleitzahl des Empfängers belegt die Zeit der Wiedervereinigung in Deutschland und GENTHIN ist meines Wissens nach die erste EDV – Freimachung aus den „neuen Bundesländern“! Das „neue Spee“ verrät uns die SPEzial - Entwicklung eines Waschmittels der Firma Henkel, die bereits ab 1921 an diesem Standort hier Wasch- und Reinigungsmittel herstellte. Henkel kehrte an diesen Produktionsort zurück, rationalisierte und trotz reduzierter Arbeitsplätze wurde das Werk Genthin von Henkel im Jahr 2009 aufgegeben.
Dazu noch eine Briefversion mit Hinweis im mittleren Feld des 3-geteilten Rechtecks auf die EDV - Freimachung im Brieffenster mit Datumangabe (Monat/Jahr) und Wertstellung 1DM.
Die weitere EDV – Briefversion dann wieder mit einem Label. Der blaue Zeilendruck war mittlerweile zwar noch selten aber schon häufiger anzutreffen und im Jahr 1981 noch in diesem Fall Ausdruck des Posthoheitszeichen mit dem Posthörnchen. Tages – und Monatsziffern deutlich unterschiedlich im Format zur Jahresangabe und die Wertangabe auch nicht in Pfennigen sondern als DM – Angabe und in diesem Fall 4stellig.
Unten eine portogerechte Päckchensendung aus dem Betriebsversuch der EDV Freimachung aus dem Jahr 1967 und der Verlagsgemeinschaft in Rheda ( Bertelsmann).
Aus dem Betriebsversuch m.W. der einzig bekannte Druck im Blauton für Versendungsgut, Datum, Posthörnchen und Wertangabe. Auf dem vorgedruckten Adressträger wurde noch die Freistempelform nachempfunden.
Das folgende Belegbeispiel einer Postkartennachricht aus dem Jahr 1999 demonstriert nicht nur den mittlerweile deutlichen Anstieg des Portoentgeldes sondern auch den Übergang zur Deutschen Post AG und das stilisierte Posthorn ist im Druck voll ausgefüllt und im 3-geteilten Rechteck im unteren Segment nach rechts gerückt und dies kurz vor der Währungsumstellung zum Euro.
Streifbandsendung im Posttarif vom 1.7.1982
Streifbandversand portogerecht für die Gewichtsklasse 50bis 100g. 3stellige Wertangabe in DM. 5stellige Postleitzahl. Noch Deutsche Bundespost und Posthorn in Silhouettenform.
12 Jahre trennen zeitlich die beiden obigen Büchersendungen der Europäischen Bildungsgemeinschaft in Form der EDV – Freimachung. Portogerecht sind beide Adressträger. Mit Datum vom 22.03.1973 im Tarif vom 1.7.1972 für die Gewichtsklasse von 500g bis 1kg und darunter im Posttarif vom 1.7.1982 passend für ein Gewicht innerhalb von 250 bis 500g. Beide Wertangaben 3stellig und in DM – Angabe, Datum einmal mit und ohne Tagesangabe und das Posthörnchen findet sich nur noch im Jahr 1973. Ferner Postleitzahl für GÜTERSLOH 1 einmal 3- und einmal 4stellig und im unteren Feld DEUTSCHE BUNDESPOST 2zeilig. Eigentlich ist das Postlogo mit dem Posthorn nur in der Ausführung von 1973 noch sicher als Musikinstrument erkennbar. Der Adressträger war im Jahr 1985 schon auf die Zusatzverwendung im Paketversand 240 aus Gründen der Vereinfachung vorbereitet, aber da noch eine Büchersendung vorliegt wurde entsprechend der Programmierung mit X – Zeichen gelöscht.
Die oben vorgestellten Drucksachen trennen auch hier 10 Jahre in der Entwicklung der EDV – Freimachung. Zwar in beiden Fällen Labelform mit 4stelliger PLZ und jeweils kompletter Datumangabe und in unterschiedlichem Farbtönen (rot – schwarz.). Aber die Ausgabe bei Henkel belegt eine Kennzeichnung mit Maschinenhinweis (eingeführt ab 1991) und in diesem Fall BT.
hier noch einmal im Detail BT für BERKEL TACHO und Musterlabel der Firma für digitale Wägesysteme und damit ebenfalls Hersteller für EDV - Frankatursysteme
Drucksache 1992 für die Gewichtsklasse 20 bis 50g und im Jahr 1982 für 100 bis 250g und jeweils portogerecht mit 100 Pfennigen freigemacht. Wertdruck einmal 3 und einmal 4stellig und in der Wertzeile die schon bekannten Unterschiede mit und ohne Posthoheitszeichen.
Nachfolgend eine Massendrucksache aus Münchberg Atelier Goldener Schnitt aus dem Juni 1992. Portogerecht für die Gewichtsklasse von 150 bis 200gbei mindestens 1000 Sendungen , wobei mindestens je 10 auf einen Leitbereich zutreffen mussten bzw. 100 auf einen einzigen.
Auch die nachfolgenden Warensendungen trennt mit der EDV – Freimachung ein Zeitraum von 8 Jahren in der DM – Zeit. In beiden Fällen liegt der Adressträger als EDV – Vordruck vor und bei KLINGEL schon zur Paketversendung vorbereitet wurde dann aber mit Label überklebt. Mittels EDV wurde ausgedruckt Geb.gepr.Pa Pforzheim im mittleren Feld des 3geteiltenRechtecks und Adresse und Postleitzahl im Zusatzdruck als Großformat auf dem Adressträger. Auf dem Label sind Sendungsart, Datum und Wertausdruck in Höhe des mittleren Feldes des 3geteilten Rechtecks ausgeführt. Die Erklärung für die zusätzliche Labelnutzung bleibe ich in diesem Fall schuldig.
Detail im Kontrast verstärkt
Warensendung 4950 Minden im Tarif vom 1.1.1979 portogerecht für 100bis 250g und im Fall aus Pforzheim portogerecht im Tarif vom1.4.1989 für 20 bis 50g.
Vorstehend ein großformatiger Brief der Firma HENKEL in Düsseldorf. Im letzten Quartal 1981 wurde der Brief versendet und alle mir bekannten Labelausdrucke aus dieser Zeit belegen bei Henkel in der Datum- und Wertzeile einen charakteristischen Fehldruck. Die 2stelligen Monatszahlen sind weit voneinander getrennt und zeigen zur Jahreszahl hin keinen Trennpunkt. Datum also im obigen Fall 23.10.1981. Entsprechend der Jahreszahl ist noch das Posthörnchen als Hoheitszeichen ausgedruckt und mit ausgewiesenem Porto von 1 DM exakt für den Brief in der 2. Gewichtsklasse.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Juni 1995 und der Wertstufe zu 99 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG dies aber 2zeilig und stilisiertes Posthorn als Silhouette.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem Januar 1996 und der Wertstufe zu 98 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG in diesem Fall 1zeilig ausgedruckt und Posthorn ausgefüllt und rechts stehend.
Oben eine Infopostsendung (DIN A5) aus dem März 1996 und der Wertstufe zu 97 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG. Im Adressfeld ausdrücklich als INFOPOST deklariert.
Die vorstehende Infopostsendung (DIN A5) aus dem Februar 1994 und der Wertstufe zu 95 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Noch DEUTSCHE BUNDESPOST.
Die vorstehende Infopostsendung (DIN A5) aus dem Juni 1995 und der Wertstufe zu 93 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG. Neben schon bekannten schwarz und rot liegt in diesem Fall einmal eine seltene Umrandung von Datum- und Werteindruck im grün gefärbten Rechteck des Fensterbriefes vor.
Die obige Infopostsendung (DIN A5) aus dem Dezember 1993 und der Wertstufe zu 92 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. DEUTSCHE BUNDESPOST.
Die vorstehende Massendrucksache im DIN A 5 - Format aus dem Oktober 1983 unterlag dem Posttarif vom 1.7.1982 und in der Gewichtsklasse von 100 bis 250g war der ausgewiesene Betrag von 90 Pfennigen portogerecht bei mindestens 1000 Sendungen mit je 10 auf dieselbe Postleitzahl bzw. mindestens 100 auf dieselbe PLZ. Interessanterweise ist jeder der vorgestellten 3 Belegbeispiele zu 90 Pfennigen mit unterschiedlichem Wertausdruck versehen und es finden sich Belegbeispiele für -.90 neben 0.90 und ***,90.
Vorstehend Streifbandhülle im Drucksachentarif zu ermäßigter Gebühr und hier ebenfalls im Posttarif vom 1.7.1982 portogerecht für die 3. Gewichtsklasse von 100 bis 250g. Da eine Auslandssendung vorliegt, findet sich typischerweise im Wertfeld der Hinweis mit PORT PAYE und entsprechende Versendungshinweise sind im Adressaufkleber platziert. Im obigen Beispiel findet sich unter der Sendungsform die Datum- und Wertzeile mit 31.08.86 und 0.90. Die Sendung der Münchener Abendzeitung ging nach Pontresina in der Schweiz. Noch 1stellige PLZ im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks.
Es gelten für die obige Streifbandhülle des Kölner Stadt-Anzeigers die schon zuvor gemachten Ausführungen bezüglich der Tarifform. Hier liegt jedoch kein Adressaufkleber vor sondern ein Streifbandvordruck für die Sendung nach Österreich und das mittlere Feld des 3geteilten Rechtecks ist im Ausdruck nur nach außerhalb und zwar nach unten verschoben mit Datum 25.08.86 und Wertdruck ***,90. Ferner in diesem Fall 4 stellige PLZ im oberen Feld und stilisiertes Posthorn im unteren Feld.
Oben eine Infopostsendung aus dem Januar 1997 und der Wertstufe zu 88 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ. Deutsche Post AG.
Die EDUSCHO Massendrucksache unterlag als Sendung aus dem Februar 1992 dem Posttarif vom 1.4.1989 und der ausgedruckte Portobetrag zu 85 Pfennigen galt sowohl für die Gewichtsklassen zu 80 bis 90g bzw. 100 bis 150g je nach unterschiedlicher Vorsortierung bezüglich Leitbereich, Postleitzahl bzw. Zustellamtsnummer.
Die obige Streifbandhülle mit Sendungsdatum 15.6.1972 und damit aus der frühen Phase der EDV-Freimachungen hat entsprechende Merkmale. Neben dem kompletten Datum findet sich noch das Posthörnchen im Wertzeilenfeld direkt an den Wertausdruck zu 00,85 als Posthoheitszeichen ausgewiesen. Interessanterweise ist der Luftpostzettel schon in der Streifbandhülle vorgesehen und mit eingedruckt. Im Posttarif vom 1.9.1971 ist eine Gebühr in der 3. Gewichtsklasse mit 40 Pfennigen für den Gewichtsbereich von 100 bis 250g anzunehmen. Dazu addierte sich der Luftpostzuschlag für Zeitungssendungen mit je 5 Pfennigen pro 25g (9x bei 225g) auf 45 Pfennige und damit lag der Gesamtbetrag für die Drucksache portogerecht zu ermäßigter Gebühr mit 85 Pfennigen.
Oben eine Infopostsendung aus dem April 1997 und der Wertstufe zu 85 Pfennigen und damit individueller Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. 5stellige PLZ und Posthorn stilisiert nach rechts gerückt im Zeitalter der privatisierten Post als Deutsche Post AG.
Mit Sendungszeit Oktober 1993 gilt seit diesem Monat der Infoposttarif und die Massendrucksache als Versendungsdefinition war im Posttarif verschwunden. Daher gilt mit der Wertstufe zu 82 Pfennigen eine individuelle Portoberechnung unter Berücksichtigung von Rabattbedingungen je nach Zahl der aufgelieferten Menge und Bestimmungsziel. Rot gerahmtes Datum- und Wertfeld im Brieffenster. Schon 5stellige PLZ aber noch Deutsche Bundespost im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks.
Der obige Infopostbeleg im DIN A5 Format aus dem Mai 1994 weist mit 81 Pfennigen eine individuelle Portostufe aus und ich verweise auf die Ermäßigungsbedingungen hin, die sich aus Vorsortierung bzw. Einlieferungsmengen ergeben.
Der vorstehende Beleg des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen in Essen nutzt einen allgemein vorbereiteten EDV-Adressträger aus, der in diesem Fall ausdrücklich auf die Briefnutzung hinweist und entsprechend den Paketteil mit X-Ziffern gelöscht hat. Mit komplett ausgedrucktem Datum vom 17.12.1986 gilt hier der Posttarif vom 1.7.1982 und es liegt eine Standardsendung vor mit der allg. gültigen Briefgebühr zu 80 Pfennigen.
Die Drucksachensendung der Bayer–Werke - Leverkusen datiert vom 24.07.80 und gilt für die 3. Gewichtsstufe. Die untere Detailansicht der EDV-Label - Freimachung offenbart einige interessante Fakten. Zunächst der Hinweis auf das 3geteilte Rechteck in früher Druckgestaltung, ferner der zusätzliche links positionierte EDV-Schriftzug DRUCKSACHE, die Tages- und Monatszahlen deutlich kleiner und auseinander gedruckt im Gegensatz zur Jahreszahl, das Posthörnchen als Posthoheitszeichen 1980 noch im Wertzeilenfeld und in diesem Fall 4stellige Wertziffer.
Nachfolgend eine Briefdrucksache der Albingia-Versicherung in Hamburg im Fensterbriefumschlag. Das 3geteilte Rechteck findet sich mit üblichem Hinweis auf die Freimachung im Fenster und hier im schwarzen Rechteck neben dem Datum 12.90 findet sich noch der Wertausdruck zu 80 Pfennigen. Im Anschreiben ausdrücklich noch der Hinweis auf eine vorliegende Briefdrucksache / Geb. gepr.
Folgend eine Warensendung im DIN A 5 Format der SIEMENS AG FÜRTH
Auch hier offenbart der Detailsauschnitt der Label-Freimachung einige interessante Details. Zunächst der Hinweis auf den Ausdruck im Wertzeilenfeld in rotem Farbton, ferner auch hier der Zusatz auf die Versendungsform als WARENSENDUNG. Das Versendungsdatum mit 26.02.1981 und Anfang der 80er Jahre noch mit dem Posthörnchen aber fehlendem Punkt hinter der Monatsangabe Februar.
Postgebühr mit 80 Pfennigen für die Warensendung in der 3. Gewichtsstufe im Tarif vom 1.1.1979.
Vorstehend eine Massendrucksache (DIN A 5) aus dem März 1993 und damit kurz vor der Einführung der Infoposttarife. Fensterbriefumschlag mit Hinweis DV-Freimachung im 3geteilten Rechteck und mit 80 Pfennigen im Tarif vom 1.4.1989 liegt die 7.Gewichtsklasse vor mit 70-80g bei mindestens 1000 Sendungen und entsprechender Leitbereichszuordnung.
Die obige Streifbandsendung des IG-Metall Vorstandes datiert aus dem Dezember 1993 und hat damit schon die 5stellige Postleitzahl (Einführung 1.7.1993) aus Frankfurt im oberen Feld des 3geteilten EDV-Rechtecks. Das Wertfeld dokumentiert das Datum ohne Tagesangabe und ferner mit 3stelliger Wertziffer und im unteren Feld stilisiertes links positioniertes Posthorn. Im Posttarif vom 1.7.1992 gilt die Streifbandgebühr mit 80 Pfennigen für die Gewichtsklasse bis 50g.
Vorstehend eine Postkarte des BADER - Versandes in Pforzheim mit kompletten Datumsausdruck und portogerecht im Posttarif vom 1.4.193 ebenfalls mit 80 Pfennigen. Postleitzahl 4stellig, 14 Tage später sollte die bundesweite Umstellung auf 5stellige PLZ erfolgen.
Der obige Adressträger im EDV-Verfahren war gleichzeitig für den Paketversand vorbereitet und entsprechend der Büchersendung wurde das Paketfeld im Carl Link Verlag Kronach mit programmierten Rautenzeichen gelöscht. In der Datum- und Wertzeile des 3geteilten Rechtecks findet sich noch Tag-, Monat- und Jahresangabe und im Posttarif vom 1.4.1989 waren für die Büchersendung von 100 bis 250g in der 2. Gewichtsklasse 80 Pfennige zu entrichten. Die Computergewichtsmessung ist dazu passend mit 0,108kg unterhalb des EDV-Rechtecks ausgewiesen.
Die Infopost im Klingelversand erforderte im DIN A5 Format im November 1994 zur Freimachung 78 Pfennige. Ausgedruckt im Anschreiben und sichtbar im Brieffenster.
Die obige Massendrucksache (DIN A5 Format) erforderte mit Sendung im Oktober 1990 und gültigem Posttarif vom 1.4.1989 in der Gewichtsklasse von 50 bis 60g die EDV- Freimachung mit 75 Pfennigen bei mindestens 1000 Sendungen. Dabei waren mindestens 10 auf einen Leitbereich oder aber 100 Sendungen bezogen auf einen einzigen Leitbereich erforderlich. Das 3geteilte Rechteck des EDV- Feldes hier einmal in gelbem Farbton.
Mit Belegdatum April 1993 weist sich der obige EDV-Beleg noch nicht als Infopostversendung aus, die zwar in diesem Monat ihre Premiere als Vertriebsversion hatte, aber bis September 1993 für die späteren Kompakt-, Groß- und Maxi- Klassen noch im alten Posttarif der Massendrucksachen zugeordnet war. Damit gilt die Portoberechnung in gleicher Form, wie die Hinweise beim obigen Beleg des OGO-Versandes aus Oktober 1990.
Die Vereinte Krankenversicherung definiert den vorstehenden Beleg als Infopost im Anschreiben aus. Mit Versand im Juli 1997 beinhaltete der Posttarif wohl zusätzlich einen individuellen Rabatt, um dem Entgeldbetrag zu 74 Pfennigen zu entsprechen. Hinzuweisen ist hier auf die 5stellige Postleitzahl für München und erstmals der Hinweis im oberen Feld des 3geteilten Rechtecks auf ein zugehöriges BRIEFZENTRUM BZ. Ferner waren die Briefumschläge für den internationalen Gebrauch vorbereitet und daher findet sich im mittleren Feld des EDV-Rechtecks neben dem Hinweis auf die Freimachung (DV = Datenverarbeitung) im Fenster des Briefes noch die Angabe Port payé.
Zum Vergleich des zuvor vorgestellten Beleges der Vereinten Versicherung noch ein Infopostbeleg im Erwin Müller Versand aus Buttenwiesen ebenfalls mit 74 Pfennigen. Auch hier ein nach rechts gerücktes Posthorn im unteren Rechteckfeld in „stilisierter Vollversion“.
Oben ein Infopostbeleg aus dem Mai 1996 in der Wertstufe zu 73 Pfennigen aus Gütersloh und damals war AOL in der Computerwelt eine bekannte Größe, für die auch ein deutscher Tennis-Jungstar tatkräftig Reklame machte.
Nachfolgend ein Ensemble von Infopostbelegen in der Wertstufe zu 72 Pfennigen
Die nachfolgende EDV – Freimachung zu 71 Pfennigen im Infopostbereich trifft man recht selten an und hier vom WESTFALIA – Versand in HAGEN.
Die Wertstufe zu 70 Pfennigen findet sich aus der DM – Zeit in recht vielfältiger Variation. Zunächst eine Briefdrucksache im Standardgewicht bis 20g aus dem Juni 1986 und im Posttarif vom 1.7.1982 portogerecht. Deutlich erkennbar der Computerdruck für das gesamte Adressfeld mit rot vorgedrucktem 3geteilten Rechteck als EDV-Freimachungsfeld.
Die folgende Streifbandsendung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit Datum vom 19.5.1973 stammt aus der frühen Zeit der EDV-Freimachung mit allen noch typischen Merkmalen: komplettes Datum, Posthörnchen als Hoheitszeichen vor dem 4stelligen Wertdruck im mittleren Feld des 3geteilten Rechtecks. Die Deutsche Bundespost mit Posthorn in alt hergebrachter „antiquierter“ Ausführung. Einstellige Postleitzahl. Im Streifbandtarif vom 1.1.1192 gilt für 70 Pfennige die 5. Gewichtsklasse mit 500-1000g.
Die folgende Warensendung stammt mit Datum vom 25.2.1976 ebenfalls aus der frühen Freimachungszeit mittels elektronischer Datenverarbeitung und weist in der Druckausführung des Adressträgers die schon oben im Streifbandversand aufgezählten Details aus. Neben der 1stelligen Postleitzahl ist hier der Hinweis auf BPA wichtig. EDV-Freimachungen mit zuständigem und ausgewiesenen BAHNPOSTAMT sind extrem selten anzutreffen. Die Warensendung mit 70 Pfennigen entspricht im Posttarif vom 1.7.1974 der 4.Gewichtsklasse mit 100 -250 g.
Die folgende Büchersendung des Ärzte-Verlages Stuttgart hat zum obigen Beleg 16 Jahre später die 4stellige Postleitzahl, die Datumverkürzung auf Monat und Jahr und das Posthörnchen in der Wertzeile ist eliminiert und im unteren Feld findet sich das moderne Posthorn im unausgefüllten Ausdruck. Im Posttarif vom 1.7.1982 liegt mit 70 Pfennigen die 2. Gewichtsklasse mit 100 bis 250g vor.
Info - Brief und – Post als Beispiele in teils individueller Ausführung hier am Beispiel der 70Pfennigwertstufe
Im linken unteren Fensterbrieffeld der Infopostserie ist der Rahmen für Datum und Wertausdruck komplett im Vordruck für die EDV-Freimachung „vergessen“ worden. In allen 4 Beispielen liegen übrigens nicht abgebildete komplette DIN A 5 Werbeschriften vor.
Auch der 70 Pfennigwert kann als Infopost-Sendung belegt werden und dies am Beispiel des KLINGEL – Versandes aus Pforzheim auf einer Karte und damit erfolgt der Werteindruck im 3geteilten Rechteck der EDV – Freimachung. Die nachfolgenden 4 Belege sind stets Fensterbriefumschläge und damit Datum- und Werteindruck im „solo Rechteckrahmen“ des Anschreibens.
Ein Beleg aus dem bunten Feld der Werbesendungen mit EDV – Freimachung und mit obigem Beispiel vom SCHÖPFLIN – Versand in Lörrach als Infopost in der Wertstufe zu 69 Pfennigen mit Datum August 1995 im roten Rechteckrahmen im Anschreiben des Fensterbriefes.
Der ADAC – Verlag hier mit einer Werbesendung aus dem Juni 1997 und der Wertstufe zu 68 Pfennigen.
Ein Gewinnspiel im Oktober 1995 mit der Perspektive auf das kommende Weihnachtsfest ziert den Umschlag für die Mitglieder des ADAC und in diesem Fall die EDV- Freimachung im Brieffenster als Infopost in der Wertstufe zu 67 Pfennigen.
Infopost als Werbesendung im Bertelsmann Club aus dem August 1997 in der Wertstufe zu 66 Pfennigen im Adressfeld des Anschreibens im Brieffenster und Firmierung der Deutschen Bundespost nach Umwandlung zur Aktiengesellschaft und damit zur Deutschen Post AG.
Obige Massendrucksache aus dem EDUSCHO – Versand Bremen im DIN A5 - Format und Januar 1992 wurde in der 4. Gewichtsstufe (40-50g) mit 65 Pfennigen im EDV- Verfahren und Freimachungsrechteck im Brieffenster ausgedruckt. Rotes 3geteiltes Rechteck und roter Rahmen für Datum und Werteindruck im Fenster.
Die nachfolgenden Infopostbelege mit EDV-Freimachung zu 64,63,62 und 61 Pfennigen resultieren aus individuellen Rabatt- oder Zuschlagtarifen zwischen 1% bis 7% je nach VORSORTIERUNG bezüglich Leitbereichen, Postleitzahlen bzw. Zustellpostämtern oder durch GEWICHTSZUSCHLÄGE, die zwischen 0,00688 bis 0,00089 Pfennigen pro Gramm je nach INFOPOST - Kompakt, Groß oder Maxi festgelegt waren. Solche Portoentgeldbeträge waren und sind logistisch nur durch Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung rationell handhab- und darstellbar und Briefmarken oder selbst die bekannten Freistemplerverfahren waren und sind in diesen Fällen nicht einsatzfähig. So bietet überraschenderweise gerade die EDV - Freimachung eine Vielzahl von möglichen Einzelfrankaturen.
Infopost des ADAC – Verlages mit EDV- Freimachung im Brieffenster aus dem Januar 1996 zu 64 Pfennigen und Ausführung im Schwarzdruck.
Der Elektronikversender CONRAD aus Hirschau hat auffällig sein 3geteiltes Rechteck in der EDV-Freimachung nicht gleichwertig ausgeführt. Das mittlere Feld ist hier bei CONRAD üblicherweise größer ausgefallen und hier am Beispiel der Infopost zu 63 Pfennigen aus dem Juni 1996.
INFOPOST zu 62 Pfennigen aus Buttenwiesen im Erwin Müller Versand aus dem April 1994
Die Infopost aus dem Dezember 1995 in der Wertstufe zu 61 Pfennigen mit dem Versender Paul Schrader kommt zu diesem Zeitpunkt noch ohne DM – Hinweis aus im Gegensatz zum nachfolgenden Beispiel.
Obige INFOPOST aus dem Juni 2001 in der Wertstufe zu 61 Pfennigen weist ausdrücklich in der Wertzeile hinter dem Werteindruck noch auf die DM – Währung hin. In der Zeit 1999/2002 wurde der Zahlungsverkehr teils schrittweise zum EURO eingeführt und hier erfolgte wohl zur Festlegung der Währungszugehörigkeit im Juni 2001 explizit der DM – Hinweis.
Obige Drucksache in der 2.Gewichtsstufe mit 60 Pfennigen unterliegt noch dem Posttarif vom 1.1.1979
Die Streifbandsendung des Kölner Stadt-Anzeigers mit Datum vom 10.08.87 im Auslandstarif vom 1.7.1982 und 2.Gewichtsstufe für ermäßigte Drucksachen (Datum- und Wertzeile ohne Rahmung unterhalb des 3geteilten Rechtecks) hat in diesem Fall interessanterweise eine 5stellige Wertangabe und hier mit 3 Sternchen vor dem 60 Pfennigwert und ähnelt etwas den Adressträgern im „Hängeversand“ der QUELLE jedoch ohne vorgelagertes Posthorn s. unteres Beispiel.
Folgend ein weiteres Belegensemble mit 60-Pfennigfrankaturen
Die Warensendung der Pharmazie-Minden mit Datum vom 28.10.1975 erforderte in der Gewichtsklasse von 50-100g im Tarif vom 1.7.1974 ein Portoentgeld über 60 Pfennige und im 3geteilten Rechteck der EDV-Freimachung weist Minden noch eine 3stellige Postleitzahl aus und in der Wertzeile ist das Posthorn als Hoheitszeichen noch gefordert. Die darunter platzierte Streifbandsendung mit gleichem Entgeldbetrag entsprach der Gewichtsklasse von 100-250g und dies im Tarif vom 1.1.1981. In diesem Fall findet sich schon die 4stellige PLZ und Wegfall des Posthorns im Wertzeilenbereich. Nicht so häufig kann der 4stellige Wertausdruck und hier noch mit vollständigem Datum vom 28.7.1981 beobachtet werden. Darüber ist dann noch die Postkarte der QUELLE platziert im Tarif vom 1.4.1989 über 60 Pfennige und datiert nur noch mit Monat und Jahreszahl 12.91, das Posthorn ist nun stilisiert ausgedruckt und links positioniert und ferner mit der Adresse 0-6900 Jena ein Zeugnis der Wiedervereinigung Deutschlands. Sämtliche Belegbeispiele weisen einen roten Farbton im Rahmen des 3geteilten Rechtecks aus.
Die Infopostsendung des OTTO – Versandes aus dem Februar 1996 hat eine relativ seltene Wertstufe mit 59 Pfennigen und setzt wohl die KOMPAKT-Form voraus mit vermutlich 6g Gewichtsüberschreitung zur Standardform aus. Daher 4 Pfennige Zuschlag auf 55 Pfennig-Grundgebühr und dies im Tarif vom 1.4.1995. Schwarz gedrucktes 3geteiltes Rechteck und auch im Wertzeilenrechteck des Fensterbriefumschlages. Posthorn stilisiert und nach rechts gerückt unter Hinweis der Postreform zur Deutschen Post AG.
58 Pfennige betrug im Jahr 1996 für die obigen Infopostbelege das Portoentgeld in der Kompaktversion bis 20g. Interessant wieder zu beobachten die teils individuelle Gestaltungsmöglichkeit und Freiraum der Postvermerke. Eduscho gestaltet das 3geteilte Rechteck mit einem 4. senkrechten Feld für Entgeld bezahlt und erlaubt sich für die Datum- und Wertzeile eine ganz besondere Form. Ohne sonst übliche Umrandung finden sich die entsprechenden Daten über der Empfängerangabe unscheinbar rechts positioniert wieder. Im üblichen Stil darunter der Infobrief aus Gütersloh im Bertelsmann-Verlag als Fensterbrief allerdings das 3geteilte Rechteck im roten Farbton.
Der Infoposttarif für die Sendung der Westfalia Werkzeugcompany aus Hagen mit 57 Pfennigen bedarf der spez. Betrachtung. Vom Format ist sicherlich kein individueller Mehrbetrag auf den Grundtarif zu 55 Pfennigen zu erwarten, sondern die Ermäßigung ausgehend von 58 Pfennigen auf 57 Pfennige durch Vorsortierung ist eindeutig eher wahrscheinlich!
Obige Infopost mit Versendung im Juni 1994 weist eine recht seltene Wertstufe mit DM 0,56 aus. Das Versandhaus Schöpflin aus Lörrach hatte hier eine Infopost kompakt auf den Weg gebracht und das Portoentgeld ist eigentlich nur vorstellbar durch die Überschreitung der Normmaße. 5stellige Postleitzahl und ausgefülltes stilisiertes Posthorn links positioniert im unteren Feld des 3geteilten Rechtecks.
Die vorstehende Massendrucksache der Kaffeerösterei OGO in Bremen aus dem September 1989 erforderte im DIN A 5 Format und in der Gewichtsklasse von 20 bis 30g im Posttarif vom 1.4.1989 das Entgeld über 55 Pfennige. Voraussetzung waren mindestens 1000 Sendungen und dabei entweder je 10 pro Leitbereich bzw. je 100 Sendungen für einen Leitbereich. Noch 4stellige PLZ. Wertrahmen im Fensterbrief rot umrandet.
Die drei vorstehenden Belegbeispiele zum Portoentgeld von 50 Pfennigen zeigen aus den Jahren 1973 bis 1985 wieder ein buntes Bild. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist früh mit Datum vom 25.5,1973 in Form der der Streifbandsendung im Posttarif vom 1.1.1972 und der Gewichtsklasse zu 250 bis 500g dabei. Für die einfache Postkarte des Versandgeschäftes BADER, Pforzheim vom 22.7.1981 gilt noch der Tarif vom 1.1.1971 und der Drucksache des 3 PAGEN VERSANDES aus Aachen liegt der Tarif vom 1.7.1982 zu Grunde. Hier fehlt dann auch im 3geteilten Rechteck die Tagesangabe und das Posthorn ist schon in stilisierter Form abgebildet. Interessant ist noch bei der FAZ die 4stellige Wertangabe zu vermerken.
Für die obige Infopost mit Entgeldbetrag von 49 Pfennigen mit Datum aus dem Januar 1995 ist vermutlich ein individueller Ermäßigungstarif als wahrscheinlich anzunehmen. Ab 1.9.1997 galt dieser Betrag für die so genannte ungeordnete Einlieferung.
Die Infopost in der Wertstufe zu DM 0,45 findet sich als EDV – Freimachung für diese STANDARD-Version (bis 20g) recht häufig im Tarif vom 1.4.1995. Die obigen Belegbeispiele zeigen wieder ein buntes Bild in durchaus unterschiedlich individueller Gestaltung des 3geteilten Rechtecks. Einmal sind die 3 Innenrechteckräume in unterschiedlichen Größen ausgedruckt, andererseits findet sich Ort und Postleitzahl kaum lesbar (HAGEN) und im Beispiel (HIRSCHAU) in kaum übersehbarer Form. Mittlerweile firmiert die Post einheitlich als Deutsche Post AG und stilisiertes Posthorn rechts positioniert im Volldruck.
Die vorstehende Infopost mit Freimachung im Rechteck des Fensterbriefes wirft im Posttarif eine Frage auf. Mit Auflieferung Okt. 1993 und der EDV- Wertstufe zu DM 0,44 ist der Finanzverwaltung Nürnberg sicherlich kein Druckfehler unterlaufen, sondern eher eine Ermäßigung durch Vosrortierung und Einlieferungsmenge gelungen, die evtl. aus dem Kreis der Webseitenbesucher geklärt werden kann. Noch Deutsche Bundespost und links positioniertes Posthorn in stilisierter Form und als Silhouettendruck.
Alle vorstehenden Infopostbelege mit der EDV – Freimachung zu 41 Pfennigen stammen aus dem Jahr 1994 und bezeugen wieder ein buntes Bild auch der möglichen individuellen Ausführungsweise. Das Versandhaus Klingel mit rotem 3geteiltem Rechteck und darunter die Nachricht von WENZ im schwarzen Rechteck. Jeweils der senkrechte Zudruck ENTGELD BEZAHLT im gleichen Farbton. SCHÖPFLIN fällt diesbezüglich etwas aus dem Rahmen und zeigt unterschiedliche Farbgebung und das Rechteck im Fensterausdruck für Datum und Werteindruck belegt eine seltene Ausführung mit jeweils seitlich und übereinander gesetzten 3 Ausführungszeichen! Die Wertstufe zu 41 Pfennigen setzte die Vorsortierung des Versenders in allen 5 Ziffern der Postleitzahl voraus.
Schon der 40 Pfennigwert belegt erneut das bunte Bild der EDV – Freimachungen und bezeugt ständige Veränderungen, die teils postamtlich gefordert, teils aber auch dem überlassenen Spielraum der Anwender geschuldet ist. Zunächst möchte ich auf die drei verschiedenen Versendungsformen hinweisen. Da ist einmal oben die Büchersendung des ADAC in München aus dem Jahr 1973 und eine Drucksache in Postkartenform aus dem Jahr 1981 und nachfolgend eine Massendrucksache aus dem Jahr 1983. War das Hoheitszeichen der Deutschen Bundespost mit dem POSTHORN in der ADAC – Auslieferung noch Pflicht, so war dies in den beiden späteren Belegbeispielen nicht mehr erforderlich. Aber die fehlende Normierung zeigt sich auch im Wertausdruck. Zweimal ist das Portoentgeld in üblicher Weise mit 0,40 DM ausgewiesenen und im Fall der Kaffeerösterei OGO findet sich etwas ungewöhnlich und relativ selten der Ausdruck als -,40 DM und dies im rot gerandeten Wert- und Datumsfeld (ohne Tagesangabe) und hier auch Übergang zum stilisierten Posthorn im unteren Feld des dreigeteilten Rechtecks.
Für die Massendrucksache im Tarif vom 1.7.1982 in der Gewichtsklasse von 20 bis 30g waren mindestens 1000 Sendungen erforderlich mit je 10 auf eine Postleitzahl bzw. für eine Zustellamtsnummer oder 100 Sendungen für dieselbe Postleitzahl.
Das Ensemble in der 39 Pfennig-Wertstufe aus den Jahren 1994 und 1995 dokumentiert 3 verschiedene Platzierungen des Portoentgeldes. Im Beispiel Versandhaus KLINGEL wurde oben der Betrag im 3-geteilten Rechteck ausgedruckt. Dann darunter der Hinweis auf den Wertaufdruck im Briefbogen des Fensterbriefes und im Fall der Modekette ADLER der Ausdruck mit Hinweis auf das Adressfeld. Tagesangabe in allen 3 Fällen nicht mehr vorhanden, erkennbar jedoch der Übergang von der Deutschen Bundespost zur Deutschen Post AG und das stilisierte Posthorn rückt nach rechts und dies im „Volldruck“ gegenüber den Silhouetten in den beiden anderen Beispielen. Jeweils der Hinweis senkrecht links vom 3-geteilten Rechteck mit ENTGELD BEZAHLT. Die Portostufe resultiert aus der im Jahr 1993 eingeführten Posttarifänderung von der Massendrucksache zur Infopost bzw. Infobrief.
Die obige Postkarte im Klappformat mit angehängter Rücksendekarte zur Bestellung bei der Kaffeerösterei OGO in Bremen weist als Standardmassendrucksache im Posttarif vom 1.4.1989 die Portostufe zu DM 0,38 auf und damit waren mindestens 1000 Sendungen erforderlich mit je 10 auf einen Leitbereich bzw. 100 Sendungen für einen einzigen Leitbereich. Das 3-geteiltes Rechteck als Freimachungsfeld war im Jahr 1971 eingeführt worden und im obigen Fall kein Tageshinweis in der Datumsangabe.
Vorstehend eine Standardmassendrucksache im Tarif vom 1.7.1982 und der Wertstufe zu 35 Pfennigen und senkrecht links neben 3-geteiltem Dreieck der Zudruck „Gebühr bezahlt“. Das Logo „dsb“ definiert den Absender als ZEITSCHRIFTEN-ABONNEMENT-VERWALTUNGS GmbH und es findet sich ferner der Hinweis auf die DV-Freimachung im Anschreiben des Fensterbriefes und in diesem Fall mit dem Datum (ohne Tagesangabe) und zusammen mit dem Portoentgeld im rot gerandeten Feld.
Auch in der DM – Phase gab es schon Massendrucksachen mit niedrigeren Portostufen unter DM 0,33, aber das oben abgebilde Belegbeispiel ist diesbezüglich meine niedrigste Wertstufe. Ein Brief des Finanzamtes Dortmund-Unna mit Hinweis im 3-geteilten Rechteck auf die Freimachung (DV) im Brieffenster. Zusätzlich der Hinweis RFZ auf das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und senkrecht der Eindruck „Entgeld bezahlt“. Die abgebildete Portostufe im Tarif vom 1.4.1989 erforderte mindestens 1000 Sendungen , dabei erforderlich je 10 aus einem Leitbereich oder mindestens 100 Sendungen mit einer zugehörigen Postleitzahl. Datum in der Wertzeile ausgedruckt mit Tag, Monat und Jahresangabe. Noch im Rechteckrahmen Deutsche Bundespost und „leeres“ stilisiertes Posthorn linksseitig im unteren Feld. Briefumschläge mit eingedrucktem 3-geteiltem Rechteck und Freimachungshinweis auf das Anschriftenfeld im Brieffenster gab es übrigens bei der EDV-Freimachung seit dem Jahr 1976
Neben der Vorstellung der Büchsendung im Verlag BERTELSMANN aus dem Jahr 1968 im Einführungskapitel zu den EDv – Frankaturen, kann oben noch eine Massendrucksache aus dem Jahr 1983 eingereiht werden. Der zugehörige Fensterbriefumschlag fehlt zwar , aber das rote Freimachungsfeld im Schreiben des RHEINISCH-WESTFÄLISCHEN Elektrizitätswerkes belegt diese niedrige EDV Freimachung eindeutig. Auch die Post-Abrechnungs-Nummer ist nebenstehend ausgedruckt. Im Posttarif vom 1.7.1982 war die Massendrucksache zu 30 Pfennigen gültig für mindestens 1000 Sendungen, dabei mindestens je 10 für dieselbe Postleitzahl bzw. Zustellamtsnummer größerer Orte oder mindestens 100 Sendungen für eine Postleitzahl.